Den Kommunen in Nordrhein-Westfalen werden zinsgünstige, langfristige Finanzierungsmöglichkeiten für eine Vielzahl von Investitionen zur Verfügung gestellt.
- Kommunale Gebietskörperschaften
- Eigenbetriebe
- Kommunale Zweckverbände die auf Basis des Zweckverbandsgesetzes bzw. auf Basis des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (GKG NRW) gegründet wurden.
Grundsätzlich werden alle Investitionen in die kommunale Infrastruktur mitfinanziert, z. Bsp. im Rahmen der
- allgemeinen Verwaltung
- öffentlichen Sicherheit und Ordnung
- Wissenschaft, Technik und Kulturpflege
- Stadt- und Dorfentwicklung
- touristische Infrastruktur
- soziale Infrastruktur (z. Bsp. Kindergärten)
- Ver- und Entsorgung
- kommunale Verkehrsinfrastruktur
- Energieeinsparung und Umstellung auf umweltfreundliche Energieträger
- Erschließungsmaßnahmen (öffentliche Wege)
Neu mit aufgenommen wurde die Förderung wohnwirtschaftlicher Projekte.
- Die Kreditvergabe erfolgt als Direktkredit.
- Die Anträge können direkt an die NRW.BANK gerichtet werden.
- Ein Kredithöchstbetrag ist nicht festgelegt.
- Das Programm NRW.BANK.Kommunal Invest wird durch den KfW Investitionskredit Kommunen refinanziert. Die Zinssätze der KfW werden dabei durch den Einsatz eigener Mittel der NRW.BANK zusätzlich verbilligt.
Kreditbetrag bis 2 Mio. Euro:
Bis zu 100% Finanzierung der förderfähigen Investitionskosten aus dem Programm NRW.BANK.Kommunal Invest
Kreditbetrag ab 2 Mio. Euro:
Maximal 50% des Kreditbedarfes über NRW.BANK.Kommunal Invest,
die restlichen 50% über NRW.BANK.Kommunal Invest Plus.
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Laufzeit/tilgungsfreie Jahre/Zinsbindung |
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| Datum | 20/3/10 | 30/5/10 |
| 09.09.2010 | 2,19 % (2,21 %) | 2,27 % (2,29%) |
| 08.09.2010 | 2,17 % (2,18 %) | 2,25 % (2,27 %) |
| 07.09.2010 | 2,23 % (2,25 %) | 2,32 % (2,34 %) |
| 06.09.2010 | 2,26 % (2,28 %) | 2,35 % (2,37 %) |
| 03.09.2010 | 2,18 % (2,19 %) | 2,26 % (2,28 %) |
| 02.09.2010 | 2,09 % (2,11 %) | 2,18 % (2,20 %) |
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