//Förderung selbst genutzten Wohnraums - Denkmalgerechte Erneuerung

Fördernehmer:
Privatpersonen
Förderthemen:
Wohnraummodernisierung/-ausbau
Förderart:
Darlehen
Fördergeber:
Land NRW
Ansprechpartner:
Stadt- oder Kreisverwaltung; NRW.BANK

In aller Kürze

Zinsgünstige Darlehen für die denkmalgerechte Erneuerung von Eigenheimen und Eigentumswohnungen.

Antragsberechtigte

Die Förderung wird natürlichen Personen als Eigentümerinnen und Eigentümern, als Erbauberechtigten oder als sonstigen dinglich Verfügungsberechtigten mit ausreichender Kreditwürdigkeit gewährt.

Einkommensgrenzen bestehen nicht.

Verwendungszweck

Fördermittel können für Maßnahmen zur denkmalgerechten Modernisierung und energetischen Optimierung von Wohngebäuden in historischen Stadt- und Ortskernen, in denkmalgeschützten Werks- und Genossenschaftssiedlungen, in sonstigen Gebieten mit Erhaltungssatzung sowie in Stadterneuerungsgebieten beantragt werden.

Förderfähige Maßnahmen

  • denkmalgerechte Fassadensanierung einschließlich Wärmedämmung,
  • denkmalgerechte Dacherneuerung einschließlich Wärmedämmung,
  • Restaurierung und Erneuerung von Fenstern und Haustüren,
  • Trockenlegung und Wärmedämmung von Kellern,
  • Instandsetzungen, die durch die durchgeführten Maßnahmen verursacht werden.

Umfang und Konditionen

Darlehensbeträge: 40.000 € pro selbst genutzter Wohnung, höchstens 50% der förderfähigen Bau- und Baunebenkosten.

Darlehen unter 2.500 Euro werden nicht bewilligt.

Zinsen:

  • 0,5% p.a. für 10 Jahre ab Fertigstellung der Maßnahme,
  • danach zwei Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB, maximal 6% p.a.

Tilgung: 2% (Annuitätendarlehen).

Verwaltungskosten:

  • einmalig: 0,4% (werden bei Auszahlung einbehalten),
  • laufend: 0,5%  p.a.

Auszahlung der Darlehen:

  • 30% bei Maßnahmenbeginn,
  • 60% nach Fertigstellung der Maßnahme,
  • 10% nach Prüfung des Kostennachweises.

Voraussetzungen

Die Förderung setzt voraus, dass

  • der geförderte Wohnraum von der Eigentümerin bzw. dem Eigentümer selbst genutzt wird,
  • als Denkmal geschützt ist oder in einem Denkmalbereich liegt und
  • eine gültige Erlaubnis der geplanten Maßnahmen nach dem Denkmalschutzgesetz vorliegt.

Antragsverfahren

Die Fördermittel werden bei der Stadt- oder Kreisverwaltung beantragt, in deren Bereich das zu fördernde Objekt liegt. Zuständig ist in der Regel das Amt für Bauförderung. Diese Stelle wird im folgenden Text auch „Bewilligungsbehörde“ genannt.

Die für Sie zuständige Bewilligungsbehörde und Ihre Ansprechpartnerin bzw. Ihren Ansprechpartner können Sie in der Rubrik „Service-Tools“ unter „Bewilligungsbehörden Wohnraumförderung“ abfragen.   

Antragsvordrucke erhalten Sie bei der Bewilligungsbehörde oder zum Herunterladen in der Rubrik „Service-Informationen“. Vor Antragstellung wird ein Beratungsgespräch bei der Bewilligungsbehörde empfohlen.

Die Förderzusage erteilt die Bewilligungsbehörde.

Die Maßnahmen müssen innerhalb von 36 Monaten nach Erteilung der Förderzusage abgeschlossen sein. Mit der Anzeige der Fertigstellung der Maßnahmen ist ein Kostennachweis in Form einer summarischen Kostenaufstellung vorzulegen. Die Vorlagefrist für den Kostennachweis bestimmt die zuständige Bewilligungsbehörde. Werden Maßnahmen nicht wie beantragt durchgeführt oder entstehen tatsächlich geringere Kosten, bleibt eine Darlehenskürzung oder Kündigung vorbehalten.

Die NRW.BANK verschickt die Vertragsunterlagen, zahlt die Mittel aus und verwaltet die Darlehen bis zur Rückzahlung.

Zuletzt aktualisiert am: 20.01.2012

Formulare und Merkblätter

Wohnraumförderung - Antrag denkmalgerechte Erneuerung Eigentumsmaßnahmen

RL BestandsInvest - Antrag für Maßnahmen zur denkmalgerechten Erneuerung von selbstgenutztem Wohnraum (Eigenheime und Eigentumswohnungen) - Stand 01/2010

Kontakt

Stadt- oder Kreisverwaltung

Ihre zuständige Bewilligungsbehörde erfahren Sie in der Rubrik „Service-Tools“.

NRW.BANK

Hauptsitz Düsseldorf

Kavalleriestraße 22

40213 Düsseldorf

Telefon:+49 211 91741-0

Fax:+49 211 91741-1800

NRW.BANK

Hauptsitz Münster

Friedrichstraße 1

48145 Münster

Telefon:+49 251 91741-0

Fax:+49 251 91741-2921

Ihr Ansprechpartner

Martina Lüdeke

Telefon:+49 211 91741-7640

Fax:+49 211 91741-7760

E-Mail:Martina.Luedeke@nrwbank.de

Jürgen Jankowski

Telefon:+49 211 91741-7647

Fax:+49 211 91741-7760

E-Mail:Juergen.Jankowski@nrwbank.de

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