progres.nrw - Programmbereich Wärme- und Kältenetze

  • Zuschüsse bis zu 70% der förderfähigen Ausgaben
  • Für Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Nordrhein-Westfalen
  • Fördert Anlagen und Maßnahmen im Bereich energieeffizienter Wärme- und Kältenetze
  • Fördergeber: Land

Aktueller Hinweis

Laut Mitteilung der Bezirksregierung Arnsberg können zur Zeit keine neuen Bewilligungen zur Förderung von Fernwärmeprojekten erteilt werden. Die Richtlinie wird derzeit novelliert, um den neuen beihilferechtlichen Vorschriften Rechnung zu tragen.

Wer wird gefördert?

  • Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Nordrhein-Westfalen

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss erhalten, wenn Sie energieeffiziente Wärme- und Kältenetze einschließlich der zugehörigen Einrichtungen zur Verteilung und zum Transport von Wärme und Kälte für die öffentliche Versorgung neu bauen oder ausbauen.

Mit der Förderung können Sie folgende Anlagen und Maßnahmen finanzieren:

  • Neubau und Verdichtung von energieeffizienten Wärme- und Kältenetzen, um Wärme oder Kälte in einem Medienrohr bis zu einem Nenndurchmesser von Durchgangsnorm 300 zu verteilen
  • dem Netz zugehörige Anlagen zur Auskopplung von Wärme aus
    • industriellen und gewerblichen Prozessen
    • Grubenwasser
    • Tiefengeothermie
    • Abfallverbrennungsanlagen
  • thermische Speicher in Verbindung mit Wärme- und Kältenetzen
  • Wärme- und Kälteleitungen, um Infrastruktureinrichtungen mit überregionaler Bedeutung zu queren
  • Umbau vorhandener Wärmedampfnetze zu Heiß- und Warmwassernetzen
  • Verbindung vorhandener Wärmenetze
  • besondere Anlagen, Systeme und Einrichtungen zur Verteilung und zum Transport von effizienter Wärme und Kälte
  • dafür erforderliche Mess-, Steuerungs- und Regeltechnik mit erhöhtem Innovationsgrad oder außerordentlichem Multiplikatoreffekt
  • in Einzelfällen die unterirdische Verlegung von Wärmeleitungen mit einem Nenndurchmesser der Medienrohre größer als 300 mm
  • energieeffiziente Heiß- und Warmwassernetze zur Erschließung industrieller Abwärme
  • innovative Systemkomponenten in energieeffizienten Wärme- und Kältenetzen
  • Studien zum Neu- und Ausbau und zur Modernisierung von energieeffizienten Wärme- und Kältenetzen und zu deren Verbesserung im Hinblick auf Energieeffizienz und Klimaschutz

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Sie realisieren das Vorhaben in Nordrhein-Westfalen.
  • Sie beginnen mit dem Vorhaben nicht vor der Bewilligung.
  • Die erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen liegen vor.
  • Ihre Maßnahme darf keine bereits bestehende Wärmeversorgung aus Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) – mit Ausnahme von KWK-Anlagen auf Kohle- oder Mineralölbasis – verdrängen.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang: bis zu 70% der förderfähigen Ausgaben
  • Bagatellgrenze: 100.000 €

So können Sie die Förderung kombinieren

Sie können den Zuschuss i.d.R. nicht mit anderen Förderungen kombinieren. Eine Kombination mit Zuschlägen nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz und für beihilferechtlich zulässige Kredite der NRW.Bank ist jedoch möglich. Die Förderung insgesamt darf nicht die Summe der förderfähigen Ausgaben übersteigen.

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Planungen, Reparaturen, Ersatzmaßnahmen, Ersatzteilbeschaffung
  • gesetzlich vorgeschriebene oder behördlich angeordnete Maßnahmen

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen den Antrag auf den vorgesehenen Formularen bei der Bezirksregierung Arnsberg.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 30.06.2024

Weitere Informationen zum Programm:

Die Förderung erfolgt als De-mininis-Beihilfe bzw. unter Berücksichtigung der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung.

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