//NRW.BANK.Ausland Export

Fördernehmer:
Gewerbliche Unternehmen; Freie Berufe
Förderthemen:
Außenwirtschaft; Besicherungsmöglichkeiten
Förderart:
Bürgschaften/Garantien
Fördergeber:
NRW.BANK
Ansprechpartner:
NRW.BANK

In aller Kürze

Rückgarantien der NRW.BANK für Kreditinstitute bei Stellung von Exportgarantien im Auftrag mittelständischer Unternehmen.

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind:

  • Mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft aus Nordrhein-Westfalen, die sich mehrheitlich im Privatbesitz befinden, deren Jahresumsatz einschließlich verbundener Unternehmen 500 Mio € nicht überschreitet und die bereits seit zwei Jahren erfolgreich am Markt tätig sind,
  • Angehörige der Freien Berufe.

Verwendungszweck

Förderfähig ist die Stellung von auftragsbezogenen Exportgarantien (Bietungs-, Anzahlungs-, Lieferungs-, Leistungs- und Gewährleistungsgarantien sowie vergleichbare im Exportgeschäft gängige Garantietypen) durch Kreditinstitute auf Basis von Kreditverträgen über Einzelavale oder Avalrahmen.

Die Laufzeit der Exportgarantien darf bei Gewährleistungsgarantien fünf Jahre und bei sonstigen Garantietypen zwei Jahre grundsätzlich nicht übersteigen. Die Zulässigkeit längerer Laufzeiten ist bei der Antragsstellung oder im konkreten Einzelfall gesondert zu beantragen.

Zulässige Währungen für Kreditverträge und einzelne Exportgarantien sind Euro, Schweizer Franken, Britisches Pfund, US-Dollar und Yen. Die Erfüllung der Rückgarantie durch die NRW.BANK erfolgt allerdings stets in Euro.

Umfang und Konditionen

Die NRW.BANK entlastet Hausbanken mit bis zu 50%igen Rückgarantien von ihrem Regressrisiko gegenüber inländischen Exporteuren.

Die Höchstbeträge für rückgarantierte Avalkredite sind von der prozentualen Höhe der Risikoübernahme abhängig. Pro Antragsteller (Unternehmen/Konzern) übernimmt die NRW.BANK einen Risikobetrag von maximal 2,5 Mio €. Höhere Risikobeträge können im Rahmen der NRW.BANK.Konsortialfinanzierung beantragt werden.

Bei Avalkreditenverträgen in Fremdwährung ist eine teilweise Absicherung von Wechselkursrisiken durch die NRW.BANK möglich. Näheres entnehmen Sie bitte dem Merkblatt.

Konditionen der Rückgarantie:

  • Laufzeit:
    • Einzelavale: Laufzeit der zugrunde liegenden Exportgarantien.
    • Avalrahmen: Bis zu 2 Jahre (Einbuchungszeitraum). Innerhalb des Einbuchungszeitraums kann die Stellung von Exportgarantien durch die Hausbank erfolgen.
  • Entgelte:
    • Antragsgebühr: 500 €. Sie wird bei Antragstellung fällig und bei Zusage einer Rückgarantie in voller Höhe auf die einmalige Bearbeitungsgebühr angerechnet.
    • Einmalige Bearbeitungsgebühr : 1% der zugesagten Rückgarantiesumme, höchstens jedoch 10.000 €. Die Bearbeitungsgebühr wird bei Zusage durch die NRW.BANK fällig.
    • Rückgarantieprovision: Übernahme der entsprechenden Konditionen des Avalkredits der Hausbank (laufende Provision und ggf. Bereitstellungsprovision) durch die NRW.BANK. Die Hausbank ist nicht berechtigt, den Endkreditnehmer mit dieser Kostenposition zu belasten.

Voraussetzungen

Der Antragsteller sollte Erfahrungen im Auslandsgeschäft aufweisen.

Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten sind von einer Förderung ausgeschlossen.

Die Exportgarantien sind im Rahmen der Möglichkeiten des Antragstellers banküblich zu besichern. Form und Umfang der Besicherung werden im Rahmen der Kreditverhandlungen zwischen Antrag stellendem Unternehmen und der Hausbank vereinbart.

Antragsverfahren

Formgebundene Anträge sind zusammen mit den in der Anlage „Risikoübernahme durch die NRW.BANK“ genannten Unterlagen bei der Hausbank des Antragstellers zu stellen und von dieser - ggf. über ein Zentralinstitut - der NRW.BANK zuzuleiten.

Zuletzt aktualisiert am: 25.05.2011

Hier finden Sie eine Übersicht der Konditionen für Endkreditnehmer

Konditionen-Übersicht

Aktuelle Konditionen (gültig ab 03.02.2012)

Aktuelle Konditionen zu wesentlichen Programmen des Landes NRW, der NRW.BANK, der KfW Bankengruppe sowie der Landwirtschaftlichen Rentenbank. Aktuelle Konditionenanpassungen erkennen Sie an dem "<" am Ende der geänderten Zeile.

Risikogerechtes Zinssystem - Kundeninformation

Erläuterungen zum risikogerechten Zinssystem (RGZS) - Stand 08/2010

Formulare und Merkblätter

NRW.BANK.Ausland Export - Merkblatt

Rückgarantien der NRW.BANK für Kreditinstitute bei Stellung von Exportgarantien im Auftrag mittelständischer Unternehmen - Stand 11/2007

NRW.BANK.Ausland Export - Erklärung Endkreditnehmer

Erklärung des Endkreditnehmers - Stand 02/2009

Anlagensatz - Risikoübernahme durch die NRW.BANK

Anlagensatz für den Endkreditnehmer - Risikoübernahme durch die NRW.BANK - Stand 10/2011

De-minimis-Beihilfen - Erklärung

Erklärung über erhaltene und/oder beantragte „De-minimis“-Beihilfen - Stand 01/2011

De-minimis-Beihilfen - Kundeninformation

Stand 08/2007

Erklärung staatliche Zuwendungen

Erklärung über erhaltene/beantragte andere staatliche Zuwendungen für dieselben förderbaren Aufwendungen - Stand 12/2007

Downloads

NRW.BANK.Ausland Export - Flyer

Leichter exportieren - Mit Risikoentlastung bei Exportgarantien - Stand 11/2011

Kontakt

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Kavalleriestraße 22

40213 Düsseldorf

Telefon:+49 211 91741-0

Fax:+49 211 91741-1800

NRW.BANK

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