Nachhaltige Mobilität - Nationales Innovationsprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie Phase II (NIP) - Marktaktivierung

  • Zuschüsse bis zu 100% der förderfähigen Ausgaben, abhängig vom Förderbereich
  • Für juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, wirtschaftlich tätige natürliche Personen in Deutschland
  • Fördert innovative Produkte im Bereich der Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie
  • Fördergeber: Bund

Wer wird gefördert?

  • juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts
  • wirtschaftlich tätige natürliche Personen

mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss erhalten für innovative Produkte im Bereich der Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie.

Mit dem Zuschuss können Sie Investitionen in folgende Produkte und Vorhaben finanzieren:

  • Fahrzeuge (Straße, Schiene und Wasser) und Flugzeuge, die mit einem Brennstoffzellenantrieb ausgestattet sind, sowie deren Betankungs- und Wartungsinfrastruktur
  • Sonderfahrzeuge in der Logistik, die mit einem Brennstoffzellenantrieb ausgestattet sind, sowie deren Betankungsinfrastruktur
  • brennstoffzellenbasierte autarke Stromversorgung für kritische oder netzferne Infrastrukturen
  • hocheffiziente brennstoffzellenbasierte Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK-Anlagen), sofern sie zur Bordenergieversorgung auf Schiffen, Fahrzeugen und Flugzeugen verwendet werden
  • lokale Wasserstoffinfrastruktur im Mobilitätssektor
  • Elektrolyseure zur Vor-Ort-Erzeugung von Wasserstoff für den Einsatz im Mobilitätsbereich
  • Umweltstudien

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Sie sind verpflichtet, projektbezogene Informationen für die Koordinierung übergeordneter Programmthemen zu liefern und sich ggf. aktiv an der Begleitforschung zu beteiligen.
  • Sie dürfen mit dem Vorhaben nicht vor Erlass des Zuwendungsbescheids beginnen.
  • Für die Förderung von Investitionen in Fahrzeuge und Flugzeuge sowie Sonderfahrzeuge in der Logistik, Elektrolyseure, brennstoffzellenbasierte autarke Stromversorgung für kritische oder netzferne Infrastrukturen hat der Betrieb der geförderten innovativen Technologie gegenüber dem Betrieb konventioneller Technologie einen nachweisbaren Umweltnutzen.
  • Bei Elektrolyseuren wird der erzeugte Wasserstoff im Mobilitätsbereich eingesetzt und der Elektrolyseur wird mit erneuerbarem Strom betrieben.
  • Die hocheffizienten KWK-Anlagen erbringen im Vergleich zur getrennten Erzeugung Primärenergieeinsparungen.
  • Für die Wasserstoffinfrastrukturen zur Bereitstellung und Abgabe von Wasserstoff für den Mobilitätssektor ist gewährleistet, dass die Infrastruktur interessierten Nutzern zu offenen, transparenten und diskriminierungsfreien Bedingungen zur Verfügung steht. Der für die Nutzung oder den Verkauf der Infrastruktur in Rechnung gestellte Preis entspricht dem Marktpreis.
  • Umweltstudien beziehen sich unmittelbar auf Investitionen, die dem Umweltschutz dienen, und werden bei einem qualifizierten Dienstleister in Auftrag gegeben.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang:
    • Investitionen in Fahrzeuge und Flugzeuge sowie Sonderfahrzeuge in der Logistik, brennstoffzellenbasierte autarke Stromversorgung für kritische oder netzferne Infrastrukturen: bis zu 40% der förderfähigen Ausgaben
    • Investitionen in hocheffiziente KWK-Anlagen: bis zu 45% der förderfähigen Ausgaben
    • Investitionen in öffentliche Wasserstoffbetankungsinfrastruktur: bis zu 100% der zuwendungsfähigen Ausgaben; Förderquoten werden in den jeweiligen Förderaufrufen festgelegt
    • Investitionen in Elektrolyseur: bis zu 45% der förderfähigen Ausgaben
    • Umweltstudien: bis zu 50% der Ausgaben
  • Kleinen und mittleren Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU können im Einzelfall höhere Beihilfeintensitäten gewährt werden.

So können Sie die Förderung kombinieren

Sie können die Förderung in der Regel nicht mit anderen öffentlichen Mitteln kumulieren.

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Unternehmen oder Personen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten
  • Antragsteller, die zur Abgabe einer Vermögensauskunft verpflichtet sind

Wie erfolgt die Antragstellung?

Die Förderung erfolgt im Rahmen gesonderter Aufrufe.

Sie stellen den Antrag beim Projektträger Jülich, Geschäftsbereich Energie, Verkehr, Infrastruktur (EVI).

Aktuelle Bekanntmachungen

Derzeit liegen keine Bekanntmachungen vor.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 30.06.2027

Weitere Informationen zum Programm:

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