Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm (RWP) - Infrastrukturrichtlinie

  • Zuschüsse zwischen 50 und 80% bzw. in Ausnahmen 95%
  • Für Gemeinden, Gemeindeverbände, juristische und natürliche Personen ohne Gewinnerzielungsabsicht, Ausbildungsträger, Hochschulen, gewerblichen Unternehmen
  • Fördert den Ausbau der wirtschaftsnahen, der Energie- und der Tourismusinfrastruktur in Nordrhein-Westfalen
  • Fördergeber: Land

Wer wird gefördert?

  • Gemeinden und Gemeindeverbände
  • juristische und natürliche Personen, die nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind
  • unter bestimmten Voraussetzungen Träger der beruflichen Ausbildung, Hochschulen und Kooperationen

Für die Förderung von Energieinfrastrukturen sind auch Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft antragsberechtigt.

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss erhalten für den Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur, der Energieinfrastruktur und der Tourismusinfrastruktur in Nordrhein-Westfalen sowie für sonstige Maßnahmen zur Flankierung von Strukturproblemen.

Mit dem Zuschuss können Sie insbesondere folgende Vorhaben finanzieren:

  • Erschließung, Ausbau und Revitalisierung von Industrie- und Gewerbegebieten
  • Anbindung von Gewerbebetrieben
  • Tourismusinfrastruktur
  • Gewerbezentren
  • Berufsbildungseinrichtungen
  • Hafeninfrastruktur in Binnenhäfen
  • Forschungsinfrastruktur
  • Energieinfrastruktur (Anlagen für Flüssigerdgas, innovative Stromspeicheranlagen)
  • Erstellung integrierter regionaler Entwicklungskonzepte
  • Planungs- und Beratungskosten
  • zeitlich befristete Vorhaben des Regionalmanagements

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Ihre Maßnahme trägt zu einem der folgenden Zielen bei:
    • Sicherung oder Schaffung von Beschäftigung und Einkommen
    • Erhöhung von Wachstum und Wohlstand
    • Ausgleich von Standortnachteilen
    • Beschleunigung von Transformationsprozessen hin zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft
  • Ihr Vorhaben ist regional abgestimmt, Bestandteil einer regionalen Entwicklungsstrategie oder als Siegerprojekt aus einem Leitmarkt-, Regional- oder sonstigen Auswahlverfahren hervorgegangen.
  • Als Träger der Infrastrukturmaßnahme verfügen Sie über die benötigten Grundstücks- oder Gebäudeflächen.
  • Sie beginnen mit der Maßnahme innerhalb von 6 Monaten nach Erteilung des Zuwendungsbescheids und beenden sie innerhalb von 36 Monaten.
  • Die Zweckbindungsdauer beträgt für investive Maßnahmen 15 Jahre.
  • Es darf keine rechtliche, wirtschaftliche oder personelle Verflechtung zwischen Betreiber und Nutzer sowie zwischen Träger und Nutzer geben.
  • Übersteigt die Maßnahme ein Investitionsvolumen von 10 Mio. €, müssen Sie eine Kosten-Nutzen-Analyse beibringen.
  • Geförderte Einrichtungen der Infrastruktur ermöglichen einen diskriminierungsfreien Nutzerzugang.
  • Bei Maßnahmen, die mit GRW-Mitteln finanziert werden, gelten zudem die Regelungen des Koordinierungsrahmens der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ in der jeweils gültigen Fassung.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang:
    • i.d.R. 60% bis max. 80%, unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 90% der förderfähigen Ausgaben (95% für besonders finanzschwache Gemeinden)
    • für Planungs- und Beratungsleistungen 75% der förderfähigen Ausgaben
    • für Forschungsinfrastruktur bis zu 50% der förderfähigen Ausgaben, bei nicht wirtschaftlicher Nutzung bis zu 90%

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen den Antrag auf den vorgesehenen Formularen bei der zuständigen Bezirksregierung.

Wichtig: Sie müssen den Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 31.12.2027

Weitere Informationen zum Programm:

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