Die Höhe des Darlehens ist abhängig von der Größe der Wohnung,
dem Bauort (Mietniveau der Gemeinde) und dem Einkommen des
Mieterhaushaltes (Einkommensgruppe A/B). Die entsprechenden
Darlehensbeträge sind der Tabelle „Darlehenshöhe je Quadratmeter“
zu entnehmen.
Informationen zu den Einkommensgruppen der Mieterhaushalte und
die Zuordnung der Gemeinden zu den Mietniveaus erhalten Sie in der
Rubrik „Service-Informationen“.
Für Gruppenwohnungen mit Appartements bis zu 62 m2
(im Fall einer zusätzlichen Badewanne 67 m2) erhöht sich
die Förderpauschale pro Appartement um:
- 5.000 € für die Einkommensgruppe A,
- 2.000 € für die Einkommensgruppe B.
Für Gruppenwohnungen mit Wohnschlafräumen und mehr als vier
Badezimmern einschließlich WC erhöht sich das Darlehen ab dem 5.
Badezimmer für jedes weitere Badezimmer um 3.000 €. Dies gilt
nicht, wenn das Zusatzdarlehen "Pflegebad" (siehe unten) in
Anspruch genommen wird.
Tabelle: Darlehenshöhe je Quadratmeter Wohnfläche
(Neuschaffung im Bestand)
Mietniveau
|
Einkommensgruppe A
|
Einkommensgruppe B
|
| M1 |
600 €
|
275 € |
| M2 |
750 € |
390 € |
| M3 |
940 € |
565 € |
| M4 |
1.050 € |
665 € |
Es können Zusatzdarlehen für folgende Maßnahmen beantragt
werden:
- Aufzüge: 2.100 € Zusatzdarlehen pro geförderter Wohnung, die
durch den Aufzug erschlossen wird, max.
46.200 € pro Aufzug
- Aufzüge, die für den Liegendtransport geeignet sind: 3.000 €
Zusatzdarlehen pro geförderter Wohnung, die durch den Aufzug
erschlossen wird, max. 60.000 € pro Aufzug
- Pflegebäder: 20.000 € für den Einbau eines (zusätzlichen)
Pflegebades
- Außenanlagen für demenziell erkrankte oder behinderte Menschen:
75% der Herstellungskosten, maximal
200 € pro m2 gestalteter Fläche
- Städtebaulich bedingte Mehrkosten: bis zu 550 € je qm
förderfähiger Wohnfläche. Das Zusatzdarlehen kann nur bei der
Umnutzung von Gebäuden gewährt werden, die von besonderem
städtebaulichem Wert sind, ein Denkmal sind oder in einem
Denkmalbereich liegen.
Weitere Informationen erhalten Sie bei der
Bewilligungsbehörde.
- Tilgung: 1% p.a. zuzüglich ersparter Zinsen
- Zinsen: 0,5% p.a. für die Dauer der Miet- und Belegungsbindung,
danach 2 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (gemäß § 247 BGB),
max. 6% p.a.
- Verwaltungskostenbeitrag von einmalig 0,4% und laufend 0,5%
p.a. des Baudarlehens, nach Tilgung des Baudarlehens um 50% vom
halben Darlehensbetrag berechnet
- Auszahlung in drei Raten:
- 20% bei Baubeginn;
- 45% bei Rohbaufertigstellung;
- 35% bei abschließender Fertigstellung oder
Bezugsfertigkeit
Zinsen, Tilgung und Verwaltungskostenbeiträge sind halbjährlich
zu zahlen.