//Glossar

  
 

Teilungserklärung

Mit der Teilungserklärung bestätigt der Grundstückseigentümer gegenüber dem Grundbuchamt, dass das Eigentum am Grundstück in Miteigentumsanteile aufgeteilt ist, die mit Sondereigentum (dem Volleigentum an einer Wohnung weitgehend gleichgestelltes Recht) verbunden sind. Die Erklärung gibt Auskunft darüber, welche Gebäudeteile Sondereigentum und welche Gemeinschaftseigentum (z.B. Dach, Wände, Treppen, Fahrstühle, etc.) sind. Ein Wohnungsgrundbuch kann nur bei Existenz der Teilungserklärung angelegt werden, erst dann ist eine Belastung der Miteigentumsanteile möglich.


© NRW.BANK 2010


Tastaturkurzbefehle: