//Förderung selbst genutzten Wohnraums - Erwerb gebrauchter Immobilien

Fördernehmer:
Privatpersonen
Förderthemen:
Wohnungsneubau/-erwerb
Förderart:
Darlehen
Fördergeber:
Land NRW
Ansprechpartner:
Stadt- oder Kreisverwaltung; NRW.BANK

In aller Kürze

Zinsgünstige Darlehen für den Erwerb von vorhandenen Eigenheimen und Eigentumswohnungen.

Antragsberechtigte

Die Förderung konzentriert sich auf  Haushalte (auch Lebensgemeinschaften), die bestimmte Einkommensgrenzen einhalten und

  • aus mindestens einer volljährigen Person und einem Kind oder
  • einer schwerbehinderten Person (Grad der Behinderung von mindestens 50) bestehen. Hierbei kann es sich auch um einen Einpersonenhaushalt handeln.  

Informationen zu den Einkommensgrenzen erhalten Sie in der Rubrik „Service-Informationen“ oder Sie prüfen Ihre Förderberechtigung online mit unserem interaktiven Förderberater.

Wichtig: Entscheidend für die Einkommensprüfung sind die Berechnungen und Feststellungen Ihrer zuständigen Bewilligungsbehörde. Bitte vereinbaren Sie mit dieser Stelle einen Beratungstermin.

Verwendungszweck

Der Erwerb vorhandener Eigenheime oder Eigentumswohnungen wird mit 70% der Neubaufördermittel gefördert, wenn für das Objekt

  • nach dem 31.12.1994 der Bauantrag gestellt oder die Bauanzeige getätigt wurde oder
  • das Förderobjekt mindestens den Standard der Wärmeschutzverordnung 1995 erfüllt oder
  • der Endenergiebedarf des Förderobjektes laut Energiebedarfsausweis den Wert von 150 kWh (m² a) nicht überschreitet.

Der Erwerb von vorhandenen Eigenheimen und Doppel- oder Reihenhäusern in Form von Wohneigentum wird mit 80% der Neubaufördermittel gefördert,

  • wenn bei ihnen innerhalb eines Jahres mindestens drei bauteilbezogene Maßnahmen nach den Vorgaben der EnEV 2009 vollständig ausgeführt werden oder
  • wenn innerhalb eines Jahres nach Erteilung der Förderzusage der Nachweis erbracht wird, dass Maßnahmen durchgeführt worden sind, die gewährleisten, dass die Anforderungen nach § 9 Absatz 1 Satz 2 EnEV 2009 erfüllt werden. Die Planung geeigneter Maßnahmen ist mit Antragstellung nachzuweisen. Der Nachweis ist mit einem Energiebedarfsausweis nach EnEV 2009 zu führen, der die geplanten Maßnahmen berücksichtigt.

Die voraussichtlichen Kosten der Maßnahmen sind durch Kostenvoranschläge oder durch qualifizierte Kostenaufstellung anzugeben. Die Maßnahmen dürfen nicht in Selbsthilfe durchgeführt werden.

Bitte lassen Sie sich über die genauen Voraussetzungen durch die Bewilligungsbehörde informieren.

Eine Förderung ist nicht möglich, wenn

  •  ein Vertragsabschluss vor Antragstellung erfolgt ist,
  •  die angemessenen Gesamtkosten im Bereich der Bewilligungsbehörde überschritten werden,
  •  es sich um eine Eigentumswohnung in einem Hochhaus handelt.

Eigenleistung

Eigenleistung muss mindestens in Höhe von 15% der Gesamtkosten erbracht werden, davon die Hälfte mit eigenen Geldmitteln. Das Starterdarlehen wird auf den Teil der Eigenleistung, der nicht in Geldmitteln erbracht werden muss, angerechnet.

Verbleibendes Einkommen

Eine Förderung ist nur zulässig, wenn die Belastung nicht die wirtschaftliche Existenzgrundlage gefährdet. Nach Abzug der Belastungen aus der Baufinanzierung, den Betriebskosten und aller anderen Zahlungsverpflichtungen vom Nettoeinkommen müssen soviel Einkünfte verbleiben, dass der angemessene Lebensunterhalt sichergestellt ist (Mindestrückbehalt).

Der monatliche Mindestrückbehalt beträgt für  

  • einen Einpersonenhaushalt 740 €,
  • einen Zweipersonenhaushalt 955 €,
  • jede weitere Person zusätzlich 240 €.

Die Tragbarkeit der Belastung muss auf Dauer gesichert erscheinen. Weitergehende Fragen hierzu klären Sie bitte mit Ihrer Bewilligungsbehörde.

Umfang und Konditionen

Die Höhe des Darlehens richtet sich nach der Gemeinde, in der Sie das Förderobjekt kaufen. Die Gemeinden sind entsprechend dem Kostenniveau in drei Kategorien (K1 bis K3) unterteilt. In welche Kategorie Ihre Gemeinde fällt und ob ein Stadtbonus gewährt wird, entnehmen Sie bitte der Datei „Kostenkategorien der Gemeinden“ in der Rubrik  „Service-Informationen“.

Für den Kauf gebrauchter Eigenheime und Eigentumswohnungen, für die nach dem 31.12.1994 der Bauantrag gestellt oder die Bauanzeige getätigt oder für die mindestens der Standard der Wärmeschutzverordnung 1995 nachgewiesen wird, gelten folgende Darlehenssätze:

  • Grundpauschale K 1  - 28.000 € oder
  • Grundpauschale K 2  - 42.000 € oder
  • Grundpauschale K 3  - 49.000 € 

und

  • Kinderbonus 3.500 € je Kind,
  • Stadtbonus 10.500 € (nur bestimmte Orte),
  • erhöhter Stadtbonus 14.000 € (nur bestimmte Orte),
  • Starterdarlehen 10.000 €.

Für den Kauf gebrauchter Eigenheime, die nicht mindestens den o. g. energetischen Standard erfüllen, werden in Kombination mit baulichen Maßnahmen zum Zweck der energetischen Verbesserung und anderer Wohnwertverbesserungen folgende Darlehenssätze gewährt:

  • Grundpauschale K 1  - 32.000 € oder
  • Grundpauschale K 2  - 48.000 € oder
  • Grundpauschale K 3  - 56.000 €

und

  • Kinderbonus 4.000 € je Kind,
  • Stadtbonus 12.000 € (nur bestimmte Orte),
  • erhöhter Stadtbonus 16.000 € (nur bestimmte Orte),
  • Starterdarlehen 10.000 €.

Konditionen für das Baudarlehen (Grundpauschale, Kinderbonus und Stadtbonus) und das Starterdarlehen:

  • Zinsen: 0,5% p.a. in den ersten 5 Jahren.
  • Tilgung:
    • Baudarlehen 2% p.a. zuzüglich ersparter Zinsen.
    • Starterdarlehen 5% p.a. zuzüglich ersparter Zinsen.
  • Verwaltungskosten:
    • einmalig 0,4% (werden bei Auszahlung einbehalten).
    • laufend: 0,5% p.a.

Weitere Details zu den Konditionen aller Darlehen finden Sie in der Rubrik „Konditionen“.

Antragsverfahren

Die Fördermittel werden bei der Stadt- oder Kreisverwaltung beantragt, in deren Bereich das zu fördernde Objekt liegt. Zuständig ist in der Regel das Amt für Bauförderung. Diese Stelle wird im folgenden Text auch „Bewilligungsbehörde“ genannt.

Die für Sie zuständige Bewilligungsbehörde und Ihre Ansprechpartnerin bzw. Ihren Ansprechpartner können Sie in der Rubrik „Service-Informationen“ in dem Tool „Bewilligungsbehörden Wohnraumförderung“ abfragen.   

Vor einer formalen Antragstellung ist ein persönliches Beratungsgespräch sinnvoll. Bitte sprechen Sie den Beratungstermin und die hierfür erforderlichen Unterlagen vorher mit der Bewilligungsbehörde ab. Antragsvordrucke erhalten Sie bei der Bewilligungsbehörde oder in der Rubrik „Service-Informationen“.

Fördermittel können beantragt werden, sobald ein Förderobjekt in Aussicht ist. Der vorzeitige Abschluss von Kaufverträgen bzw. ein vorzeitiger Baubeginn schliessen eine spätere Förderung aus.

Da die Mittel nur in begrenztem Umfang zur Verfügung stehen, kommt es zu Wartezeiten bis zur Förderzusage. Genaue Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Bewilligungsbehörde.

Die Förderzusage erteilt die Bewilligungsbehörde.

Eine Kopie der Förderzusage erhält die NRW.BANK. Sie verschickt anschließend die für die Auszahlung der Darlehen erforderlichen Unterlagen (Darlehensverträge, Hypothekenbestellungsurkunde etc.), zahlt die Mittel aus und übernimmt die Bearbeitung bis zur Rückzahlung.

Zuletzt aktualisiert am: 31.01.2012

Hier finden Sie eine Übersicht der Konditionen für Endkreditnehmer

Konditionen-Übersicht

Konditionen Wohnraumförderung

Darlehenskonditionen (selbst genutztes Wohneigentum) - Stand 01/2012

Service-Tools

Wohnraumförderung - Förderberater

Ermittlung eines mögliches Förderdarlehens, bezogen auf den Standort des Objektes

Wohnraumförderung - Ihre zuständige Bewilligungsbehörde

Suche nach der zuständigen Bewilligungsstelle

Kontakt

Stadt- oder Kreisverwaltung

Ihre zuständige Bewilligungsbehörde erfahren Sie in der Rubrik „Service-Tools“.

NRW.BANK

Hauptsitz Düsseldorf

Kavalleriestraße 22

40213 Düsseldorf

Telefon:+49 211 91741-0

Fax:+49 211 91741-1800

NRW.BANK

Hauptsitz Münster

Friedrichstraße 1

48145 Münster

Telefon:+49 251 91741-0

Fax:+49 251 91741-2921

Ihr Ansprechpartner

Marion Kopp

Telefon:+49 211 91741-7659

Fax:+49 211 91741-7760

E-Mail:Marion.Kopp@nrwbank.de

Martina Lüdeke

Telefon:+49 211 91741-7640

Fax:+49 211 91741-7760

E-Mail:Martina.Luedeke@nrwbank.de

 

Jürgen Jankowski

Telefon:+49 211 91741-7647

Fax:+49 211 91741-7760

E-Mail:Juergen.Jankowski@nrwbank.de

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