Ökologischer Landbau - Verbraucherinformation und Absatzförderungsmaßnahmen

  • Zuschüsse bis zu 50% der förderfähigen Kosten
  • Für natürliche und juristische Personen, insbesondere überregional tätige Verbände, Vereine, Stiftungen und Unternehmen
  • Fördert Informations- und damit verbundene Absatzförderungsmaßnahmen Bio-Produkte
  • Fördergeber: Bund

Wer wird gefördert?

  • natürliche und juristische Personen oder Personenvereinigungen mit Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland
  • insbesondere Verbände, Vereine, Stiftungen und Unternehmen, die überregional tätig sind.

Was wird gefördert?

Sie erhalten einen Zuschuss zu Informations- und damit verbundene Absatzförderungsmaßnahmen für Erzeugnisse des ökologischen Landbaus.

Hinweis: Zuwendungen für Projekte zur Absatzförderung, die Erzeugnisse betreffen, die in den Geltungsbereich von Anhang I des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) fallen (sog. Anhang-I-Produkte) erhalten Sie nur als Kleinstunternehmen oder kleines und mittleres Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU.

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Sie besitzen Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich des ökologischen Landbaus, der Verarbeitung ökologischer Erzeugnisse oder der Vermarktung ökologischer Produkte.
  • Die geplante Maßnahme ergänzt die übrigen Maßnahmen des Bundesprogramms Ökologischer Landbau, insbesondere zur Information der Verbraucher zum ökologischen Landbau.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang: bis zu 50% der förderfähigen Kosten
  • Bagatellgrenze: 50.000 €.

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen den Antrag auf den vorgesehenen Formularen bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE). Die Antragsfrist endet am 30.05.2024.

Wichtig: Sie müssen den Antrag vor Beginn des Projekts stellen.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 30.06.2024

Weitere Informationen zum Programm:

Internetseiten der BLE: Ökologischer Landbau – Verbraucherinformation und Absatzförderungsmaßnahmen

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