Die Fördermittel werden bei der Stadt- oder Kreisverwaltung
beantragt, in deren Bereich das zu fördernde Objekt liegt.
Zuständig ist in der Regel das Amt für Bauförderung. Diese Stelle
wird im folgenden Text auch „Bewilligungsbehörde“ genannt.
Die für Sie zuständige Bewilligungsbehörde und Ihre
Ansprechpartnerin bzw. Ihren Ansprechpartner können Sie in der
Rubrik „Service-Informationen“ in dem Tool „Bewilligungsbehörden
Wohnraumförderung“ abfragen.
Vor einer formalen Antragstellung ist ein persönliches
Beratungsgespräch sinnvoll. Bitte sprechen Sie den Beratungstermin
und die hierfür erforderlichen Unterlagen vorher mit der
Bewilligungsbehörde ab. Antragsvordrucke erhalten Sie bei der
Bewilligungsbehörde oder in der Rubrik „Service-Informationen“.
Fördermittel werden beantragt, bevor mit der Baumaßnahme
begonnen wird. Der vorzeitige Beginn schließt eine spätere
Förderung aus.
Die Förderzusage erteilt die Bewilligungsbehörde.
Eine Kopie der Förderzusage erhält die NRW.BANK. Sie verschickt
anschließend die für die Auszahlung der Darlehen erforderlichen
Unterlagen (Darlehensverträge, Hypothekenbestellungsurkunde etc.),
zahlt die Mittel aus und übernimmt die Bearbeitung bis zur
Rückzahlung.