//NRW.Innovationsdarlehen

Fördernehmer:
Gewerbliche Unternehmen; Freie Berufe
Förderthemen:
Innovation; Markteinführung neuer Produkte/Dienstleistungen; Marketing/Vermarktungsaktivitäten
Förderart:
Darlehen
Fördergeber:
NRW.BANK
Ansprechpartner:
NRW.BANK

In aller Kürze

Zinsverbilligte Darlehen für Ihre Innovationsvorhaben.

Die NRW.BANK verbilligt die günstigen Zinssätze der KfW Bankengruppe, so dass Sie sehr attraktive Zinskonditionen erhalten.

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind

  • Angehörige der freien Berufe und
  • kleine und mittlere Unternehmen nach KMU-Definition der EU.

Verwendungszweck

Förderfähig sind Investitionsvorhaben, welche

  • die Aufnahme neuer, technologisch fortschrittlicher Produkte in das Produktionsprogramm,
  • die Einführung neuer, technologisch fortschrittlicher Produktionsverfahren oder
  • die wesentliche Verbesserung bestehender Produkte und Verfahren

zum Ziel haben.

Förderdarlehen können für folgende Maßnahmen in zukunftsweisenden Technologiefeldern beantragt werden:

  • Investitionen für das Anlagevermögen, sofern sie im eigenen Betrieb installiert werden und im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Investitionsvorhaben stehen,
  • Ausgaben für Nullserien, Vorführanlagen oder den Bau von Demonstrationsanlagen,
  • betriebsspezifische Anpassungsentwicklungen von Anlagen, Maschinen und Geräten,
  • Lizenzerwerbe,
  • extern erworbene Beratungsdienstleistungen, die einmalige Informationserfordernisse bei Erschließung neuer Märkte oder Einführung neuer Produktionsmethoden sicherstellen,
  • erste Messeteilnahmen.

Umsatzsteuerbeträge können nur mitfinanziert werden, sofern der Antragsteller nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist.

Umfang und Konditionen

  • Finanzierungsanteil: Bis zu 100% der förderfähigen Ausgaben.
  • Mindestkredit: 25.000 €.
  • Höchstbetrag: 5 Mio €.
  • Laufzeit::
    • 5 Jahre bei 1 tilgungsfreien Jahr,
    • 10 Jahre bei 1 oder 2 tilgungsfreien Jahre.
  • Der Zinssatz ist für die gesamte Darlehenslaufzeit festgeschrieben.
  • Tilgung: Nach Ablauf der Tilgungsfreijahre in gleichen Vierteljahresraten. Eine vorzeitige ganze oder teilweise außerplanmäßige Tilgung des ausstehenden Darlehensbetrags kann unter Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung erfolgen.
  • Auszahlung: 100%.
  • Bereitstellungsprovision: 0,25% pro Monat, sofern das Darlehen nicht spätestens einen Monat nach Zusage bei der NRW.BANK abgerufen wird.

Für dasselbe Vorhaben können bis zur Höchstgrenze von insgesamt 10 Mio € zusätzliche Mittel aus dem KfW-Unternehmerkredit beantragt werden.

Voraussetzungen

Die Investition muss in Nordrhein-Westfalen durchgeführt werden.

Das Vorhaben muss für das geförderte Unternehmen neuartig sein. Routine- oder regelmäßige Änderungen an bestehenden Produkten und Verfahren können nicht gefördert werden. Reine Ersatzinvestitionen sind somit von einer Förderung ausgeschlossen.

Antragsverfahren

Der Antrag für das Darlehen der NRW.BANK ist auf den dafür vorgesehenen Vordrucken bei einem Kreditinstitut nach Wahl des Antragstellers (Hausbank) zu stellen und von diesem - gegebenenfalls über ein Zentralinstitut - der NRW.BANK zuzuleiten.

Das Vorliegen der KMU-Eigenschaft ist gegenüber der Hausbank auf den hierfür vorgesehenen Formularen nachzuweisen.

Weiterführende Informationen

Die Bereitstellung von Finanzierungshilfen aus diesem Programm erfolgt auf der Grundlage der EU-Freistellungsverordnungen für „De-minimis“-Beihilfen.

Zuletzt aktualisiert am: 02.01.2012

Hier finden Sie eine Übersicht der Konditionen für Endkreditnehmer

Konditionen-Übersicht

Aktuelle Konditionen (gültig ab 18.05.2012)

Aktuelle Konditionen zu wesentlichen Programmen des Landes NRW, der NRW.BANK, der KfW Bankengruppe sowie der Landwirtschaftlichen Rentenbank. Aktuelle Konditionenanpassungen erkennen Sie an dem "<" am Ende der geänderten Zeile.

Risikogerechtes Zinssystem - Kundeninformation

Erläuterungen zum risikogerechten Zinssystem (RGZS) - Stand 08/2010

Formulare und Merkblätter

NRW.Innovationsdarlehen - Deckblatt Endkreditnehmer

Stand 01/2012

NRW.Innovationsdarlehen - Merkblatt

Stand 01/2012

NRW.Innovationsdarlehen - Antrag

KfW-Form-Nr. 141660 - Version 12/07

NRW.Innovationsdarlehen - Anlage Innovationsnachweis

Stand 06/2011

NRW.Innovationsdarlehen - AGB Endkreditnehmer

Allgemeine Bestimmungen - Fassung für Endkreditnehmer - Stand 01/2012

Anlagensatz - KMU-Eigenschaft

Stand 07/2008

De-minimis-Beihilfen - Erklärung

Erklärung über erhaltene und/oder beantragte „De-minimis“-Beihilfen - Stand 04/2012

De-minimis-Beihilfen - Kundeninformation

Stand 08/2007

Erklärung staatliche Zuwendungen

Erklärung über erhaltene/beantragte andere staatliche Zuwendungen für dieselben förderbaren Aufwendungen - Stand 12/2007

Statistisches Beiblatt

Investitionen allgemein - Statistisches Beiblatt - Stand 09/2003

Branchenverzeichnis KfW

Stand 12/2007

Rechtsformschlüssel für Unternehmen

Stand 12/2008

Kontakt

NRW.BANK

Hauptsitz Düsseldorf

Kavalleriestraße 22

40213 Düsseldorf

Telefon:+49 211 91741-0

Fax:+49 211 91741-1800

NRW.BANK

Hauptsitz Münster

Friedrichstraße 1

48145 Münster

Telefon:+49 251 91741-0

Fax:+49 251 91741-2921

Ihr Ansprechpartner

Beratungscenter Rheinland

Telefon:+49 211 91741-4800

Fax:+49 211 91741-7832

E-Mail:info@nrwbank.de

Beratungscenter Westfalen

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