//Förderung von Mietwohnraum - Pflegewohnplätze Neubau

Fördernehmer:
Privatpersonen; Wohnwirtschaft
Förderthemen:
Wohnungsneubau/-erwerb
Förderart:
Darlehen
Fördergeber:
Land NRW
Ansprechpartner:
Stadt- oder Kreisverwaltung; NRW.BANK

In aller Kürze

Zinsgünstige Darlehen für den Neubau von Pflegewohnplätzen im Zusammenhang mit der Förderung von Mietwohnungen.

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die über eine ausreichende Kreditwürdigkeit verfügen.

Verwendungszweck

Im Zusammenhang mit der Förderung von Mietwohnungen werden Wohn- und Gemeinschaftsräume gefördert, die für

  • Formen des gemeinschaftlichen Wohnens einer Gruppe von Pflegebedürftigen oder
  • besondere Bedarfsgruppen Pflegebedürftiger in einer stationären Pflegeeinrichtung

bestimmt sind (Pflegewohnplätze).

Die Wohn- und Gemeinschaftsräume sollen dabei im Verhältnis zur Anzahl der Mietwohnungen nicht mehr als 25% betragen.

Die Einrichtung soll in kleinere Wohngruppen von 8 bis 12 Personen unterteilbar sein, um soziale Kontakte untereinander zu ermöglichen.

Umfang und Konditionen

Gewährt wird ein Baudarlehen in Höhe von 65.000 € pro Pflegewohnplatz. Werden nicht mehr als 24 Pflegewohnplätze errichtet, kann das Baudarlehen um 7.800 € pro Platz erhöht werden.

Es können Zusatzdarlehen für folgende Maßnahmen beantragt werden:

  • Aufzüge, die für den Liegendtransport geeignet sind: 3.000 € Zusatzdarlehen pro geförderter Wohnung, die durch den Aufzug erschlossen wird, max. 60.000 € pro Aufzug
  • Pflegebäder: 20.000 € für den Einbau eines (zusätzlichen) Pflegebades,
  • Außenanlagen für demenziell erkrankte oder behinderte Menschen: 75% der Herstellungskosten, max. 200 € pro m2 gestalteter Fläche.   

Weitere Informationen sind bei der Bewilligungsbehörde erhältlich.

  • Tilgung: 2% p.a. zuzüglich ersparter Zinsen,
  • Zinsen: 0,5% p.a. für die Dauer der Belegungsbindung, danach 2 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 247 BGB), maximal 6% p.a.
  • Verwaltungskostenbeitrag:
    • einmalig 0,4%
    • laufend 0,5% p.a. des Baudarlehens,
    • nach Tilgung des Baudarlehens um 50% gerechnet vom halben Darlehensbetrag.
  • Zinsen, Tilgung und Verwaltungskostenbeiträge sind halbjährlich zu zahlen.
  • Auszahlung: erfolgt in drei Raten:
    • 20% bei Baubeginn, 
    • 45% bei Rohbaufertigstellung,
    • 35% bei abschließender Fertigstellung oder Bezugsfertigkeit.

Belegungsbindung

Die geförderten Pflegewohnplätze sind für die Dauer von 15 oder wahlweise 20 Jahren an Personen zu vergeben, deren anrechenbares Einkommen die Einkommensgrenze nicht um mehr als 40% übersteigt.

Weitere Informationen zu der Einkommensgrenze erhalten Sie unter den „Service-Informationen“.

Das Förderdarlehen ist bei der Berechnung des Investitionskostenanteils am Heimentgelt entgeltmindernd zu berücksichtigen.

Antragsverfahren

Anträge sind bei der Stadt- oder Kreisverwaltung zu beantragen, in deren Bereich das zu fördernde Objekt liegt. Die zuständige Bewilligungsbehörde sowie die Ansprechpartnerin bzw. der Ansprechpartner sind unter den  „Service-Informationen“ in dem Tool „Bewilligungsbehörden Wohnraumförderung“ abzurufen.

Vor einer förmlichen Antragstellung ist ein persönliches Beratungsgespräch sinnvoll. Bitte sprechen Sie den Beratungstermin und die hierfür erforderlichen Unterlagen vorher mit Ihrer Bewilligungsbehörde ab. Antragsvordrucke sind bei der Bewilligungsbehörde oder unter den „Service-Informationen“ erhältlich.

Fördermittel können beantragt werden, sobald ein Förderobjekt in Planung ist. Ein vorzeitiger Baubeginn schließt eine spätere Förderung aus. Als vorzeitiger Beginn ist der Abschluss von Lieferungs- und Leistungsverträgen anzusehen, die der Ausführung zuzurechnen sind. Planung, Grunderwerb und Bodenuntersuchung gelten nicht als Beginn des Bauvorhabens. Weitergehende Informationen erhalten Sie bei der Bewilligungsbehörde.

Eine Kopie der Förderzusage erhält die NRW.BANK. Sie verschickt anschließend die für die Auszahlung der Darlehen erforderlichen Unterlagen (Darlehensverträge, Hypothekenbestellungsurkunde etc.), zahlt die Mittel aus und übernimmt die Bearbeitung bis zur Rückzahlung.

Zuletzt aktualisiert am: 07.02.2012

Downloads

Wohnraumförderung - Einkommensgrenzen

Einkommensgrenzen im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung des Landes NRW

Kontakt

Stadt- oder Kreisverwaltung

Ihre zuständige Bewilligungsbehörde erfahren Sie in der Rubrik „Service-Tools“.

NRW.BANK

Hauptsitz Düsseldorf

Kavalleriestraße 22

40213 Düsseldorf

Telefon:+49 211 91741-0

Fax:+49 211 91741-1800

NRW.BANK

Hauptsitz Münster

Friedrichstraße 1

48145 Münster

Telefon:+49 251 91741-0

Fax:+49 251 91741-2921

Ihr Ansprechpartner

Jürgen Jankowski

Telefon:+49 211 91741-7647

Fax:+49 211 91741-7760

E-Mail:Juergen.Jankowski@nrwbank.de

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