Ökologischer Landbau - Messe- und Ausstellungsbeiträge

  • Zuschüsse bis 60% bis 80% der förderfähigen Ausgaben, max. 8000 € für Einzel- und max. 77.000 € für Gemeinschaftsstände
  • Für KMU, überregional tätige Verbände, Vereine, Stiftungen, Forschungseinrichtungen und Gebietskörperschaften
  • Fördert die Teilnahme an nationalen und internationalen Messen sowie an regionalen Messen mit Initialcharakter
  • Fördergeber: Bund

Wer wird gefördert?

  • kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz oder Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland
  • Verbände, Vereine, Stiftungen, Forschungsinstitutionen und Gebietskörperschaften, die überregional tätig sind

Was wird gefördert?

Sie erhalten einen Zuschuss für die Teilnahme an Messen und Ausstellungen, die auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland stattfinden.

Die Förderung umfasst die Teilnahme an:

  • internationalen und überregionalen Messen und Ausstellungen, die nicht ausschließlich auf Bioprodukte ausgerichtet sind
  • regionalen Messen mit Initialcharakter
    • neue regionale Messen, deren Ausrichtung im Wesentlichen auf dem ökologischen Landbau und seinen Erzeugnissen liegt
    • bestehende Messen, die sich um ein Bioangebot (Bereich von Messeständen, die sich ausschließlich auf den ökologischen Landbau und seine Erzeugnisse beziehen) erweitern
    • und die max. einmal im Jahr stattfinden – nach dreimaliger Durchführung verlieren sie ihren Initialcharakter

Neben Einzelständen werden insbesondere Gemeinschaftsstände mit mind. 2 Messe- oder Ausstellungsteilnehmern gefördert.

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Sie verfügen über die notwendige Qualifikation sowie über ausreichende personelle und materielle Kapazitäten.
  • Sie legen eine genaue Beschreibung und Begründung des Projekts vor.
  • Bei „regionalen Messen mit Initialcharakter“ können Sie den initialen Charakter der Messe eindeutig belegen.

Sie gewährleisten eine durchgängige personelle Besetzung des Einzelstands bzw. bei Gemeinschaftsständen jedes einzelnen Ausstellungsbereichs während der gesamten Messedauer.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderhöhe:
    • Einzelstand: max. 8.000 €
    • Gemeinschaftsstand mit 2 bis 10 Teilnehmern: max. 7.000 € je Teilnehmer
    • Gemeinschaftsstand mit mehr als 10 Teilnehmern: insgesamt max. 77.000 €
  • Förderumfang: bis 60% der zuwendungsfähigen Ausgaben (bei Messen mit erwartbaren Besucherzahlen von mehr als 200.000 bis 80%)

Bagatellgrenze: zuwendungsfähige Ausgaben müssen mehr als 2.000 € betragen

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Projekte mit dem primären Ziel, die geographischen Herkunftsangaben zu bewerben
  • Projekte, die nicht neutral informieren oder andere Erzeugungs- und Verarbeitungsmethoden sowie die Produktherkunft diskriminieren

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen den Antrag auf den vorgesehenen Formularen bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE).

Wichtig: Sie müssen den Antrag spätestens 3 Monate vor Veranstaltungsbeginn stellen.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 31.12.2024

Weitere Informationen zum Programm:

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