Abgeschlossenheitsbescheinigung
Eine von der Bauaufsichtsbehörde ausgestellte Bescheinigung für Wohnungen, die baulich von anderen Wohnungen und Räumen vollkommen abgetrennt sind; sie wird bei Bildung von Sondereigentum zur Anlage eines Grundbuchblattes im Wohnungsgrundbuch benötigt.
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist ein Indikator für (mögliche)
Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen. Sie führt nicht zwangsläufig zu einer Umwandlung, da sie auch beantragt wird, um im Fall eines Verkaufs der Wohnung mit der bereits genehmigten Umwandlung argumentieren zu können. Sie unterliegt keiner zeitlichen Gültigkeitsbeschränkung.