Ein wichtiges Ziel der sozialen Wohnraumförderung in Nordrhein-Westfalen ist die Gewährung zinsgünstiger Darlehen
- zur Schaffung und zum Erwerb von selbst genutzem Wohneigentum mit tragbaren Belastungen für Haushalte innerhalb der Einkommensgrenzen der sozialen Wohnraumförderung und
- zur Schaffung von preiswertem Mietwohnraum.
Die Verzinsung des Darlehens ist grundsätzlich in den Förderbestimmungen und dem geschlossenen Darlehensvertrag festgelegt. Seit Bestehen der Wohnraumförderung gab es regelmäßig Änderungen in den Fördervorschriften, welche auch zu unterschiedlichen Ausgestaltungen von Darlehensverträgen und den darin enthaltenen Verzinsungsregelungen geführt haben.
Am 1. Januar 2010 ist das Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW) in Kraft getreten, in welchem für alle Darlehensfälle eine abschließende Regelung für die Verzinsung getroffen worden ist.
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