//Förderung von Mietwohnraum - Brachflächenaufbereitung

Fördernehmer:
Privatpersonen; Wohnwirtschaft
Förderthemen:
Wohnungsneubau/-erwerb
Förderart:
Darlehen
Fördergeber:
Land NRW
Ansprechpartner:
Stadt- oder Kreisverwaltung; NRW.BANK

In aller Kürze

Zinsgünstige Darlehen für die Nutzbarmachung von Brachflächen zur Schaffung von geförderten Mietwohnungen.

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die

  • über eine ausreichende Kreditwürdigkeit verfügen und 
  • geförderte Mietwohnungen auf der aufzubereitenden Brachfläche errichten.

Verwendungszweck

Gefördert werden folgende Maßnahmen zur Aufbereitung von Brachflächen:

  • Untersuchungen zur Gefährdungsabschätzung,
  • Sicherungsmaßnahmen,
  • Beseitigung umweltgefährdender Stoffe,
  • Beseitigung von Stoffen, die die Wohnnutzung beeinträchtigen,
  • Abriss, Teilrückbau,
  • Maßnahmen für erhöhten, standortbedingten Lärmschutz und
  • standortbedingte Mehrkosten für Gründungs- und Hochwasserschutzmaßnahmen.

Weiterführende Informationen

Weiterführende Informationen erteilt die Bewilligungsbehörde.

Die für Sie zuständige Bewilligungsbehörde und Ihre Ansprechpartnerin bzw. Ihren Ansprechpartner können Sie in der Rubrik „Service-Informationen“ in dem Tool „Bewilligungsbehörden Wohnraumförderung“ abfragen.

Zuletzt aktualisiert am: 23.01.2012

Kontakt

Stadt- oder Kreisverwaltung

Ihre zuständige Bewilligungsbehörde erfahren Sie in der Rubrik „Service-Tools“.

NRW.BANK

Hauptsitz Düsseldorf

Kavalleriestraße 22

40213 Düsseldorf

Telefon:+49 211 91741-0

Fax:+49 211 91741-1800

NRW.BANK

Hauptsitz Münster

Friedrichstraße 1

48145 Münster

Telefon:+49 251 91741-0

Fax:+49 251 91741-2921

Ihr Ansprechpartner

Martina Lüdeke

Telefon:+49 211 91741-7640

Fax:+49 211 91741-7760

E-Mail:Martina.Luedeke@nrwbank.de

Jürgen Jankowski

Telefon:+49 211 91741-7647

Fax:+49 211 91741-7760

E-Mail:Juergen.Jankowski@nrwbank.de

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