Antragsberechtigt sind gemeinnützige Sportorganisationen (Vereine und Verbände). Der Nachweis der Gemeinnützigkeit erfolgt durch eine entsprechende Bestätigung über die Freistellung von Körperschaftssteuer durch das Finanzamt.
Der Verein muss Mitglied im Landessportbund NRW e.V. bzw. in dessen zuständiger Untergliederung (Stadt-/Kreissportbund oder Sportfachverband) sein.
Es werden Investitionen in die Sportstätteninfrastruktur in NRW gefördert, soweit diese einem öffentlichen oder gemeinnützigen Zweck dienen.
Dies umschließt sowohl den Erwerb von Sportanlagen und sonstigen Anlagen, die für sportliche Nutzung hergerichtet werden, wie auch Modernisierung, Sanierung, Instandsetzung von vorhandenen Anlagen sowie Neu-, Um- und Erweiterungsbaumaßnahmen.
Gefördert werden:
- Kosten für den Grunderwerb einschließlich Herrichtung, Erschließung und ggf. Abbruchmaßnahmen
- Baukosten
- Kosten für die Herstellung von Außenanlagen
- Kosten der Ausstattung
- Planungskosten
Mit dem Förderprogramm NRW.BANK.Sportstätten steht den gemeinnützigen Sportorganisationen in NRW eine langfristige Finanzierungsmöglichkeit für Investitionen zur Verfügung.
Der Finanzierungsanteil des NRW.BANK-Darlehens kann bis zu 100 % der Gesamtinvestitionskosten betragen. Der Kredithöchstbetrag liegt grundsätzlich bei 10 Mio Euro je Antragsteller.
Die Auszahlung erfolgt zu 100 %.
Laufzeit:
- 30 Jahre bei 5 tilgungsfreien Anlaufjahren und einer Zinsbindung von 20 Jahren
- 20 Jahre bei 3 tilgungsfreien Anlaufjahren und einer Zinsbindung von 10 Jahre.
Der Zinssatz orientiert sich an der Entwicklung des Kapitalmarktes. Die jeweils gültigen Zinssätze sind der "Konditionenübersicht" der NRW.BANK zu entnehmen.
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