Die Fördermittel werden bei der Stadt- oder Kreisverwaltung
beantragt, in deren Bereich das zu fördernde Objekt liegt.
Zuständig ist in der Regel das Amt für Bauförderung. Diese Stelle
wird im folgenden Text auch „Bewilligungsbehörde“ genannt.
Die für Sie zuständige Bewilligungsbehörde und Ihre
Ansprechpartnerin bzw. Ihren Ansprechpartner können Sie in der
Rubrik „Service-Informationen“ in dem Tool „Bewilligungsbehörden
Wohnraumförderung“ abfragen.
Vor einer formalen Antragstellung ist ein persönliches
Beratungsgespräch sinnvoll. Bitte sprechen Sie den Beratungstermin
und die hierfür erforderlichen Unterlagen vorher mit der
Bewilligungsbehörde ab. Antragsvordrucke erhalten Sie bei der
Bewilligungsbehörde oder in der Rubrik „Service-Informationen“.
Fördermittel können beantragt werden, sobald ein Förderobjekt in
Aussicht ist. Der vorzeitige Abschluss von Kaufverträgen bzw. ein
vorzeitiger Baubeginn schliessen eine spätere Förderung aus. Beim
Kauf einer neuen Immobilie vom Bauträger („Ersterwerb“) bestehen
Sonderregelungen. Bitte beachten Sie die Datei „Rücktrittsrecht für
Ersterwerber“ in der Rubrik „Service-Informationen“. Weitergehende
Informationen erhalten Sie bei der Bewilligungsbehörde.
Da die Mittel nur in begrenztem Umfang zur Verfügung stehen,
kommt es zu Wartezeiten bis zur Förderzusage. Genaue Auskünfte
erhalten Sie bei Ihrer Bewilligungsbehörde.
Die Förderzusage erteilt die Bewilligungsbehörde.
Eine Kopie der Förderzusage erhält die NRW.BANK. Sie verschickt
anschließend die für die Auszahlung der Darlehen erforderlichen
Unterlagen (Darlehensverträge, Hypothekenbestellungsurkunde etc.),
zahlt die Mittel aus und übernimmt die Bearbeitung bis zur
Rückzahlung.