progres.nrw - Programmbereich Klimaschutztechnik

  • Zuschüsse, abhängig von der Art des Vorhabens
  • Für Privatpersonen, Angehörige der Freien Berufe, Unternehmen, kommunale Einrichtungen, juristische Personen
  • Fördert den Einsatz von Anlagen zur effizienten Umwandlung und sparsamen Verwendung von Energie
  • Fördergeber: Land

Wer wird gefördert?

  • Privatpersonen
  • Wohnungseigentümergemeinschaften, Gesellschaften bürgerlichen Rechts und Sozietäten
  • Angehörige der Freien Berufe
  • Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen
  • kommunale Gebietskörperschaften, Gemeinde- und Zweckverbände und rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, z.B. Hochschulen, Kammern, Verbände oder Stiftungen
  • gemeinnützige Organisationen, einschließlich Kirchen
  • juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Vereine, Parteien und Genossenschaften

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss erhalten, wenn Sie Anlagen zur effizienten Umwandlung und sparsamen Verwendung von Energie einsetzen. Sie können die Förderung in folgenden Modulen erhalten:

  • Fördermodul „Erneuerbare Energien“: Anlagen, Techniken und Maßnahmen für die Transformation hin zu einem klimaneutralen Energiesystem
    • thermische Solaranlagen zur Erzeugung von Prozesswärme
    • Photovoltaikanlagen, die nicht über das Erneuerbare-Energien-Gesetz gefördert werden
    • Photovoltaik-Dachanlagen auf kommunalen Gebäuden zusammen mit einem Batteriespeicher
    • Planungs- und Beratungsleistungen zum Photovoltaikausbau
    • Wasserkraftanlagen
    • Erneuerung der Hauselektrik in bestehenden Mehrparteienhäusern im Vorfeld der Installation einer neuen Photovoltaik-Anlage
    • Fassaden-Photovoltaik
    • Carports mit Photovoltaik-Dach
    • Beratungsleistungen für Kleinwindenergieanlagen
  • Fördermodul „Geothermie“: Anlagen, Techniken und Maßnahmen zur Nutzung von erneuerbaren Energien auf Basis von Geothermie sowie Studien, seismische Messungen und Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen
    • Erdwärmesonden, Erdwärmekollektoren und Brunnenbohrungen zur Nutzung oberflächennaher Geothermie in Verbindung mit einer Wärmepumpe
    • mitteltiefe Erdwärmesonde
    • Weiterbildung zur Fachkraft für Bohrungen für geothermische Zwecke und Einbau von geschlossenen Wärmeüberträger-Systemen (Erdwärmesonden)
    • Fortbildungslehrgänge an einer staatlich anerkannten Fachschule für Technik
  • Fördermodul „Energiesysteme für klimagerechte Gebäude“: Anlagen, Techniken und Maßnahmen zum effizienten Energieeinsatz in Gebäuden sowie der Nutzung von erneuerbaren Energien zur Erzeugung von Wärme, Kälte und Strom für den Gebäudebetrieb
    • stationäre wasserstoffbasierte Energiesysteme in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage
    • thermische Solaranlagen für die Gebäudeversorgung
    • Biomasseanlagen in Verbindung mit der Nutzung von Solarenergie
    • Steuereinrichtungen für den Betrieb von Wärmepumpen in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage
    • Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung
    • Druckerhöhungsanlagen zur Trinkwasserversorgung
    • Bildungsprämie Wärmepumpe
  • Fördermodul „Energiewende im Quartier“: Anlagen, Techniken und Maßnahmen für die effiziente und klimaschonende Wärme- und Kälteversorgung von Gebäuden bis zur Ebene eines Quartiers
    • Nahwärme- und Nahkältenetze
    • Anschluss an ein Wärme- und Kältenetz
    • Wärme- und Kältespeicher
    • Anlagen zur Nutzung von Abwärme zur leitungsgebundenen Wärmeversorgung
    • Anlagen zur Nutzung von Abwärme zur Verbesserung der Energieeffizienz
  • Fördermodul „Modellprojekte. NRW“: vom Land Nordrhein-Westfalen initiierte Vorhaben für klimagerechte und nachhaltige Gebäude und Quartiere sowie Maßnahmen von besonderem Landesinteresse
    • KlimaGebäude.NRW
    • Wohngebäude im Passivhaus-Standard einschließlich Lüftungsanlagen
    • Wohngebäude im Drei-Liter-Haus-Standard einschließlich Lüftungsanlagen
    • Energie-Monitoring von Nichtwohngebäuden
    • Maßnahmen von besonderem Landesinteresse
  • Fördermodul „Förderung von Wärmekonzepten“: technisch-betriebswirtschaftliche Konzepte zur Umsetzung effizienter, treibhausgasarmer und treibhausgasneutraler Prozesswärme in Unternehmen und Handwerksbetrieben des produzierenden Gewerbes
  • Fördermodul „Erstberatung zur klimaneutralen Transformation für Kleinst- und Kleinunternehmen“: technisch-betriebswirtschaftliche Beratungen mit schriftlichen Handlungsempfehlungen zur klimaneutralen Transformation von Klein- und Kleinstunternehmen sowie Handwerksbetrieben des produzierenden Gewerbes
  • Fördermodul „Transformationskonzepte für die treibhausgasneutrale Produktion 2045“: technisch-betriebswirtschaftliche Konzepte zur Transformation von Unternehmen und Handwerksbetrieben des produzierenden Gewerbes im Hinblick auf das Ziel einer treibhausgasneutralen Produktion bis spätestens 2045

Mitfinanziert werden die unmittelbar für das Vorhaben notwendigen nachgewiesenen und angemessenen Ausgaben für fabrikneue Anlagen- und Komponententeile.

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Sie erhalten die Förderung nur für neue Anlagen und Anlagenteile und für Maßnahmen, an denen besonderes Landesinteresse besteht.
  • Sie realisieren das Vorhaben in Nordrhein-Westfalen.
  • Sie dürfen mit Ihrem Vorhaben nicht vor der Bewilligung beginnen.
  • Die erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen liegen vor.
  • Je nach Fördergegenstand bestehen weitere Voraussetzungen.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang und -höhe: abhängig von der Art des Vorhabens
  • Bagatellgrenze: 350 €

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Maßnahmen des Bundes, der Länder sowie deren Einrichtungen
  • Reparaturen, Ersatzmaßnahmen, Ersatzteilbeschaffung
  • Eigenbauanlagen, Prototypen und gebrauchte Anlagen sowie Anlagen für Gebäude, die für eine Nutzungsdauer von weniger als vier Monaten jährlich bestimmt sind
  • gesetzlich vorgeschriebene oder behördlich angeordnete Maßnahmen
  • Maßnahmen von Unternehmen in Schwierigkeiten
  • Maßnahmen von Unternehmen, die unter einen beihilferechtlichen Förderausschluss fallen
  • Insichgeschäfte in Form von entgeltlichen und sonstigen Vermögensübertragungen

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen den Antrag auf den vorgesehenen Formularen bei der Bezirksregierung Arnsberg.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 30.06.2027

Weitere Informationen zum Programm:

Die Förderung erfolgt als De-minimis-Beihilfe oder nach der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung.

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