//NRW.Studentenwohnraum

Fördernehmer:
Wohnwirtschaft; Kommunen und Kommunalverbände; Öffentliche Einrichtungen und Unternehmen
Förderthemen:
Wohnraum-Sonderförderung
Förderart:
Darlehen
Fördergeber:
Land NRW
Ansprechpartner:
Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen; NRW.BANK

In aller Kürze

Darlehen für Investitionen in studentischen Wohnraum.

Schaffung, Modernisierung und Instandsetzung von Wohnraum für Studierende, der in Nordrhein-Westfalen liegt. Die kontinuierliche Nutzung des Wohnraums durch vorwiegend Studierende ist sicherzustellen.

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind die Träger von studentischen Wohnanlagen als natürliche oder juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts, die Eigentümer eines geeigneten Baugrundstücks sind oder nachweisen, dass der Erwerb eines derartigen Grundstücks gesichert ist oder durch die Gewährung der Fördermittel gesichert wird. Der Bauherr oder Grundstückseigentümer muss die erforderliche Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit besitzen.

Fördermittel können auch einem Bauherren oder sonstigen Förderempfänger gewährt werden, für den an einem Grundstück ein Erbbaurecht von angemessener Dauer bestellt ist oder der nachweist, dass der Erwerb eines derartigen Erbbaurechts gesichert ist. Von angemessener Dauer ist ein Erbbaurecht von mindestens 75 Jahren. Eine kürzere Laufzeit des Erbbaurechts kann zugelassen werden, wenn sichergestellt ist, dass die planmäßige Tilgung der Fördermittel spätestens 10 Jahre vor Ablauf des Erbbaurechts endet.

Verwendungszweck

Gefördert werden

  • die Neuschaffung von Wohnraum als Mietwohnung oder Gruppenwohnung,
  • die Verbesserung des Gebrauchswertes in bestehendem Wohnraum (Modernisierung),
  • die Verbesserung des Wärmeschutzes und eine energiesparende Anpassung vorhandener Heizungssysteme (Energiesparmaßnahmen) in bestehendem Wohnraum,
  • die Beseitigung baulicher Mängel an bestehendem Wohnraum (Instandsetzungsmaßnahmen).

Einzelheiten sind der Richtlinien für die Förderung des Studentenwohnraumbaus zu entnehmen.

Umfang und Konditionen

Der Finanzierungsanteil der NRW.BANK beträgt in der Regel 50%, jedoch maximal 80% der Kosten der förderfähigen Maßnahmen.

Die Kreditlaufzeit beträgt 20 Jahre, die Zinsbindung beträgt 10 Jahre.

Die Darlehenszusagen werden aus Mitteln des Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen im Zinssatz verbillig. Die Zinsverbilligung beträgt für die ersten 10 Jahre bis zu 3,0% p.a. für die Jahre 11 bis 20 bis zu 2,0% p.a. Bei einer Förderung über 50% reduziert sich die Zinsverbilligung entsprechend.

Antragsverfahren

Der Antrag auf Förderung von Studentenwohnraumbau ist in zweifacher Ausführung bei einem Kreditinstitut nach Wahl der Antragstellerin/des Antragstellers (Hausbank) einzureichen. Die Hausbank übersendet den Antrag zusammen mit ihrem Refinanzierungsantrag an die NRW.BANK.

Vor Antragstellung sollte das Projekt in fachlicher Hinsicht mit dem Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen abgestimmt werden.

Zuletzt aktualisiert am: 08.06.2011

Formulare und Merkblätter

Studentenwohnraumbau - Richtlinie

Stand 30.10.2009

Studentenwohnraumbau - Antrag

Refinanzierungstrag - Stand 09/2009

De-minimis-Beihilfen - Erklärung

Erklärung über erhaltene und/oder beantragte „De-minimis“-Beihilfen - Stand 01/2011

De-minimis-Beihilfen - Kundeninformation

Stand 08/2007

Erklärung staatliche Zuwendungen

Erklärung über erhaltene/beantragte andere staatliche Zuwendungen für dieselben förderbaren Aufwendungen - Stand 12/2007

Kontakt

Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen

Referat 124

Völklinger Str. 49

40221 Düsseldorf

Telefon:+49 211 896-4368

Fax:+49 211 896-4557

E-Mail:poststelle@miwft.nrw.de

Internet:http://www.wissenschaft.nrw.de

NRW.BANK

Hauptsitz Düsseldorf

Kavalleriestraße 22

40213 Düsseldorf

Telefon:+49 211 91741-0

Fax:+49 211 91741-1800

NRW.BANK

Hauptsitz Münster

Friedrichstraße 1

48145 Münster

Telefon:+49 251 91741-0

Fax:+49 251 91741-2921

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