//Förderung selbst genutzten Wohnraums - Neubau/Ersterwerb

Fördernehmer:
Privatpersonen
Förderthemen:
Wohnungsneubau/-erwerb
Förderart:
Darlehen
Fördergeber:
Land NRW
Ansprechpartner:
Stadt- oder Kreisverwaltung; NRW.BANK

In aller Kürze

Zinsgünstige Darlehen für den Bau, Ersterwerb oder die erstmalige Schaffung einer selbst genutzten Immobilie.

Antragsberechtigte

Die Förderung konzentriert sich auf Haushalte (auch Lebensgemeinschaften), die bestimmte Einkommensgrenzen einhalten und

  • aus mindestens einer volljährigen Person und einem Kind oder
  • einer schwerbehinderten Person (Grad der Behinderung mindestens 50) bestehen. Hierbei kann es sich auch um einen Einpersonenhaushalt handeln.

Informationen zu den Einkommensgrenzen erhalten Sie in der Rubrik "Service-Informationen" oder Sie prüfen Ihre Förderberechtigung online mit unserem interaktiven Förderberater.

Wichtig: Entscheidend für die Einkommensprüfung sind die Berechnungen und Feststellungen Ihrer zuständigen Bewilligungsbehörde. Bitte vereinbaren Sie mit dieser Stelle einen Beratungstermin.

Verwendungszweck

Gefördert wird

  • die erstmalige Schaffung eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung in einem neuen selbstständigen Gebäude durch Neubau, Aufstockung eines Gebäudes oder Anbau an ein Gebäude,
  • der Ersterwerb eines durch Neubau oder Erweiterung entstandenen Eigenheims oder einer Eigentumswohnung vom Bauträger,  
  • die erstmalige Schaffung eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung durch Änderung, Nutzungsänderung eines Gebäudes oder der Ersterwerb eines solchen Förderobjektes.

Eine Förderung ist nicht möglich, wenn

  • ein Baubeginn bzw. ein Vertragsabschluss vor Erteilung der Förderzusage durch die Bewilligungsbehörde erfolgt ist,
  • die angemessenen Gesamtkosten im Bereich der Bewilligungsbehörde überschritten werden,
  • bestimmte energetische Standards nicht erfüllt werden,
  • Wohn- und Schlafräume kleiner als 10 qm sind, 
  • es sich um eine Eigentumswohnung in einem Hochhaus handelt.

Eigenleistung

Eigenleistung muss mindestens in Höhe von 15% der Gesamtkosten erbracht werden, davon die Hälfte mit eigenen Geldmitteln oder durch ein lastenfreies Grundstück. Das Starterdarlehen wird auf den Teil der Eigenleistung angerechnet, der nicht in Geldmitteln erbracht werden muss.

Verbleibendes Einkommen

Eine Förderung ist nur zulässig, wenn die Belastung nicht die wirtschaftliche Existenzgrundlage gefährdet. Nach Abzug der Belastungen aus der Baufinanzierung, den Betriebskosten und aller anderen Zahlungsverpflichtungen vom Nettoeinkommen müssen soviel Einkünfte verbleiben, dass der angemessene Lebensunterhalt sichergestellt ist (Mindestrückbehalt).

Der monatliche Mindestrückbehalt beträgt für  

  • einen Einpersonenhaushalt 740 €,
  • einen Zweipersonenhaushalt 955 €,
  • jede weitere Person zusätzlich 240 €.

Die Tragbarkeit der Belastung muss auf Dauer gesichert erscheinen. Weitergehende Fragen hierzu klären Sie bitte mit Ihrer Bewilligungsbehörde.

Umfang und Konditionen

Mit 100% der Darlehenssummen werden

  • der Neubau,
  • die erstmalige Schaffung eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung durch Aufstockung oder Anbau sowie
  • der Ersterwerb eines durch Neubau, Aufstockung oder Anbau entstandenen Objektes gefördert.

Mit 80% der Darlehenssummen wird

  • die erstmalige Schaffung eines Förderobjektes durch Änderung oder Nutzungsänderung,
  • der erstmalige Erwerb eines solchen Objektes gefördert.

Das Darlehen beträgt je nach Kostenkategorie der Gemeinde (K1 bis K3) für die Neubauförderung und den Ersterwerb einschließlich Anbau und Aufstockung eines Gebäudes:

  • Grundpauschale K1  - 40.000 € oder
  • Grundpauschale K2  - 60.000 € oder
  • Grundpauschale K3  - 70.000 €

und

  • Kinderbonus 5.000 € je Kind,
  • Stadtbonus 15.000 € (nur bestimmte Orte) oder
  • erhöhter Stadtbonus 20.000 € (nur bestimmte Orte) und
  • Starterdarlehen 10.000 € sowie
  • 10.000 € Zusatzdarlehen, wenn das Objekt barrierefrei errichtet wird.

Für die Neuschaffung eines Förderobjektes durch Änderung, Nutzungsänderung oder den Erwerb eines solchen Objektes beträgt das Darlehen je nach Kostenkategorie der Gemeinde (K1 bis K3):

  •  Grundpauschale K1  - 32.000 € oder
  •  Grundpauschale K2  - 48.000 € oder
  •  Grundpauschale K3  - 56.000 €

und

  •  Kinderbonus 4.000 € je Kind,
  •  Stadtbonus 12.000 € (nur bestimmte Orte) oder
  •  erhöhter Stadtbonus 16.000 € (nur bestimmte Orte) und
  •  Starterdarlehen 10.000 € .

In welche Kostenkategorie Ihr Bauort oder Kaufort fällt und ob dort ein Stadtbonus gewährt wird, können Sie in der Rubrik „Service-Informationen“ in der Datei „Kostenkategorie der Gemeinden“  abfragen.

Konditionen für das Baudarlehen (Grundpauschale, Kinderbonus, Stadtbonus) und das Starterdarlehen

  • Zinsen: In den ersten fünf Jahren 0,5% p.a.
  • Tilgung:
    • Baudarlehen: 1% p.a. zuzüglich ersparter Zinsen.
    • Starterdarlehen: 5% p.a. zuzüglich ersparter Zinsen.
  • Verwaltungskosten:
    • einmalig: 0,4% (werden bei Auszahlung einbehalten).  
    • laufend:  0,5% p.a.

Weitere Details zu den Konditionen aller Darlehen finden Sie über den Link  „Konditionen“.

Antragsverfahren

Die Fördermittel werden bei der Stadt- oder Kreisverwaltung beantragt, in deren Bereich das zu fördernde Objekt liegt. Zuständig ist in der Regel das Amt für Bauförderung. Diese Stelle wird im folgenden Text auch „Bewilligungsbehörde“ genannt.

Die für Sie zuständige Bewilligungsbehörde und Ihre Ansprechpartnerin bzw. Ihren Ansprechpartner können Sie in der Rubrik „Service-Informationen“ in dem Tool „Bewilligungsbehörden Wohnraumförderung“ abfragen.   

Vor einer formalen Antragstellung ist ein persönliches Beratungsgespräch sinnvoll. Bitte sprechen Sie den Beratungstermin und die hierfür erforderlichen Unterlagen vorher mit der Bewilligungsbehörde ab. Antragsvordrucke erhalten Sie bei der Bewilligungsbehörde oder in der Rubrik „Service-Informationen“.

Fördermittel können beantragt werden, sobald ein Förderobjekt in Aussicht ist. Der vorzeitige Abschluss von Kaufverträgen bzw. ein vorzeitiger Baubeginn schliessen eine spätere Förderung aus. Beim Kauf einer neuen Immobilie vom Bauträger („Ersterwerb“) bestehen Sonderregelungen. Bitte beachten Sie die Datei „Rücktrittsrecht für Ersterwerber“ in der Rubrik „Service-Informationen“. Weitergehende Informationen erhalten Sie bei der Bewilligungsbehörde.

Da die Mittel nur in begrenztem Umfang zur Verfügung stehen, kommt es zu Wartezeiten bis zur Förderzusage. Genaue Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Bewilligungsbehörde.

Die Förderzusage erteilt die Bewilligungsbehörde.

Eine Kopie der Förderzusage erhält die NRW.BANK. Sie verschickt anschließend die für die Auszahlung der Darlehen erforderlichen Unterlagen (Darlehensverträge, Hypothekenbestellungsurkunde etc.), zahlt die Mittel aus und übernimmt die Bearbeitung bis zur Rückzahlung.

Zuletzt aktualisiert am: 22.02.2012

Hier finden Sie eine Übersicht der Konditionen für Endkreditnehmer

Konditionen-Übersicht

Konditionen Wohnraumförderung

Darlehenskonditionen (selbst genutztes Wohneigentum) - Stand 01/2012

Formulare und Merkblätter

Wohnraumförderung - Rücktrittsrecht für Ersterwerberinnen / Ersterwerber

Ziffer 5.5.3 der Wohnraumförderungsbestimmungen – WFB

Wohnraumförderung - Einkommenserklärung zum Antrag „Förderung selbst genutztes Wohneigentum“

Einkommenserklärung Stand 01/2012

Wohnraumförderung - Anlage zur Einkommenserklärung

Angaben zum Haushalt - Stand 01/2012

Wohnraumförderung - Hinweise zur Einkommenserklärung

Hinweise zur Einkommenserklärung Stand 01/2012

Wohnraumförderung - Selbsthilfeerklärung

Selbsthilfeleistungen/Sachleistungen Einzelaufstellung - Stand 01/2010

Wohnraumförderung - Baubeschreibung

03/2012

Wohnraumförderung - Antrag Eigentumsförderung Neubau/Ersterwerb

Stand 01/2012

Wohnraumförderung - Selbstauskunft Eigentumsmaßnahmen

Selbstauskunft für Antragsteller/Antragstellerinnen Eigentumsförderung Stand 01/2012

Service-Tools

Wohnraumförderung - Förderberater

Ermittlung eines mögliches Förderdarlehens, bezogen auf den Standort des Objektes

Wohnraumförderung - Ihre zuständige Bewilligungsbehörde

Suche nach der zuständigen Bewilligungsstelle

Kontakt

Stadt- oder Kreisverwaltung

Ihre zuständige Bewilligungsbehörde erfahren Sie in der Rubrik „Service-Tools“.

NRW.BANK

Hauptsitz Düsseldorf

Kavalleriestraße 22

40213 Düsseldorf

Telefon:+49 211 91741-0

Fax:+49 211 91741-1800

NRW.BANK

Hauptsitz Münster

Friedrichstraße 1

48145 Münster

Telefon:+49 251 91741-0

Fax:+49 251 91741-2921

Ihr Ansprechpartner

Marion Kopp

Telefon:+49 211 91741-7659

Fax:+49 211 91741-7760

E-Mail:Marion.Kopp@nrwbank.de

Martina Lüdeke

Telefon:+49 211 91741-7640

Fax:+49 211 91741-7760

E-Mail:Martina.Luedeke@nrwbank.de

 

Jürgen Jankowski

Telefon:+49 211 91741-7647

Fax:+49 211 91741-7760

E-Mail:Juergen.Jankowski@nrwbank.de

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