//NRW.BANK.Sportstätten

Fördernehmer:
Gemeinnützige Einrichtungen und Unternehmen; Verbände und Vereine
Förderthemen:
Infrastruktur
Förderart:
Darlehen
Fördergeber:
NRW.BANK
Ansprechpartner:
NRW.BANK

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In aller Kürze

Langfristige und zinsgünstige Finanzierungsmittel für Investitionen in Sportanlagen.

Eine Gemeinschaftsaktion des Landes Nordrhein-Westfalen, der NRW.BANK und der KfW Bankengruppe.

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind gemeinnützige Sportorganisationen (Vereine und Verbände). Der Nachweis der Gemeinnützigkeit erfolgt durch eine entsprechende Bestätigung über die Freistellung von Körperschaftssteuer durch das Finanzamt.

Der Verein muss Mitglied im Landessportbund Nordrhein-Westfalen e.V. bzw. in dessen zuständiger Untergliederung (Stadt-/Kreissportbund und Sportfachverband) und von diesem als förderwürdig anerkannt sein.

Verwendungszweck

Es werden Investitionen in die Sportstätteninfrastruktur in Nordrhein-Westfalen gefördert, soweit diese einem öffentlichen oder gemeinnützigen Zweck dienen.

Dies umschließt sowohl den Erwerb von Sportanlagen und sonstigen Anlagen, die für sportliche Nutzung hergerichtet werden, wie auch Modernisierung, Sanierung, Instandsetzung von vorhandenen Anlagen sowie Neu-, Um- und Erweiterungsbaumaßnahmen.

Gefördert werden:

  • Kosten für den Grunderwerb einschließlich Herrichtung, Erschließung und ggf. Abbruchmaßnahmen,
  • Baukosten,
  • Kosten für die Herstellung von Außenanlagen,
  • Kosten der Erstausstattung,
  • Planungskosten
  • Kosten für den Erwerb einer Sportanlage.

Umfang und Konditionen

Mit dem Förderprogramm NRW.BANK.Sportstätten steht den gemeinnützigen Sportorganisationen in NRW eine langfristige Finanzierungsmöglichkeit für Investitionen zur Verfügung.

Der Finanzierungsanteil des NRW.BANK-Darlehens kann bis zu 100% der Gesamtinvestitionskosten betragen.

Der Höchstbetrag liegt grundsätzlich bei 10 Mio € je Antragsteller.

Die Auszahlung erfolgt zu 100%.

Laufzeit:

  • 10 Jahre bei 1 tilgungsfreien Anlaufjahr und einer Zinsbindung von 10 Jahren,
  • 20 Jahre bei 1 tilgungsfreien Anlaufjahr und einer Zinsbindung von 10 Jahren,
  • 30 Jahre bei 3 tilgungsfreien Anlaufjahren und einer Zinsbindung von 10 Jahren.

Der Zinssatz orientiert sich an der Entwicklung des Kapitalmarktes. Die jeweils gültigen Zinssätze sind der Konditionenübersicht der NRW.BANK zu entnehmen.

Zusätzlich wird eine Haftungsentlastung für die Hausbank in Höhe von 80% gewährt. Bei Kreditsummen bis 200.000 € kann eine Haftungsentlastung für die Hausbank in Höhe von 100% erfolgen.

Voraussetzungen

Das Förderdarlehen ist banküblich zu besichern.

Ausgeschlossen sind die Umschuldung bzw. Nachfinanzierung bereits abgeschlossener Vorhaben.

Pro Vorhaben kann nur ein Antrag auf ein Darlehen aus dem Programm NRW.BANK.Sportstätten gestellt werden.

Die Antragstellerin bzw. der Antragsteller hat die zuständige Gemeinde bzw. den Gemeindeverband über das Vorhaben zu informieren.

Antragsverfahren

Der Antrag ist bei einem Kreditinstitut nach Wahl des Antragstellers (Hausbank) zu stellen. Mit dem Vorhaben sollte vor schriftlicher Antragstellung bei der Hausbank nicht begonnen worden sein.

Über die zu fördernden Projekte berät der Arbeitsausschuss „Sportstättenfinanzierungsprogramm“, der sich aus Vertretern der Landesregierung, des Landessportbundes und der NRW.BANK zusammensetzt. Gegebenenfalls wird zu einzelnen Maßnahmen eine gutachterliche Fachstellungnahme eingeholt.

Weiterführende Informationen

Mit dem Förderprogramm NRW.BANK.Sportstätten steht den gemeinnützigen Sportorganisationen in NRW eine langfristige Finanzierungsmöglichkeit für Investitionen zur Verfügung. Das Förderprogramm wird aus Mitteln des KfW-Programms IKS-KfW-Investitionskredit Soziale Organisationen refinanziert.

 

Die Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln ist möglich. Vorhaben, die mit Mitteln des Programms NRW.BANK.Sportstätten finanziert werden, dürfen darüber hinaus jedoch nicht zusätzlich aus Mitteln finanziert werden, die direkt oder indirekt auf das KfW-Programm Erneuerbare Energien (Standard und Premium) zurückgreifen..

Zuletzt aktualisiert am: 01.02.2012

Hier finden Sie eine Übersicht der Konditionen für Endkreditnehmer

Konditionen-Übersicht

Aktuelle Konditionen (gültig ab 18.05.2012)

Aktuelle Konditionen zu wesentlichen Programmen des Landes NRW, der NRW.BANK, der KfW Bankengruppe sowie der Landwirtschaftlichen Rentenbank. Aktuelle Konditionenanpassungen erkennen Sie an dem "<" am Ende der geänderten Zeile.

Downloads

NRW.BANK.Sportstätten - Flyer

Förderung der Sportstättenlandschaft in NRW - Stand 02/2012

Kontakt

NRW.BANK

Hauptsitz Düsseldorf

Kavalleriestraße 22

40213 Düsseldorf

Telefon:+49 211 91741-0

Fax:+49 211 91741-1800

NRW.BANK

Hauptsitz Münster

Friedrichstraße 1

48145 Münster

Telefon:+49 251 91741-0

Fax:+49 251 91741-2921

Ihr Ansprechpartner

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Fax:+49 211 91741-7832

E-Mail:info@nrwbank.de

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Telefon:+49 251 91741-4800

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E-Mail:info@nrwbank.de

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