//Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm (RWP) - gewerblich

Fördernehmer:
Gewerbliche Unternehmen
Förderthemen:
Wachstums-/Erweiterungsinvestitionen; Beratung; Personalentwicklung/Qualifizierung; Markteinführung neuer Produkte/Dienstleistungen
Förderart:
Zuschüsse
Fördergeber:
Land NRW
Ansprechpartner:
NRW.BANK

In aller Kürze

Das Regionale Wirtschaftsförderungsprogramm fördert aus Mitteln der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) sowie aus ergänzenden Landesmitteln  Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Tourismusgewerbes sowie nicht-investive Maßnahmen.

Es sollen Anreize geschaffen werden für die Schaffung und Sicherung von Dauerarbeits- und Ausbildungsplätzen in den besonders strukturschwachen Regionen des Landes (sog. C- und D- Fördergebiete).

Ein weiteres Ziel ist die Verbesserung der Einkommensstruktur und die Stärkung der regionalen Wirtschaftsstruktur.

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen, wenn sie betriebliche Investitionen vornehmen und die zu fördernde Betriebsstätte in einem Fördergebiet des Landes Nordrhein-Westfalen liegt.

In verschiedenen Wirtschaftsbereichen ist die Förderung ausgeschlossen bzw. eingeschränkt.

Verwendungszweck

Gefördert werden Investitionsvorhaben, durch die Dauerarbeitsplätze neu geschaffen oder gesichert werden, sowie Maßnahmen kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) zur Beratung, Schulung, Humankapitalbildung und zur Markteinführung innovativer Produkte:
  1. Errichtung einer neuen Betriebsstätte, ausgenommen reine Betriebsverlagerungen
  2. Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte
  3. Erstmaliger Erwerb bzw. erstmalige Errichtung einer Betriebsstätte innerhalb von 60 Monaten nach Gründung
  4. Übernahme einer von Stilllegung bedrohten Betriebsstätte
  5. Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in neue, zusätzliche Produkte und grundlegende Änderung des Gesamtproduktionsverfahrens einer bestehenden Betriebsstätte
  6. Maßnahmen in den Bereichen Beratung, Schulung und Humankapitalbildung in gewerblichen KMU, wenn diese Maßnahmen für die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens bzw. für seine weitere Entwicklung von besonderer Bedeutung sind
  7. Maßnahmen zur Markteinführung neuer innovativer Produkte durch KMU in der Gründungsphase, die maßgeblich vom Unternehmen selbst entwickelt worden sind

Umfang und Konditionen

Förderart: Zuschuss

Förderumfang und -höhe bei Investitionsvorhaben: Der Umfang der Förderung ist abhängig von der Art des Vorhabens, der Größe des Unternehmens und dem Investitionsort und beträgt in den C-Fördergebieten für Arbeitsplatz schaffende Maßnahmen

  • max. 25% für kleine Unternehmen
  • max. 20% für mittlere Unternehmen und
  • 15% bzw. max. 2,5 Mio € für große Unternehmen

sowie für Arbeitsplatz sichernde Maßnahmen max. 15% für kleine und mittlere Unternehmen.

In den D-Fördergebieten beträgt der Förderumfang für Arbeitsplatz schaffende Maßnahmen

  •  max. 20% für kleine Unternehmen
  •  max. 10% für mittlere Unternehmen und
  •  10% bzw. max. 200.000 € für große Unternehmen auf Basis der „De-Minimis“-Regelung

sowie für Arbeitsplatz sichernde Maßnahmen max. 15% für kleine und max. 10% für mittlere Unternehmen.

Förderhöhe: Bei Investitionsvorhaben beträgt die max. Förderhöhe je gefördertem Dauerarbeitsplatz

  • 120.000 € bei Arbeitsplatz schaffenden Maßnahmen und
  • 90.000 € bei Arbeitsplatz sichernden Maßnahmen

Förderumfang und -höhe bei nicht-investiven Vorhaben: Die Höhe des Zuschusses beträgt bei

  • Beratungsleistungen: grundsätzlich bis zu 50%, max. 50.000 €
  • Schulungen:
    • bis zu 40% in C-Fördergebieten und
    • bis zu 35% in den D-Fördergebieten
    • insgesamt max. 50.000 €
  • Humankapitalbildung:
    • bis zu 50% des Bruttoarbeitslohnes, max. 12.000 € im ersten und
    • bis zu 25% des Bruttoarbeitslohnes, max. 6.000 € im zweiten Jahr pro zusätzlich geschaffenen Arbeitsplatz
  • Markteinführung innovativer Produkte: 50% der förderfähigen Ausgaben, max. 100.000 € auf Basis der „De-Minimis“-Regelung

Voraussetzungen

Zwingende Voraussetzungen für die Förderung sind:

  • Grundsätzlich gilt Teil II des GRW-Koordinierungsrahmens „Regelungen über Voraussetzungen, Art und Intensität der Förderung“ in der jeweils geltenden Fassung.
  • Die zur Förderung anstehenden Betriebsstätten müssen sich innerhalb der Fördergebiete der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (d.s. weite Teile des Ruhrgebietes und Ostwestfalens sowie der Kreis Heinsberg) befinden.
  • In den Fällen der Nrn. 1 bis 5 müssen neue Arbeitsplätze geschaffen oder vorhandene Arbeitsplätze gesichert werden.
  • Bei Investitionsvorhaben dürfen die dem Antrag zugrunde liegenden förderfähigen Ausgaben 150.000 EUR nicht unterschreiten.
  • Mit dem Vorhaben darf erst begonnen werden, wenn der Antragsteller bzw. die Antragstellerin von der NRW.BANK die schriftliche Bestätigung erhalten hat, dass sein Vorhaben (vorbehaltlich einer endgültigen und detaillierten Überprüfung) die Förderwürdigkeitsbedingungen grundsätzlich erfüllt.

Antragsverfahren

Die Antragstellung erfolgt vor Beginn des Vorhabens schriftlich unter Verwendung der vorgeschriebenen Formulare bei der NRW.BANK, Hauptsitz Münster.

Geltungsdauer

Die Richtlinie gilt bis zum 31.12.2013.

Quelle

Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr vom 15.07.2011

Zuletzt aktualisiert am: 19.07.2011

Formulare und Merkblätter

RWP Investiv - Richtlinie vom 15.07.2011

Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm NRW

RWP Investiv - Anlage 1

Gebietskulisse der regionalen Wirtschaftsförderung

RWP Investiv - Anlage 2

Antragsbearbeitung und Förderentscheidung

RWP Investiv - Allgemeine Nebenbestimmungen

Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung im Rahmen der Regionalen Wirtschaftsförderung Nordrhein-Westfalen (gewerbliche Förderung) - Stand 04.05.2007

RWP Investiv - Zuschussantrag investiv

Antrag auf Gewährung von Investitionszuschüssen an die gewerbliche Wirtschaft im Rahmen der regionalen Wirtschaftsförderung des Landes Nordrhein-Westfalen - Stand 01/09

RWP Investiv - Zuschussantrag investiv Anlage 1

Umsatz-Vorhaben-Finanzierung - Stand 01/09

RWP Investiv - Zuschussantrag investiv Anlage 2

Investitionsgüterliste

RWP Investiv - Zuschussantrag investiv Anlage 3

Teilzeitberechnungsbogen

RWP Investiv - Zuschussantrag investiv Anlage 4

Gesamtfinanzierungsbestätigung der Hausbank - Stand 01/09

RWP Investiv - Aufstellung zum Lohnjournal

RWP Investiv - Aufstellung zum Lohnjournal (gültig für Neuanträge ab 15.07.2011)

Anlagensatz - KMU-Eigenschaft

Stand 07/2008

RWP Investiv - Belegliste

RWP Investiv - Verwendungsnachweis

Nachweis des Zuwendungsempfängers über die Verwendung von Zuschüssen zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur des Landes Nordrhein-Westfalen

Downloads

36. GA-Rahmenplan Teil II

Regelungen über Voraussetzungen, Art und Intensität der Förderung

36. GA-Rahmenplan - Anhang 8

Positivliste zu Ziffer 2.1.1 Teil II des Rahmenplans

36. GA-Rahmenplan - Anhang 9

Bedingungen für die Förderung von gemieteten- bzw. geleasten Wirtschaftsgütern, die beim Vermieter bzw. Leasinggeber aktiviert sind

Landeshaushaltsordnung NRW

Haushaltsrecht des Landes Nordrhein-Westfalen

Verwaltungsverfahrensgesetz

Stand 12/1999

Kontakt

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Kavalleriestraße 22

40213 Düsseldorf

Telefon:+49 211 91741-0

Fax:+49 211 91741-1800

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