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KfW Sozial investieren - Energetische Gebäudesanierung

Eine langfristige und zinsgünstige Finanzierung zur Verringerung des Energiebedarfes und der Engergiekosten an Gebäuden nach der Energieeinsprungsverordnung (EneV)

Programmziel

Minderung des CO2 Ausstoßes an Gebäuden


Wer wird gefördert?

Alle gemeinnützigen Organisationsformen einschließlich Kirchen, die Träger der zu sanierenden Gebäude sind.

Was wird gefördert?

Finanziert werden energetische Maßnahmen an folgenden Einrichtungen, die bis zum 1.1.1990 fertig gestellt wurden:
  • Schulen
  • Schulsporthallen
  • Schwimmhallen, die tagsüber überwiegend für den Schul-, Kinder - und Jugendsport genutzt werden. Die Trägerschaft der Schwimmhallen muss kommunal oder gemeinnützig sein.
  • Kindertagesstätten sowie
  • Gebäude der Kinder- und Jugendarbeit, die ganzjährig und mit normalen Innentemperaturen nach § 2 Nr. 1 EnEV genutzt werden

Merkblätter zur Berechnung der energetischen Maßnahmen erhalten Sie im Internet unter www.kfw-forderbank.de oder im Archiv des KfW Beraterforums unter www.kfw-beraterfoum.de


Förderfähige Kosten sind:

  • die durch die energetische Maßnahme unmittelbar bedingten Kosten
  • einschließlich der Beratungs- und Planungsleistungen
  • und Kosten notwendiger Nebenarbeiten, die zur ordnungsgemäßen Fertigstellung und Funktion des Gebäudes erforderlich sind.


Wie wird gefördert?

Bankdurchleitungsvariante, also Kreditvergabe über die Hausbank.
  • Die maximale Förderhöhe richtet sich nach der gewählten Variante (Sanierung auf Neubau-Niveau, Niedrigernergiehaus im Bestand für Schulen oder Sanierung mittels eines Maßnahmenpaketes) und der zu sanierenden Netto-Grundfläche des Gebäudes.
  • Die maximale Kreditlaufzeit beträgt 30 Jahre bei höchstens 5 tilgungsfreien Anlaufjahren.
  • Die Auszahlung erfolgt zu 100%.
  • Die Verbilligung aus Bundesmitteln erfolgt für die erste Zinsbindungsfrist, maximal für 10 Jahre.

Konditionen
Die Konditionen orientieren sich grundsätzlich an den Konditionen des KfW-Programms Sozial Investieren und werden durch Bundesmittel zusätzlich zinssubventioniert. Zur Ermittlung der Kondition wird ein risikogerechtes Zinssystem angewendet, das die Bonität des Kreditnehmers und die Werthaltigkeit der gestellten Sicherheiten berücksichtigt.


Wichtiger Hinweis zum Programm

  • Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens bei der Hausbank zu stellen. Planungs- und Energieberatungsleistungen gelten nicht als Vorhabensbeginn.
  • Bei Antragstellung muss das KfW-Formular "Bestätigung zum Kreditantrag" mit Formular Nr. 142771 bzw. 142761 (von einem Sachverständigen und den Antragstellern unterschrieben) mit eingereicht werden.
  • Innerhalb von neun Monaten nach Vollauszahlung ist der programmgemäße und zeigerechte Einsatz der Mittel nachzuweisen.
  • Die Durchführung der Maßnahmen muss durch ein Fachunternehmen erfolgen.
  • Ausgeschlossen sind Umschuldungen und Nachfinanzierungen vereits abgeschlossener Vorhaben.
  • Die Verbilligung aus Bundesmitteln erfolgt für die erste Zinsbindungsfrist, maximal für 10 Jahre.
  • Mehrjährige Vorhaben sind in Bauabschnitte zu gliedern, die einen Zeitraum von 24 Monaten nicht überschreiten dürfen.




© NRW.BANK 2010


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