//Potenzialberatung

Fördernehmer:
Gewerbliche Unternehmen
Förderthemen:
Beratung
Förderart:
Zuschüsse
Fördergeber:
Land NRW
Ansprechpartner:
Beratungsstellen für Potenzialberatung; Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbH - G.I.B.

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind Unternehmen

  • mit weniger als 250 Beschäftigten,
  • mit Sitz und Betriebsstätte in Nordrhein-Westfalen,
  • die älter als 5 Jahre sind.

Verwendungszweck

Gefördert werden Potenzialberatungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Nordrhein-Westfalen.

Mit der Beratung sollen:

  • Stärken und Schwächen eines Unternehmens ermittelt,
  • Lösungswege entwickelt,
  • ein Handlungsplan zur Verbesserung der Geschäftsprozesse festgelegt und
  • entsprechende Umsetzungsschritte eingeleitet werden.

Umfang und Konditionen

  • Förderat: Zuschuss
  • Förderumfang: 50% der tatsächlichen Kosten pro Beratungstag
  • Förderhöhe: max. 500 € pro Beratungstag
  • Förderdauer: max. 15 Beratungstage

Voraussetzungen

Es gelten insbesondere folgende Voraussetzungen:

  • Das Unternehmen muss mindestens einen sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiter in Vollzeit beschäftigen.
  • Bei dem Betrieb muss es sich um ein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) im Sinne der KMU-Definition der EU handeln.
  • Es muss eine Einverständniserklärung der betrieblichen Interessenvertretung vorliegen.
  • Die Beratung hat grundsätzlich mit Beteiligung von Unternehmensvertretern und i.d.R. im Unternehmen stattzufinden. Telefonische Beratungen werden nicht gefördert.
  • Die Zuschüsse werden nur für die Beratung gewährt, Vor- und Nachbereitungszeiten sind nicht förderfähig.
  • Für die Umsetzung der Förderung wird eine Erstberatung und Bewertung der Vorhaben durch die Beratungsstellen vorausgesetzt.
  • Die Förderung muss innerhalb von 9 Monaten nach der Beratung durch die Beratungsstelle beantragt werden.
  • Eine weitere Potentialberatung mit einem Umfang von maximal 15 Beratungstagen kann frühestens nach 36 Monaten gefördert werden.

Antragsverfahren

Voraussetzung für die Förderung ist die Beratung des Unternehmens durch eine Beratungsstelle für Potentialberatung.

Bei positiver Stellungnahme der Beratungsstelle kann die Potentialberatung begonnen werden. Die Förderung wird nach Abschluss der Beratung auf dem vorgesehenen Antragsformular beantragt.

Bei negativer Stellungnahme besteht die Möglichkeit der Antragstellung mit einem bei der Bewilligungsbehörde anzufordernden Formular.

Antragstelle ist die Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbH – G.I.B.

Quelle

Informationsblatt des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 11/2011

Weiterführende Informationen

Weitere Informationen auf den Internetseiten des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen:

Zuletzt aktualisiert am: 17.11.2011

Kontakt

Beratungsstellen für Potenzialberatung

Liste der Beratungsstellen

Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbH - G.I.B.

Im Blankenfeld 4

46238 Bottrop

Telefon:+49 2041 767-0

Fax:+49 2041 767-299

E-Mail:mail@gib.nrw.de

Internet:http://www.gib.nrw.de

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