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NRW.BANK.Sportstätten

Langfristige und zinsgünstige Finanzierungsmittel für Investitionen in Sportanlagen

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind gemeinnützige Sportorganisationen (Vereine und Verbände). Der Nachweis der Gemeinnützigkeit erfolgt durch eine entsprechende Bestätigung über die Freistellung von Körperschaftssteuer durch das Finanzamt.
Der Verein muss Mitglied im Landessportbund NRW e.V. bzw. in dessen zuständiger Untergliederung (Stadt-/Kreissportbund oder Sportfachverband) sein.


Was wird gefördert?

Es werden Investitionen in die Sportstätteninfrastruktur in NRW gefördert, soweit diese einem öffentlichen oder gemeinnützigen Zweck dienen.
Dies umschließt sowohl den Erwerb von Sportanlagen und sonstigen Anlagen, die für sportliche Nutzung hergerichtet werden, wie auch Modernisierung, Sanierung, Instandsetzung von vorhandenen Anlagen sowie Neu-, Um- und Erweiterungsbaumaßnahmen.

Gefördert werden:

- Kosten für den Grunderwerb einschließlich Herrichtung, Erschließung            und ggf. Abbruchmaßnahmen
- Baukosten
- Kosten für die Herstellung von Außenanlagen
- Kosten der Ausstattung
- Planungskosten


Wie wird gefördert?

Mit dem Förderprogramm NRW.BANK.Sportstätten steht den gemeinnützigen Sportorganisationen in NRW eine langfristige Finanzierungsmöglichkeit für Investitionen zur Verfügung.

Der Finanzierungsanteil des NRW.BANK-Darlehens kann bis zu 100 % der Gesamtinvestitionskosten betragen. Der Kredithöchstbetrag liegt grundsätzlich bei 10 Mio Euro je Antragsteller.
Die Auszahlung erfolgt zu 100 %.

Laufzeit:

- 30 Jahre bei 5 tilgungsfreien Anlaufjahren und einer Zinsbindung von 20 Jahren
- 20 Jahre bei 3 tilgungsfreien Anlaufjahren und einer Zinsbindung von 10 Jahre.

Der Zinssatz orientiert sich an der Entwicklung des Kapitalmarktes. Die jeweils gültigen Zinssätze sind der "Konditionenübersicht" der NRW.BANK zu entnehmen.


Antragstellung

Der Antrag ist bei einem Kreditinstitut nach Wahl des Antragstellers (Hausbank) zu stellen. Mit dem Vorhaben sollte vor schriftlicher Antragstellung bei der Hausbank nicht begonnen worden sein.

Über die zu fördernden Projekte berät der Arbeitsausschuss "Sportstättenfinanzierungsprogramm", der sich aus Vertretern der Landesregierung, des Landessportbundes und der NRW.BANK zusammensetzt. Zusätzlich wird die NRW.BANK in der Regel für Finanzierungsanträge über 200 T EURO eine sportfachliche Stellungnahme der NRW-Beratungsstelle Sportstätten zu der beabsichtigten Maßnahme einholen.

Ansprechpartner

Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Hausbank oder unter folgender Hotline Nummer:

Hotline Düsseldorf: +49 211 91741 4800
Hotline Münster:      +49 251 91741 4800

Die Kosten belaufen sich auf 14 Cent/Minute aus dem deutschen Festnetz. Für Mobilfunkteilnehmer ergeben sich abweichende Preise



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