Räumliche Strukturmaßnahmen

  • Darlehen bis 100% der förderfähigen Investitionskosten, max. 10 Mio. € pro Antragsteller und Jahr
  • Städte und Gemeinden bis 50.000 Einwohner, Landkreise, Zweckverbände, rechtlich unselbstständige kommunale Betriebe
  • Finanziert kommunale Infrastrukturmaßnahmen und Vorhaben der kommunalen Daseinsvorsorge in ländlichen Regionen
  • Fördergeber: LR

Wer wird gefördert?

  • kommunale Gebietskörperschaften wie Städte und Gemeinden bis 50.000 Einwohner
  • Landkreise und Zweckverbände
  • rechtlich unselbständige kommunale Betriebe

in ländlichen Regionen

Was wird gefördert?

Sie können ein Darlehen erhalten zur Finanzierung von kommunalen Infrastrukturmaßnahmen sowie Vorhaben und Einrichtungen der kommunalen Daseinsvorsorge in ländlichen Regionen.

Mit dem Darlehen können sie beispielsweise Investitionen finanzieren in:

  • die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung
  • den Straßenbau
  • kommunale Verwaltungsgebäude und Bildungseinrichtungen
  • Aufbau einer technologieneutralen und open-access-geeigneten Breitbandversorgung (z.B. Leerrohre, Glasfasernetze, Funklösungen)

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Es handelt sich um Investitionen zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben, die keine wirtschaftliche Tätigkeit im Sinne des EU-Beihilferechts darstellen.
  • Ihre Investition findet im ländlichen Raum statt oder dient unmittelbar der Entwicklung angrenzender ländlicher Regionen.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Darlehen
  • Förderumfang: bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten
  • Förderhöhe: höchstens 10 Mio. € je Kreditnehmer und Jahr
  • Zinssatz/Kreditlaufzeit/Tilgung:
    • individuelle Vereinbarung
    • außerplanmäßige Rückzahlungen für die Dauer der Sollzinsbindung nicht zulässig
  • Auszahlung: 100%

So können Sie die Förderung kombinieren

Sie können die Förderung grundsätzlich mit anderen öffentlichen Mitteln kombinieren. Die bestehenden Beihilfevorschriften und -höchstbeträge sind einzuhalten.

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Umschuldungen
  • Vorhaben, deren Verwendungszwecke den „Ausschlusskriterien im Fördergeschäft der Landwirtschaftlichen Rentenbank“ unterfallen

Nachhaltigkeit

In diesem Förderprogramm finanzierte Vorhaben können, je nach Einsatz der Fördermittel durch die Fördernehmenden, einen positiven Beitrag zu den folgenden Sustainable Development Goals leisten:

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen den Antrag auf den vorgesehenen Formularen über ein Kreditinstitut Ihrer Wahl (Hausbank) bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank (LR).

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

  • Merkblatt der Landwirtschaftlichen Rentenbank (LR) vom 10.07.2023
  • Informationen der LR, Stand 07/2023

Geltungsdauer: 30.06.2024

Weitere Informationen zum Programm:

Übrigens: Soweit Sie als kommunaler Zweckverband wirtschaftlich tätig sind oder wenn Sie als Endkreditnehmer ein kommunalnahes Unternehmen oder eine Anstalt des öffentlichen Rechts sind, ist gegebenenfalls eine Förderung im Programm Leben auf dem Land möglich.

Formulare und Merkblätter

Kontakt