Zuschüsse für Gewerbliche Unternehmen; Forschungs- und Bildungseinrichtungen im Bereich Umwelt und Energie; Innovation; Beratung; Wachstums-/Erweiterungsinvestitionen

//Ressourceneffizienz-Programm des Landes Nordrhein-Westfalen

Fördernehmer:
Gewerbliche Unternehmen; Forschungs- und Bildungseinrichtungen
Förderthemen:
Umwelt und Energie; Innovation; Beratung; Wachstums-/Erweiterungsinvestitionen
Förderart:
Zuschüsse
Fördergeber:
Land NRW
Ansprechpartner:
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV)

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind

  • Unternehmen des privaten Rechts mit Betriebsstätte in Nordrhein-Westfalen,
  • in den Bereichen Ressourceneffizienzberatung, Messeteilnahme und Umweltmanagementsysteme ausschließlich KMU gemäß KMU-Definition der EU,
  • bei anwendungsorientierten Forschungs- und Entwicklungsvorhaben auch Hochschulen und Forschungseinrichtungen.

Verwendungszweck

Gefördert werden Vorhaben im Bereich der Ressourceneffizienz.

Mitfinanziert werden

  • Investitionen zur Einführung produktionsintegrierter und/oder produktbezogener Maßnahmen,
  • anwendungsorientierte Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (FuE) mit Bezug zur Ressourceneffizienz,
  • Studien,
  • Ressourceneffizienzberatungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU),
  • Messeteilnahmen von KMU,
  • Umweltmanagementsysteme.

Umfang und Konditionen

  • Förderart: Zuschuss.
  • Förderumfang: abhängig von Art und Umfang des Vorhabens sowie von der Unternehmensgröße
    • bei Investitionsvorhaben bis zu 50%,
    • bei FuE-Vorhaben bis zu 80%,
    • bei Studien bis zu 75% und
    • bei Ressourceneffizienzberatungen sowie Umweltmanagementsystemen bis zu 50%.
  • Förderhöhe: abhängig von Art und Umfang des Vorhabens sowie von der Unternehmensgrößebei Investitionsvorhaben und FuE-Vorhaben max. 7,5 Mio €.

Voraussetzungen

Es gelten insbesondere folgende Voraussetzungen:

  • Das Vorhaben muss in Nordrhein-Westfalen durchgeführt werden.
  • Von der Förderung ausgenommen sind Investitionen in technische Verfahren, mit denen lediglich gesetzlich vorgeschriebene und geltende Standards erreicht werden sollen.

Für die einzelnen Förderbereiche bestehen darüber hinaus besondere Voraussetzungen.

Antragsverfahren

Anträge sind vor Beginn des Projekts auf den vorgesehenen Formularen zu stellen.

Antragstelle ist das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV).

Antragsfrist/Geltungsdauer

Die Richtlinie gilt bis zum 31.12.2013.

Quelle

Runderlass vom 25.05.2009, Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Nr. 17 vom 23.06.2009, S. 274

Weiterführende Informationen

Weitere Informationen auf den Internetseiten des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen:

Zuletzt aktualisiert am: 18.11.2011

Kontakt

Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV)

Leibnizstr. 10

45659 Recklinghausen

Telefon:+49 2361 305-0

Fax:+49 2361 305-3215

E-Mail:poststelle@lanuv.nrw.de

Internet:http://www.lanuv.nrw.de

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