//Förderung selbst genutzten Wohnraums - Menschen mit Behinderungen

Fördernehmer:
Privatpersonen; Wohnwirtschaft
Förderthemen:
Wohnungsneubau/-erwerb
Förderart:
Darlehen
Fördergeber:
Land NRW
Ansprechpartner:
Stadt- oder Kreisverwaltung; NRW.BANK

In aller Kürze

Zinsgünstige Darlehen für zusätzliche Baumaßnahmen.

Antragsberechtigte

Die Förderung erfolgt zugunsten von schwerbehinderten Personen. Der betreffende Haushalt muss Einkommensgrenzen einhalten.

Einen ersten Anhaltswert zu den Einkommensgrenzen erhalten Sie in der Rubrik „Service-Informationen“. Für das Darlehen über maximal 20.000 € beachten Sie bitte die Tabelle mit der Überschrift „Einkommensgrenze 100%“, für das Darlehen über maximal 10.000 € die Tabelle mit der Überschrift „Einkommensgrenze +40%“.

Schwerbehinderten und oder pflegebedürftigen Menschen stehen - unter bestimmten Voraussetzungen - anrechenfreie Beträge beim Einkommen zu, die ein höheres Einkommen als das in den Tabellen angegebene erlauben. Bitte vereinbaren Sie mit Ihrer "Bewilligungsbehörde" einen Beratungstermin und lassen überprüfen, ob Ihr Haushalt die Einkommensgrenzen einhält.

Verwendungszweck

Gefördert werden Baumaßnahmen im Zusammenhang mit der Neuschaffung, dem Erwerb oder der Nachrüstung von Eigenheimen oder selbst genutzten Eigentumswohnungen, die wegen der Art der Behinderung erforderlich sind. Hierunter fallen z.B.: eine Rampe oder Hebeanlage oder ein behindertengerechtes Bad/WC.

Die Kombination mit der Förderung für neue oder gebrauchte Immobilien ist möglich. 

Umfang und Konditionen

Darlehen werden bis zu folgenden Höchstgrenzen je Wohnung gewährt:

  • 20.000 € für Haushalte, deren Einkommen die Einkommensgrenze nicht übersteigt,
  • 10.000 € für Haushalte, deren Einkommen die Einkommensgrenze um nicht mehr als 40% übersteigt.

Der Darlehensbetrag ist auf die Mehrkosten der Baumaßnahme für die behindertengerechte Gestaltung beschränkt.

Erfolgt die Gewährung des Darlehens im Zusammenhang mit einer Förderung selbst genutzten Wohneigentums, gelten die Konditionen der jeweiligen Förderung.

Wird das Darlehen ohne weitere Förderung gewährt, gelten folgende Konditionen:

  • Zinsen: 0,5% p.a.
  • Tilgung: 4% p.a. zuzüglich ersparter Zinsen.
  • Verwaltungskosten:
    • einmalig: 0,4% (werden bei Auszahlung einbehalten),
    • laufend: 0,5% p.a.

Antragsverfahren

Die Fördermittel werden bei der Stadt- oder Kreisverwaltung beantragt, in deren Bereich das zu fördernde Objekt liegt. Zuständig ist in der Regel das Amt für Bauförderung. Diese Stelle wird im folgenden Text auch „Bewilligungsbehörde“ genannt.

Die für Sie zuständige Bewilligungsbehörde und Ihre Ansprechpartnerin bzw. Ihren Ansprechpartner können Sie in der Rubrik „Service-Informationen“ in dem Tool „Bewilligungsbehörden Wohnraumförderung“ abfragen.   

Vor einer formalen Antragstellung ist ein persönliches Beratungsgespräch sinnvoll. Bitte sprechen Sie den Beratungstermin und die hierfür erforderlichen Unterlagen vorher mit der Bewilligungsbehörde ab. Antragsvordrucke erhalten Sie bei der Bewilligungsbehörde oder in der Rubrik „Service-Informationen“.

Fördermittel werden beantragt, bevor mit der Baumaßnahme begonnen wird. Der vorzeitige Beginn schließt eine spätere Förderung aus.

Die Förderzusage erteilt die Bewilligungsbehörde.

Eine Kopie der Förderzusage erhält die NRW.BANK. Sie verschickt anschließend die für die Auszahlung der Darlehen erforderlichen Unterlagen (Darlehensverträge, Hypothekenbestellungsurkunde etc.), zahlt die Mittel aus und übernimmt die Bearbeitung bis zur Rückzahlung.

Zuletzt aktualisiert am: 20.01.2012

Downloads

Wohnraumförderung - Einkommensgrenzen

Einkommensgrenzen im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung des Landes NRW

Kontakt

Stadt- oder Kreisverwaltung

Ihre zuständige Bewilligungsbehörde erfahren Sie in der Rubrik „Service-Tools“.

NRW.BANK

Hauptsitz Düsseldorf

Kavalleriestraße 22

40213 Düsseldorf

Telefon:+49 211 91741-0

Fax:+49 211 91741-1800

NRW.BANK

Hauptsitz Münster

Friedrichstraße 1

48145 Münster

Telefon:+49 251 91741-0

Fax:+49 251 91741-2921

Ihr Ansprechpartner

Marion Kopp

Telefon:+49 211 91741-7659

Fax:+49 211 91741-7760

E-Mail:Marion.Kopp@nrwbank.de

Martina Lüdeke

Telefon:+49 211 91741-7640

Fax:+49 211 91741-7760

E-Mail:Martina.Luedeke@nrwbank.de

 

Jürgen Jankowski

Telefon:+49 211 91741-7647

Fax:+49 211 91741-7760

E-Mail:Juergen.Jankowski@nrwbank.de

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