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Wirtschaftsrechnungen ausgewählter privater Haushalte

Die ausgabefähigen Einkommen und Einnahmen je Haushalt und Monat stellen die Gesamtheit aller Einkommen und Einnahmen dar, die dem betreffenden Haushalt für seine Ausgaben zur Verfügung stehen; nicht berücksichtigt werden hierbei Einnahmen aus Auflösung und Umwandlung von Vermögen und aus Kreditaufnahme einerseits und die Ausgaben für Vermögensbildung und Kreditrückzahlung andererseits.

Die ausgabefähigen Einkommen und Einnahmen setzen sich aus dem Haushaltsnettoeinkommen und den sonstigen Einnahmen zusammen. Das Haushaltsnettoeinkommen ist die Summe aus den Bruttoeinkommen aus unselbständiger Arbeit, aus Unternehmertätigkeit, aus Vermögen und den Einnahmen aus Einkommensübertragungen, Untervermietung (zusammen Haushaltsbruttoeinkommen), vermindert um die Einkommen- und Vermögenssteuern, die Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung (ab 1995 einschließlich der Pflichtbeiträge zur Pflegeversicherung) sowie ab 1992 der Solidaritätszuschlag, sofern dieser erhoben wurde. Zu den sonstigen Einnahmen rechnen Einnahmen aus dem Verkauf im Haushalt erzeugter sowie gebrauchter Waren, Nettoeinnahmen aus der Erstattung von Ausgaben für geschäftliche (dienstliche) Zwecke, Rückvergütungen auf Warenkäufe, Vermögensübertragungen sowie andere Einnahmen, die nicht dem Haushaltsbruttoeinkommen zugeordnet werden können.

Die hier nicht berücksichtigten Ausgaben für Sach- und Geldvermögensbildung und Kreditrückzahlung einerseits und die Einnahmen aus Verminderung des Sach- und Geldvermögens und aus Kreditaufnahme andererseits werden nicht getrennt nachgewiesen, sondern gehen in Form eines Saldos in die Veränderung (+/-) der Vermögens- und Finanzkonten (Ersparnis) des jeweiligen Haushalts ein. (Quelle: Stat. BA 1998)


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