Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm (RWP) - gewerblich

  • Zuschüsse - Höhe abhängig von Vorhaben, Unternehmen, Investitionsort und Zahl der neuen/gesicherten Arbeitsplätze
  • Für gewerbliche Unternehmen
  • Finanziert Investitionen in ausgewiesenen Fördergebieten in NRW, durch die Arbeitsplätze geschaffen bzw. gesichert werden
  • Fördergeber: Land

Aktueller Hinweis

Hinweis: Gerne können Sie für eine individuelle Beratung vor der Antragstellung die Förderberatung der NRW.BANK kontaktieren (Service-Center: 0211 91741 – 4800).

Die NRW.BANK bietet als Service zu den Förderungen kostenlose Beratungen für potentielle AntragstellerInnen an und begleitet diese auch bis zu einer Antragstellung.

Dieses Beratungsangebot der NRW.BANK richtet sich ausdrücklich nicht an gewerbliche UnternehmensberaterInnen.

Förderung strukturschwacher Regionen

Das Regionale Wirtschaftsförderungsprogramm fördert aus Mitteln der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Tourismusgewerbes sowie nicht-investive Maßnahmen.

Es sollen Anreize geschaffen werden für die Schaffung und Sicherung von Dauerarbeits- und Ausbildungsplätzen in den besonders strukturschwachen Regionen des Landes (sog. C- und D- Fördergebiete).

Ein weiteres Ziel ist die Verbesserung der Einkommensstruktur und die Stärkung der regionalen Wirtschaftsstruktur.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen, wenn sie betriebliche Investitionen vornehmen und die zu fördernde Betriebsstätte in einem Fördergebiet des Landes Nordrhein-Westfalen liegt.

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss für Investitionen erhalten, durch die Dauerarbeitsplätze neu geschaffen oder gesichert werden. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können zudem Maßnahmen zur Schulung und zur Markteinführung innovativer Produkte durchführen.

Sie können den Zuschuss insbesondere für folgende Vorhaben verwenden:

  • Errichtung einer neuen Betriebsstätte, ausgenommen reine Betriebsverlagerungen
  • Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte
  • erstmaliger Erwerb bzw. erstmalige Errichtung einer Betriebsstätte innerhalb von 5 Jahren nach Gründung
  • Übernahme einer von Stilllegung bedrohten Betriebsstätte
  • Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in vorher dort nicht hergestellte Produkte und grundlegende Änderung des gesamten Produktionsprozesses einer bestehenden Betriebsstätte
  • Investitionsvorhaben mit besonderen Umweltschutzeffekten
  • Investitionsvorhaben mit besonderen Energieeffizienzeffekten
  • Investitionsvorhaben zur Deckung des Energieeigenbedarfs aus erneuerbaren Quellen
  • Schulung in gewerblichen KMU, wenn diese Maßnahme für die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens bzw. für seine weitere Entwicklung von besonderer Bedeutung ist
  • Markteinführung neuer innovativer Produkte durch KMU in der Gründungsphase, die maßgeblich vom Unternehmen selbst entwickelt worden sind

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Grundsätzlich gelten die Regelungen des GRW-Koordinierungsrahmens „Regelungen über Voraussetzungen, Art und Intensität der Förderung“ in der jeweils geltenden Fassung.
  • Die zu fördernden Betriebsstätten befinden sich innerhalb der Fördergebiete der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“.
  • Ihr Vorhaben schafft zusätzliche Einkommensquellen und erhöht dadurch das Gesamteinkommen im jeweiligen Wirtschaftsraum unmittelbar und auf Dauer nicht unwesentlich.
  • Sie führen Ihr Vorhaben innerhalb von 36 Monaten durch.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang und -höhe
    • bei Investitionsvorhaben: abhängig von Vorhaben, Größe des Unternehmens und Investitionsort
      • Grundsätzlich werden Investitionen in C-Fördergebieten stärker gefördert als in D-Fördergebieten.
      • Grundsätzlich erhalten kleine Unternehmen höhere Fördersätze als mittlere Unternehmen (im Sinne der KMU-Definition der EU).
    • bei nicht investiven Vorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen:
      • bei Schulungen: bis zu 40% in C-Fördergebieten und bis zu 35% in D-Fördergebieten, insgesamt max. 50.000 €
      • bei Markteinführung innovativer Produkte: 50% der förderfähigen Ausgaben, max. 400.000 € 
  • Bagatellgrenze bei Investitionsvorhaben: 150.000 €

Nachhaltigkeit

In diesem Förderprogramm finanzierte Vorhaben können, je nach Einsatz der Fördermittel durch die Fördernehmenden, einen positiven Beitrag zu den folgenden Sustainable Development Goals leisten:

Wie erfolgt die Antragstellung?

Anträge können Sie entweder postalisch an die

NRW.BANK
Friedrichstraße 1
48145 Münster

oder direkt in unserem Kundenportal stellen: 

Zum Portal

Erst nach Eingang des Antrages bei der NRW.BANK ist ein förderunschädlicher Maßnahmenbeginn möglich.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 31.12.2027

Bei Darlehens-/Zuschussbeträgen größer 100.000 € ist die NRW.BANK verpflichtet, Informationen gemäß Anhang III der Verordnung der Kommission (EU) Nr. 702/2014 vom 25. Juni 2014 zur Gewährung des Darlehens innerhalb von 12 Monaten ab dem Zeitpunkt seiner Gewährung zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung erfolgt unter folgendem Link www.wirtschaft.nrw/die-eu-beihilfenkontrolle

 

Formulare und Merkblätter

Ihr Ansprechpartner

Service-Center 

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