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Unterkunft

Unterkünfte sind behelfsmäßige Bauten zur vorübergehenden Nutzung. Hierzu zählen u.a. Behelfsheime, Baracken, Wohnwagen (zum Beispiel auf Campingplätzen), Lauben (Gartenlauben, Schrebergartenhütten, Weinberghütten, Almhütten), festverankerte Wohnschiffe und Bauzüge.

Für Unterkünfte werden nur dann Angaben erhoben, wenn sie zum Zeitpunkt der Zählung bewohnt waren. Wohnwagen und Lauben werden nur dann als bewohnte Unterkünfte erfasst, wenn ihre Bewohner keine andere Wohnung oder sonstige Wohneinheit hatten.

Als Unterkünfte werden auch Gebäude mit einer oder zwei Freizeitwohneinheiten nachgewiesen, sofern deren Gesamtwohnfläche weniger als 50 m² betrug.


© NRW.BANK 2010


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