//Forschung, Innovation und Technologie (FIT)

Fördernehmer:
Gewerbliche Unternehmen; Freie Berufe; Forschungs- und Bildungseinrichtungen; Öffentliche Einrichtungen und Unternehmen; Kommunen und Kommunalverbände; Verbände und Vereine
Förderthemen:
Innovation
Förderart:
Zuschüsse
Fördergeber:
Land NRW
Ansprechpartner:
Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen; Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen; Staatskanzlei; NRW.BANK

Hinweis

Im Folgenden finden Sie eine kurze, vereinfachte Darstellung der wesentlichen Inhalte des FIT-Programms. Grundlage für eine Förderentscheidung sind die entsprechende Richtlinie bzw. die §§ 23, 44 Landeshaushaltsordnung (LHO) i.V.m. dem FuEuI-Rahmen der EU.

Die Vergabe der Fördermittel erfolgt grundsätzlich im Rahmen der Förderwettbewerbe, welche im Auftrag der Landesregierung durchgeführt werden.

Träger der Förderung

Die Finanzierung erfolgt aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und aus Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen.

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind

  • gewerbliche Unternehmen und Freie Berufe,
  • Hochschulen in der Trägerschaft des Landes Nordrhein-Westfalen und private staatlich anerkannte Hochschulen,
  • Forschungseinrichtungen, Einrichtungen der technologischen und wissenschaftlichen Infrastruktur,
  • Innovationsmittler (wie Technologiezentren, Gründerzentren, Handelskammern, Clustermanager, usw.),
  • Landesinitiativen und ähnliche Einrichtungen,
  • Gemeinschaftseinrichtungen der Wirtschaft und der Arbeitnehmer,
  • sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts außerhalb der Landesverwaltung (z.B. Kommunen).

Verwendungszweck

Gefördert werden

  • Vorhaben im Bereich der Grundlagenforschung, der industriellen Forschung und der experimentellen Entwicklung,
  • technische Studien zur Durchführbarkeit von Vorhaben,
  • Vorhaben von kleinen und mittleren Unternehmen zum Erwerb gewerblicher Schutzrechte,
  • Vorhaben von jungen innovativen gewerblichen Unternehmen und freien Berufen,
  • Vorhaben zur Prozess- und Betriebsinnovation im Dienstleistungssektor,
  • Dienstleistlungen im Bereich der Innovationsberatungsdienste und innovationsunterstützende Dienstleistungen,
  • Vorhaben von Innovationskernen,
  • Vorhaben von Forschungseinrichtungen, Hochschulen oder anderen nicht gewinnorientierten Innovationsmittlern (wie Technologiezentren, Gründerzentren, Handelskammern) zur Vermietung technologischer Infrastruktur oder zur Erbringung von Dienstleistungen für gewerbliche Unternehmen und freie Berufe,
  • Technologietransfermaßnahmen,
  • De-minimis-Vorhaben.

Förderfähige Ausgaben:

  • Personalausgaben,
  • Sachausgaben,
  • Investitionen,
  • Ausgaben für Fremdleistungen (max. 50%).

Bei der Förderung von Neugründungen können Ausgaben für investive Erstausstattung sowie Ausgaben für eine Anlaufphase von bis zu 3 Jahren mit berücksichtigt werden.

Für die einzelnen Kostengruppen gibt es in der Richtlinie und in den einzelnen Wettbewerben Einschränkungen oder spezielle Voraussetzungen. So sind beispielsweise projektbezogene Gemeinkosten nur pauschal in Höhe von 10% der Personalausgaben förderfähig. Bei den Personalkosten sind Stundenaufschreibungen erforderlich. Detailinformationen sind der Richtlinie und den jeweiligen Wettbewerbsaufrufen zu entnehmen.

Umfang und Konditionen

Die Förderung erfolgt über nicht rückzahlbare Zuschüsse.

Die Höhe des jeweiligen Zuschusses ist abhängig von der Art des Projektes und der Größe des Antragstellers (z. B. Anzahl der Arbeitnehmer).

Voraussetzungen

Zwingende Voraussetzungen für die Förderung sind:

  • Teilnahme an einem Förderwettbewerb und Auswahl des Projektes durch eine Jury.
  • Notwendigkeit der öffentlichen Hilfe.

Antragsverfahren

Die Anträge sind je nach Förderbereich bei den in Anlage 5 der Richtlinie genannten Stellen einzureichen.

Zuletzt aktualisiert am: 16.01.2012

Formulare und Merkblätter

FIT - Richtlinie

Runderlass vom 20.08.2008

FIT - Antrag

Stand 10/2009

Landeshaushaltsordnung NRW - Antrag

Antrag nach § 44 LHO NRW für staatliche Hochschulen in Nordrhein-Westfalen unter Beteiligung des (EFRE) - Stand 10/2009

FIT - Checkliste

Checkliste für Antragsteller

Landeshaushaltsordnung NRW - Checkliste

Checkliste für Antragsteller nach Landeshaushaltsordnung (LHO)

FIT - Anlage 1

FIT - Anlage 1 zum Teilverwendungsnachweis - Ermittlung des Personalstundensatzes

FIT - Anlage 2 (Antrag) / FIT - Anlage 3

Anlage 2 zum Antrag (Nr. 8.1.2) / Anlage 3 zum Zuwendungsbescheid Forschung, Innovation und Technologie (FIT) - Arbeits-, Zeit- und Ausgabenplan (AZA) - Stand 01/2009

FIT - Anlage 3 (Antrag) / FIT - Anlage 4

Anlage 3 zum Antrag / Anlage 4 zum Zuwendungsbescheid - Ermittlung des Zuwendungsbedarfs - Stand 10/2008

FIT - Anlage 5

FIT.NRW - Anlage 5 - Mittelanforderung

FIT - Anlage 6

Vordruck - Teil-/Verwendungsnachweis - Stand 01/2012

FIT - Anlage 7

Schlussverwendungsnachweis - Stand 02/2009

FIT - Anlage 8

Schlusssachbericht - Stand 01/2009

FIT - Anlage 9

Verwertungsbericht - Stand 01/2009

FIT - Anlage 10

Projektüberwachung - Stand 06/2009

Anlagensatz - KMU-Eigenschaft

Stand 07/2008

EU-Strukturfonds - Einverständniserklärung

Einverständniserklärung zur Aufnahme in ein Verzeichnis der Begünstigten - Stand 12/2008

FIT - Erklärungen subventionserhebliche Tatsachen/Rechtsmittelverzicht

Kenntnisnahme von subventionserheblichen Tatsachen, Rechtsmittelverzicht - Stand 01/2009

FIT - Leitfaden Mittelabrufe

Hinweise für Zuwendungsempfänger - Stand 09/2011

FIT - Belegliste

Stand 01/2012

FIT - Gerätebestandsnachweis

Stand 08/2008

FIT - Übersicht vergebene Aufträge

Stand 01/2012

FIT Personalausgaben - Gehaltsbestandteile

Stand 01/2012

FIT - Nachweis Projektarbeitsstunden

Stand 01/2012

Links

NRW Ziel 2-Programm 2007-2013 (EFRE) - Monitoringbögen

Formulare auf den Internetseiten des Ziel-2-Programms NRW

Kontakt

Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen

Völklinger Str. 49

40221 Düsseldorf

Telefon:+49 211 896-0

E-Mail:poststelle@miwft.nrw.de

Internet:http://www.wissenschaft.nrw.de

Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen

Jürgensplatz 1

40219 Düsseldorf

Telefon:+49 211 3843-0

Fax:+49 211 3843-603

E-Mail:poststelle@mbv.nrw.de

Internet:http://www.mbv.nrw.de

Staatskanzlei

Stadttor 1

40219 Düsseldorf

Telefon:+49 211 837-01

Fax:+49 211 837-1150

E-Mail:poststelle@stk.nrw.de

Internet:http://www.nrw.de

NRW.BANK

Hauptsitz Düsseldorf

Kavalleriestraße 22

40213 Düsseldorf

Telefon:+49 211 91741-0

Fax:+49 211 91741-1800

NRW.BANK

Hauptsitz Münster

Friedrichstraße 1

48145 Münster

Telefon:+49 251 91741-0

Fax:+49 251 91741-2921

Ihr Ansprechpartner

Beratungscenter Rheinland

Telefon:+49 211 91741-4800

Fax:+49 211 91741-7832

E-Mail:info@nrwbank.de

Beratungscenter Westfalen

Telefon:+49 251 91741-4800

Fax:+49 211 91741-7832

E-Mail:info@nrwbank.de

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