//Umbau Dauerpflegeeinrichtungen - Pflegewohnplätze im Bestand

Fördernehmer:
Privatpersonen; Wohnwirtschaft
Förderthemen:
Wohnraummodernisierung/-ausbau
Förderart:
Darlehen
Fördergeber:
Land NRW
Ansprechpartner:
Stadt- oder Kreisverwaltung; NRW.BANK

In aller Kürze

Zinsgünstige Darlehen für die bauliche Anpassung und den Umbau von bestehenden Pflegewohnplätzen.

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind alle natürlichen und juristischen Personen, die über eine ausreichende Kreditwürdigkeit verfügen.

Verwendungszweck

Der Bestand an Pflegewohnplätzen soll baulich so angepasst und umgebaut werden, dass eine Verbesserung der Wohn- und Lebensbedingungen ihrer Bewohner entsteht.

Gefördert werden u.a.:

  • Grundrissänderungen zur Auflösung von langen Fluren und zur Gliederung des Heims in kleinteilige Wohngruppen für in der Regel bis zu 12 Personen,
  • Herstellung von barrierefreien Bädern durch Einbau, Umbau oder durch Modernisierung vorhandener Bäder,
  • Herstellung von Pflegebädern und Ruheräumen,
  • Herstellung von dezentralen Gemeinschafts- und Wirtschaftsbereichen in den Wohngruppen mit Koch-, Ess- und Wohnbereich,
  • Ausstattung der Gemeinschaftsbereiche mit Terrasse oder Balkon,
  • Grundrissänderung zur Reduzierung des Anteils von Doppelzimmern,
  • Herstellung eines barrierefreien Zugangs von der öffentlichen Verkehrsfläche in das Heim und zu allen Bereichen, die von Bewohnerinnen und Bewohnern genutzt werden,
  • Wohnumfeldmaßnahmen, insbesondere auch die Schaffung von Sinnesgärten für demenziell erkrankte Personen,
  • Einbau oder Modernisierung von Aufzügen,
  • untergeordnete Ausbau- und Erweiterungsmaßnahmen.

Von der Förderung ausgeschlossen sind Heime

  • mit deren Umbau schon begonnen worden ist. Maßnahmenbeginn ist der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Leistungs- oder Lieferungsvertrages,
  • für die eine Förderzusage innerhalb der letzten 5 Jahre erteilt, dann aber zurückgegeben worden ist,
  • denen planungs- und baurechtliche Belange entgegenstehen,
  • die bauliche Missstände aufweisen,
  • die nicht in Wohngebiete integriert sind
  • mit mehr als 4, in Innenstädten und Innenstadtrandlagen mehr als 6 Vollgeschossen,
  • mit mehr als 120 Plätzen,
  • die zum Zeitpunkt der Antragstellung weniger als 25 Jahre fertig gestellt sind.

Ebenfalls nicht förderfähig sind Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflegeplätze.

Umfang und Konditionen

  • Darlehensbetrag: 60.000 € pro Platz, max. in Höhe der föderfähigen Kosten. Förderfähig sind Baukosten ohne Ausstattung/Einrichtung abzüglich pauschal 20% für allgemeine Instandsetzungsmaßnahmen. Dieser Abzug entfällt bei Ausbau- und Erweiterungsmaßnahmen.
  • Erhöhungsbetrag: 7.100 € pro Platz, für Heime mit nicht mehr als 24 Plätzen.
  • Zusatzdarlehen:
    • 200 € pro m2 gestalteter Fläche, max. 75% der Kosten für die Herstellung von Außenanlagen, die an den besonderen Bedürfnissen demenziell Erkrankter ausgerichtet sind (z.B. Sinnesgärten, Schutzvorrichtungen),
    • 20.000 € pro Bad, für den Einbau von Pflegebädern,
    • 3.000 € pro erschlossenen Pflegewohnplatz, für den Einbau eines Aufzugs, der für den Liegendtransport geeignet ist, max. 60.000 € pro Aufzug.

Sofern die geförderten Pflegewohnplätze mit Restvaluten früherer Förderungen aus Wohnungsbauförderungsmitteln belastet sind, werden die Restvaluten auf die neue Förderung angerechnet. Weitere Informationen hierüber erhalten Sie bei der zuständigen Bewilligungsbehörde.

  • Zinsen:
    • 0,5% p.a. für 20 Jahre ab Fertigstellung der Maßnahmen,
    • danach 6% p. a.
  • Tilgung:
    • 2% p.a. unter Zuwachs der durch die fortschreitende Tilgung ersparten Zinsen,
    • 4% p.a. unter Zuwachs der durch die fortschreitende Tilgung ersparten Zinsen, wenn ein Abschreibungssatz von 4% festgeschrieben wird.
  • Verwaltungskostenbeitrag:
    • 0,4% einmalig,
    • 0,5% p.a. laufend. Nach Tilgung des Darlehens um 50% wird der Verwaltungskostenbeitrag vom halben Darlehensbetrag erhoben.
  • Auszahlung:
    • 30% bei Maßnahmenbeginn,
    • 60% nach Fertigstellung der Maßnahme,
    • 10% nach Prüfung des Kostennachweises.
  • Zinsen, Tilgungen und Verwaltungskostenbeiträge sind halbjährlich an die NRW.BANK zu zahlen.

Voraussetzungen

Bei den geförderten Objekten ist auf besondere bauliche und funktionale Qualitäten zu achten. Hierzu zählen z.B.:

  • bauliche Strukturen, die ein haushalts- und familienähnliches Zusammenleben in Wohngruppen erlauben,
  • ausreichend große gemeinschaftliche Koch-, Ess- und Wohnbereiche, mit der Möglichkeit der dezentralen Mahlzeitzubereitung und anderer hauswirtschaftlicher Leistungen unter Beteiligung von Bewohnerinnen und Bewohnern,
  • Wohngruppen müssen störungsfrei erschlossen werden. Erschließungen durch andere Wohngruppen sind unzulässig.
  • nutzungsflexible Grundrisse der Wohngruppen, die nicht für vollstationäre Pflege, sondern auch für eine eventuelle Folgenutzung als Gruppenwohnungen für ambulant unterstützte Wohngruppen geeignet sind,
  • bauliche Maßnahmen und Nutzungskonzept müssen stimmig sein,
  • jeder Wohnschlafraum soll ein eigenes Bad erhalten,
  • bodentiefe Ausprägung der Fenster in den Wohnschlaf- und Gemeinschaftsräumen,
  • für die geförderten Gebäude ist mit einem Energiegutachten nachzuweisen, dass die Anforderungen der Energieeinsparverordnung vom 02.07.2007 in der jeweils geltenden Fassung erfüllt werden,
  • Bei der baulichen Umgestaltung soll die Nettogrundfläche von 55 m2 je Bewohnerin oder Bewohner nicht überschritten werden.

Belegungsbindung

Die geförderten Pflegewohnplätze sind für die Dauer von 15 oder wahlweise 20 Jahren an Personen zu vergeben, deren anrechenbares Einkommen die Einkommensgrenze nicht um mehr als 40% übersteigt.

Weitere Informationen zu der Einkommensgrenze erhalten Sie in der Rubrik „Service-Informationen“.

Das Förderdarlehen ist bei der Berechnung des Investitionskostenanteils am Heimentgelt entgeltmindernd zu berücksichtigen.

Antragsverfahren

Anträge sind bei der Stadt- oder Kreisverwaltung zu beantragen, in deren Bereich das zu fördernde Objekt liegt. Zuständig ist i.d.R. das Amt für Bauförderung.

Die zuständige Bewilligungsbehörde sowie die Ansprechpartnerin bzw. der Ansprechpartner sind in der Rubrik „Service-Informationen“ in dem Tool „Bewilligungsbehörden Wohnraumförderung“ abzurufen.

Vor einer förmlichen Antragstellung ist ein persönliches Beratungsgespräch sinnvoll. Bitte sprechen Sie den Beratungstermin und die hierfür erforderlichen Unterlagen vorher mit Ihrer Bewilligungsbehörde ab. Antragsvordrucke sind bei der Bewilligungsbehörde oder in der Rubrik „Service-Informationen“ erhältlich.

Fördermittel können beantragt werden, sobald ein Förderobjekt in Planung ist. Ein vorzeitiger Baubeginn schließt eine spätere Förderung aus. Als vorzeitiger Beginn ist der Abschluss von Lieferungs- und Leistungsverträgen anzusehen, die der Ausführung zuzurechnen sind. Planung, Grunderwerb und Bodenuntersuchung gelten nicht als Beginn des Bauvorhabens. Weitergehende Informationen erhalten Sie bei der Bewilligungsbehörde.

Die NRW.BANK verschickt die Vertragsunterlagen, zahlt die Mittel aus und verwaltet die Darlehen bis zu Rückzahlung.

Zuletzt aktualisiert am: 01.07.2011

Formulare und Merkblätter

Wohnraumförderung - Antrag Pflegewohnplätze Bestand

RL BestandsInvest - Antrag bauliche Anpassung und Umbau von bestehenden Pflegewohnplätzen - Stand 01/2010

Downloads

Wohnraumförderung - Einkommensgrenzen

Einkommensgrenzen im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung des Landes NRW

Kontakt

Stadt- oder Kreisverwaltung

Ihre zuständige Bewilligungsbehörde erfahren Sie in der Rubrik „Service-Tools“.

NRW.BANK

Hauptsitz Düsseldorf

Kavalleriestraße 22

40213 Düsseldorf

Telefon:+49 211 91741-0

Fax:+49 211 91741-1800

NRW.BANK

Hauptsitz Münster

Friedrichstraße 1

48145 Münster

Telefon:+49 251 91741-0

Fax:+49 251 91741-2921

Ihr Ansprechpartner

Jürgen Jankowski

Telefon:+49 211 91741-7647

Fax:+49 211 91741-7760

E-Mail:Juergen.Jankowski@nrwbank.de

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