//Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm (RWP) - Beratung

Fördernehmer:
Gewerbliche Unternehmen
Förderthemen:
Beratung
Förderart:
Zuschüsse
Fördergeber:
Land NRW
Ansprechpartner:
NRW.BANK

In aller Kürze

Gefördert werden umfassende betriebswirtschaftliche, organisatorische und technische Beratungen, die von externen und qualifizierten, sachverständigen Beraterinnen oder Beratern mit mindestens 2-jähriger Beratungserfahrung im jeweils relevanten Beratungsinhalt  für betriebliche Maßnahmen erbracht werden.

Antragsberechtigte

Kleinen  und mittleren Unternehmen (KMU), die sich nach EU-Definition nicht in Schwierigkeiten befinden und mehr als 5 Jahre operativ tätig sind, werden Zuwendungen aus Mitteln der Landesaufgabe für erhaltene Beratungsleistungen gewährt. Die Beratungsförderung ist landesweit möglich.

Unternehmen, die sich mit Tätigkeiten in der Fischerei und/oder der Aquakultur oder der Erzeugung, Verarbeitung oder Vermarktung von landwirtschaftlichen Produkten befassen, sind grundsätzlich nicht antragsberechtigt.

Verwendungszweck

Gefördert werden Ausgaben für die Inanspruchnahme von Beratungsdienstleistungen aus Anlass

  • der Neuausrichtung der Finanzstruktur,
  • einer grundlegenden Umstrukturierung,
  • einer notwendigen Erschließung neuer Absatzmärkte,
  • einer geplanten Übergabe des Unternehmens an eine Unternehmensnachfolgerin oder einen -nachfolger,
  • einer geplanten vollständigen oder teilweisen Übernahme eines KMU durch eine Belegschaftsinitiative oder ein anderes KMU oder
  • der Gewährung einer Bürgschaft des Landes NRW oder der Bürgschaftsbank NRW oder
  • einer stillen Beteiligung, für die das Land NRW eine Garantie übernimmt.

Umfang und Konditionen

Gewährt werden nicht rückzahlbare Zuwendungen.

Nach Einreichung des formgebundenen Antrages inkl. notwendiger Antragsunterlagen bei der NRW.BANK in Münster können zunächst bis zu 4 Tagewerke für die Erstellung einer Machbarkeitsstudie und in einer möglichen zweiten Phase die begleitende Umsetzungsberatung mit bis zu weiteren 4 Tagewerken gefördert werden. In  Ausnahmefällen (Maßnahmen von besonderer strukturpolitischer Bedeutung) können für beide Phasen mehr als 8 Tagewerke gefördert werden,  max. mit 50.000 €.

Die Zuwendungshöhe beträgt max. 50%  (Belegschaftsinitiativen max. 80%) der Beratungskosten. Die Bemessungsgrundlage zur Ermittlung der Zuwendungshöhe liegt bei max. 1.250 € (ohne MWSt.) pro Tagewerk (mind. 8 Std.).

Die Auszahlung der Zuwendung kann erst nach Beendigung der zu fördernden Beratung und Beibringung eines Tätigkeitsnachweises, eines Beratungsberichtes und des Nachweises über die vom Antragsteller geleistete Eigenbeteiligung erfolgen.

Die Gewährung der Zuwendung erfolgt u.a. auf der Grundlage der Allgemeinen Gruppenfreistellungs-Verordnung. Bei Zuwendungen an Belegschaftsinitiativen tritt an ihre Stelle die „De-minimis“-Verordnung. Der Formantrag ist vor Abschluss eines Vertrages über die zu erbringenden Beratungsleistungen bei der NRW.BANK einzureichen.

Antragsverfahren

Anträge sind vor Beginn der Maßnahme unter Verwendung der vorgesehenen Formulare bei der NRW.BANK zu stellen.

Weitere Informationen erhalten Sie bei den Beratungszentren der NRW.BANK.

Zuletzt aktualisiert am: 09.08.2011

Formulare und Merkblätter

RWP Beratungsförderung - Richtlinie

Runderlass vom 28.07.2011

RWP Beratungsförderung - Antrag

Stand 09/2011

RWP Beratungsförderung - Anlage 1

Erklärung zu Unternehmen in Schwierigkeiten - Stand 03/2011

RWP Beratungsförderung - Anlage 2

Erklärung des Antragstellers - Stand 03/2011

RWP Beratungsförderung - Anlage 3

Begründung für die Beratung - Stand 08/2011

RWP Beratungsförderung - Anlage 4

Bestätigung der bisherigen Gesellschafter - Stand 03/2011

RWP Beratungsförderung - Anlage 5

Qualifikationsnachweis des Beraters - Stand 03/2011

De-minimis-Beihilfen - Erklärung

Erklärung über erhaltene und/oder beantragte „De-minimis“-Beihilfen - Stand 04/2012

Anlagensatz - KMU-Eigenschaft

Stand 07/2008

RWP Beratungsförderung - Verwendungsnachweis

RWP-Beratungskostenförderung - Verwendungsnachweis - Stand 09/2011

Downloads

Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung

Verordnung der Kommission zur Erklärung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Gemeinsamen Markt - Stand 08/2008

EU-Definition Unternehmen in Schwierigkeiten

Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten

Verwaltungsverfahrensgesetz

Stand 12/1999

Landeshaushaltsordnung NRW

Haushaltsrecht des Landes Nordrhein-Westfalen

Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)

Stand 11/2007

Kontakt

NRW.BANK

Hauptsitz Düsseldorf

Kavalleriestraße 22

40213 Düsseldorf

Telefon:+49 211 91741-0

Fax:+49 211 91741-1800

NRW.BANK

Hauptsitz Münster

Friedrichstraße 1

48145 Münster

Telefon:+49 251 91741-0

Fax:+49 251 91741-2921

Ihr Ansprechpartner

Beratungscenter Rheinland

Telefon:+49 211 91741-4800

Fax:+49 211 91741-7832

E-Mail:info@nrwbank.de

Beratungscenter Westfalen

Telefon:+49 251 91741-4800

Fax:+49 211 91741-7832

E-Mail:info@nrwbank.de

Ähnliche Förderangebote

Förderung von Transfergesellschaften zuständige Regionalagentur

Potenzialberatung Beratungsstellen für Potenzialberatung; Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbH - G.I.B.

Ihre Anfrage

* Pflichtfelder Ihre E-Mail-Adresse und die E-Mail-Adresse des Empfängers/der Empfänger werden ausschließlich zu Übertragungszwecken verwendet und anschließend gelöscht.

Feedback

Ihre Bewertung der Seite

Haben Sie ein Anliegen und möchten lieber persönlich in Kontakt mit der NRW.BANK treten? Dann nutzen Sie bitte unsere Kontaktmöglichkeiten.

Hier gibt es Geld!