//Wohnheimförderung - Wohnraum für Menschen mit Behinderungen

Fördernehmer:
Privatpersonen; Wohnwirtschaft
Förderthemen:
Wohnraum-Sonderförderung
Förderart:
Darlehen
Fördergeber:
Land NRW
Ansprechpartner:
Stadt- oder Kreisverwaltung; NRW.BANK

In aller Kürze

Zinsgünstige Darlehen für Neubau oder Ausbau und Erweiterung von Wohnräumen in Heimen für behinderte Menschen.

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind alle natürlichen oder juristischen Personen, die über eine ausreichende Kreditwürdigkeit verfügen.

Verwendungszweck

Gefördert wird der Neubau oder der Ausbau und die Erweiterung von Wohnräumen in Heimen für Menschen mit Behinderungen (Wohnheimplätze). Die Wohnheimplätze sind in Wohngebieten mit guter Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr und in möglichst zentraler Ortslage zu errichten.

An einem Standort darf die Zahl von 24 Wohnheimplätzen einschließlich bestehender Plätze nicht überschritten werden. DIN 18040 Teil 2 (barrierefreie Wohnungen) bzw. bei Wohnheimplätzen für Rollstuhlbenutzer DIN 18040 Teil 2 einschließlich der besonderen mit "R" gekennzeichneten Regelungen sind einzuhalten. Bei der Förderung des Neubaus von Gebäuden mit Wohnheimplätzen ist der energetische Standard gemäß Nr. 1.7 Satz 1 Anlage 1 WFB zu erfüllen. Über Ausnahmen informiert die zuständige Bewilligungsbehörde. Wohnschlafräume müssen als Einzelzimmer errichtet werden und mindestens 14 qm (für Rollstuhlbenutzer 16 qm) groß sein. Gefördert werden Individualplätze und gruppenbezogene Wohnheimplätze. Zusätzlich können auch Räume für Gäste gefördert werden.

Tages-, Nacht- oder Kurzzeitpflegeplätze oder vollstationäre Pflegeeinrichtungen werden nicht gefördert.  

Umfang und Konditionen

  • Förderart: Darlehen.
  • Förderhöhe: Die Förderung beträgt
    • 27.000 € pro Platz bei Neubau,
    • 20.000 € pro Platz bei Ausbau und Erweiterung, 
    • 5.500 € Erhöhung pro Platz für Rollstuhlbenutzer.
  • Tilgung: 1%  p.a.
  • Zinsen: 0,5% p.a für die Dauer der Zweckbindung, danach 2 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 247 BGB), maximal 6%.
  • Verwaltungskostenbeiträge:
    • einmalig 0,4%,
    • laufend 0,5%,
    • nach Tilgung des Darlehens um 50% gerechnet vom halben Darlehensbetrag.
  • Zinsen, Tilgung und Verwaltungskostenbeiträge sind halbjährlich zu zahlen.
  • Auszahlung: in drei Raten, und zwar
    • 20% bei Baubeginn,
    • 45% bei Rohbaufertigstellung,
    • 35% bei abschließender Fertigstellung oder Bezugsfertigkeit.

Zweckbindung und Eigenleistung

Die geförderten Wohnheimplätze müssen für die Dauer von 20 Jahren ausschließlich der Wohnraumversorgung von Menschen mit Behinderungen dienen.

Eigenleistung muss mindestens in Höhe von 10% der Gesamtkosten erbracht werden.

Antragsverfahren

Anträge sind bei der Stadt- oder Kreisverwaltung zu beantragen, in deren Bereich das zu fördernde Objekt liegt. Zuständig ist in der Regel das Amt für Bauförderung.

Die zuständige Bewilligungsbehörde sowie die Ansprechpartnerin bzw. der Ansprechpartner sind in den „Service-Informationen“ in dem Tool „Bewilligungsbehörden Wohnraumförderung“ abzurufen.

Vor einer förmlichen Antragstellung ist ein persönliches Beratungsgespräch sinnvoll. Bitte sprechen Sie den Beratungstermin und die hierfür erforderlichen Unterlagen vorher mit Ihrer Bewilligungsbehörde ab. Antragsvordrucke sind bei der Bewilligungsbehörde oder in den „Service-Informationen“ erhältlich.

Fördermittel können beantragt werden, sobald ein Förderobjekt in Planung ist. Ein vorzeitiger Baubeginn schließt eine spätere Förderung aus. Als vorzeitiger Beginn ist der Abschluss von Lieferungs- und Leistungsverträgen anzusehen, die der Ausführung zuzurechnen sind. Planung, Grunderwerb und Bodenuntersuchung gelten nicht als Beginn des Bauvorhabens.

Eine Kopie der Förderzusage erhält die NRW.BANK. Sie verschickt anschließend die für die Auszahlung der Darlehen erforderlichen Unterlagen, zahlt die Mittel aus und übernimmt die Bearbeitung bis zur Rückzahlung.

Zuletzt aktualisiert am: 08.02.2012

Kontakt

Stadt- oder Kreisverwaltung

Ihre zuständige Bewilligungsbehörde erfahren Sie in der Rubrik „Service-Tools“.

NRW.BANK

Hauptsitz Düsseldorf

Kavalleriestraße 22

40213 Düsseldorf

Telefon:+49 211 91741-0

Fax:+49 211 91741-1800

NRW.BANK

Hauptsitz Münster

Friedrichstraße 1

48145 Münster

Telefon:+49 251 91741-0

Fax:+49 251 91741-2921

Ihr Ansprechpartner

Jürgen Jankowski

Telefon:+49 211 91741-7647

Fax:+49 211 91741-7760

E-Mail:Juergen.Jankowski@nrwbank.de

Ähnliche Förderangebote

Förderung von Mietwohnraum - Gruppenwohnungen Neubau Stadt- oder Kreisverwaltung; NRW.BANK

Förderung von Mietwohnraum - Menschen mit Behinderung Stadt- oder Kreisverwaltung; NRW.BANK

Förderung von Mietwohnraum - Pflegewohnplätze Neubau Stadt- oder Kreisverwaltung; NRW.BANK

Ihre Anfrage

* Pflichtfelder Ihre E-Mail-Adresse und die E-Mail-Adresse des Empfängers/der Empfänger werden ausschließlich zu Übertragungszwecken verwendet und anschließend gelöscht.

Feedback

Ihre Bewertung der Seite

Haben Sie ein Anliegen und möchten lieber persönlich in Kontakt mit der NRW.BANK treten? Dann nutzen Sie bitte unsere Kontaktmöglichkeiten.

Hier gibt es Geld!