//Förderung selbst genutzten Wohnraums - Verbesserung der Energieeffizienz

Fördernehmer:
Privatpersonen; Wohnwirtschaft
Förderthemen:
Wohnraummodernisierung/-ausbau; Umwelt und Energie
Förderart:
Darlehen
Fördergeber:
Land NRW
Ansprechpartner:
Stadt- oder Kreisverwaltung; NRW.BANK

In aller Kürze

Zinsgünstige Darlehen für die Verbesserung der Energieeffizienz im Wohnungsbestand.

Antragsberechtigte

Natürliche Personen als Eigentümerinnen und Eigentümer oder sonstige dingliche Verfügungsberechtigte von Eigenheimen oder Eigentumswohnungen mit ausreichender Kreditwürdigkeit. Die Immobilie muss zum Zeitpunkt der Antragstellung vom Eigentümer oder von seinen Angehörigen selbst genutzt werden oder zu deren Nutzung bestimmt sein.

Fördervoraussetzung ist, dass

  • der Bauantrag für das Gebäude vor dem 31.12.1994 gestellt oder die Bauanzeige getätigt wurde,
  • das anrechenbare Einkommen des nutzenden Haushalts die Einkommensgrenzen des § 13 Abs. 1 WFNG nicht übersteigt. Information zu den Grenzen erhalten Sie in der Rubrik "Service-Informationen".

Verwendungszweck

Gefördert werden bauliche Maßnahmen (Modernisierung) und die hierdurch bedingten Kosten, die zur nachhaltigen Verbesserung der Energieeffizienz und damit zur Senkung der Nebenkosten im Wohnungsbestand sowie zu einer verstärkten CO2-Einsparung beitragen.

Folgende Maßnahmen sind förderfähig:

  • Wärmedämmung der Außenwände,
  • Wärmedämmung der Kellerdecke und er erdberührten Außenflächen beheizter Räume oder der untersten Geschossdecke,
  • Wärmedämmung des Daches oder der obersten Geschossdecke,
  • Einbau von wärmedämmenden Fenstern, Fenstertüren, Dachflächenfenstern und Außentüren,
  • Maßnahmen zur energieffizienten Verbesserung bzw. zum erstmaligen Einbau von Heizungs- und Warmwasseranlagen auf der Basis von Brennwerttechnologie, Kraft-Wärme-Kopplung oder Nah-/Fernwärme sowie erneuerbare Energien.
  • Einbau von  mechanischen Lüftungsanlagen,
  • Instandsetzungsmaßnahmen, die durch die geförderten Maßnahmen verursacht werden,
  • Nachweise bzw. Energiegutachten, die im Zusammenhang mit den geförderten Maßnahmen stehen,
  • Erneuerung und der erstmalige Anbau eines barrierefreien Freisitzes im Zusammenhang mit der Wärmedämmung der Außenwände, 
  • Ausbau- und Erweiterung des vorhandenen Wohnraums im Zusammenhang mit der Dämmung der Außenwände und/oder des Daches.

Die Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) in der jeweils gültigen Fassung sind bei der Durchführung der Maßnahmen einzuhalten. Vorrangig sollen Maßnahmen gefördert werden, die ein Sachverständiger in dem vorzulegenden Energieausweis empfohlen hat. Der Nachweis über die Einhaltung der Anforderungen muss durch einen Sachverständigen erfolgen, der zur Ausstellung von Energieausweisen berechtigt ist. Die Maßnahmen sind durch ein Fachunternehmen des Bauhandwerks durchzuführen.

Bitte lassen Sie sich über die weiteren technischen Voraussetzungen bei Ihrer zuständigen Bewilligungsbehörde beraten. 

Umfang und Konditionen

Das Darlehen beträgt maximal 40.000 € pro Wohnung, höchtens 80% der  förderfähigen Bau- und Baunebenkosten. Bei Objekten, für die zeitgleich Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren (Nr. 1 der Richtlinie BestandsInvest) gefördert werden, beträgt das Darlehen maximal bis zu 55.000 € pro Wohnung.

Darlehensbeträge unter 2.500 € werden nicht bewilligt.

Zinsen: 0,5% p.a. wahlweise für einen Zeitraum von 15 oder 20 Jahren nach der Fertigstellung der Maßnahmen, danach zwei Prozentpunkt über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB, maximal 6% p.a.. Das Förderobjekt darf für die Dauer der gewählten Zinsverbilligung nur zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden.

Tilgung: 2% p.a. zuzüglich ersparter Zinsen.

Verwaltungskostenbeiträge:

  • einmalig: 0,4%,
  • laufend: 0,5% p.a.. Nach Tilgung des Darlehens um 50% wird der Verwaltungskostenbeitrag vom halben Darlehensbetrag erhoben.

Auszahlung des Darlehens:

  • 30% bei Maßnahmenbeginn,
  • 60% nach Fertigstellung der Maßnahme und
  • 10% nach abschließender Prüfung des Kostennachweises durch die Bewilligungsbehörde.

Antragsverfahren

Die Fördermittel werden bei der Stadt- oder Kreisverwaltung beantragt, in deren Bereich das zu fördernde Objekt liegt. Zuständig ist in der Regel das Amt für Bauförderung. Diese Stelle wird im folgenden Text auch „Bewilligungsbehörde“ genannt.

Die für Sie zuständige Bewilligungsbehörde und Ihre Ansprechpartnerin bzw. Ihren Ansprechpartner können Sie in der Rubrik „Service-Informationen“ in dem Tool „Bewilligungsbehörden Wohnraumförderung“ abfragen.   

Antragsvordrucke erhalten Sie bei der Bewilligungsbehörde oder zum Herunterladen in der Rubrik „Service-Informationen“. Vor Antragstellung wird ein Beratungsgespräch bei der Bewilligungsbehörde empfohlen.

Die Förderzusage erteilt die Bewilligungsbehörde.

Die Maßnahmen müssen innerhalb von 36 Monaten nach Erteilung der Förderzusage abgeschlossen sein. Mit der Anzeige der Fertigstellung der Maßnahmen ist ein Kostennachweis in Form einer summarischen Kostenaufstellung vorzulegen. Die Vorlagefrist für den Kostennachweis bestimmt die zuständige Bewilligungsbehörde. Werden Maßnahmen nicht wie beantragt durchgeführt oder entstehen tatsächlich geringere Kosten, bleibt eine Darlehenskürzung oder Kündigung vorbehalten.

Die NRW.BANK verschickt die Vertragsunterlagen, zahlt die Mittel aus und verwaltet die Darlehen bis zur Rückzahlung.

Zuletzt aktualisiert am: 20.01.2012

Downloads

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Kontakt

Stadt- oder Kreisverwaltung

Ihre zuständige Bewilligungsbehörde erfahren Sie in der Rubrik „Service-Tools“.

NRW.BANK

Hauptsitz Düsseldorf

Kavalleriestraße 22

40213 Düsseldorf

Telefon:+49 211 91741-0

Fax:+49 211 91741-1800

NRW.BANK

Hauptsitz Münster

Friedrichstraße 1

48145 Münster

Telefon:+49 251 91741-0

Fax:+49 251 91741-2921

Ihr Ansprechpartner

Jürgen Jankowski

Telefon:+49 211 91741-7647

Fax:+49 211 91741-7760

E-Mail:Juergen.Jankowski@nrwbank.de

Martina Lüdeke

Telefon:+49 211 91741-7640

Fax:+49 211 91741-7760

E-Mail:Martina.Luedeke@nrwbank.de

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