Anträge sind bei der Stadt- oder Kreisverwaltung zu stellen,
deren Bereich das zu fördernde Objekt liegt. Zuständig ist in der
Regel das Amt für Bauförderung.
Die zuständige Bewilligungsbehörde sowie die Ansprechpartnerin
bzw. der Ansprechpartner sind in den „Service-Informationen“
abzurufen.
Vor einer förmlichen Antragstellung ist ein persönliches
Beratungsgespräch sinnvoll. Bitte sprechen Sie den Beratungstermin
und die hierfür erforderlichen Unterlagen vorher mit Ihrer
Bewilligungsbehörde ab. Antragsvordrucke sind bei der
Bewilligungsbehörde oder in den „Service-Informationen“
erhältlich.
Fördermittel können beantragt werden, sobald ein Förderobjekt in
Planung ist. Ein vorzeitiger Baubeginn schließt eine spätere
Förderung aus. Als vorzeitiger Beginn ist der Abschluss von
Lieferungs- und Leistungsverträgen anzusehen, die der Ausführung
zuzurechnen sind. Planung, Grunderwerb und Bodenuntersuchung gelten
nicht als Beginn des Bauvorhabens. Weitergehende Informationen
erhalten Sie bei der Bewilligungsbehörde.
Eine Kopie der Förderzusage erhält die NRW.BANK. Sie verschickt
anschließend die für die Auszahlung der Darlehen erforderlichen
Unterlagen (Darlehensverträge, Hypothekenbestellungsurkunde etc.),
zahlt die Mittel aus und übernimmt die Bearbeitung bis zur
Rückzahlung.