Darlehen für Existenzgründer/-innen; Gewerbliche Unternehmen; Freie Berufe im Bereich Gründung; Betriebsmittel; Wachstums-/Erweiterungsinvestitionen

//NRW/EU.Mikrodarlehen

Fördernehmer:
Existenzgründer/-innen; Gewerbliche Unternehmen; Freie Berufe
Förderthemen:
Gründung; Betriebsmittel; Wachstums-/Erweiterungsinvestitionen
Förderart:
Darlehen
Fördergeber:
NRW.BANK; Land NRW
Ansprechpartner:
NRW.BANK; STARTERCENTER NRW

In aller Kürze

Mit dem NRW/EU.Mikrodarlehen unterstützt die NRW.BANK im Auftrag des nordrhein-westfälischen Wirtschaftsministeriums in Zusammenarbeit mit den STARTERCENTERN NRW Gründerinnen und Gründer von Kleinstunternehmen sowie Kleinstunternehmen bis zu fünf Jahre nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit.

Träger der Finanzierung

Europäischer Fonds für regionale Entwicklung                                               Logo Landesregierung Nordrhein Westfalen

Die NRW/EU.Mikrodarlehen werden aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und aus Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen finanziert.

Antragsberechtigte

Gefördert werden

  • natürliche Personen mit Hauptwohnsitz in Nordrhein-Westfalen, die selbstständig als gewerbliches Unternehmen oder freiberuflich in NRW tätig sein wollen,
  • grundsätzlich Kleinstunternehmen als gewerbliche Unternehmen oder Freiberufler, die weniger als 5 Jahre bestehen bzw. am Markt tätig sind und ihren Geschäftssitz in Nordrhein-Westfalen haben.

Gefördert wird auch eine erneute Selbständigkeit soweit

  • Verpflichtungen aus vorherigen Gründungen das aktuelle Vorhaben nicht belasten,
  • die für die vorherige Gründung gewährten Darlehen störungsfrei abgewickelt werden.

Verwendungszweck

Gefördert werden

  •  Existenzgründungen, sofern das Gründungsvorhaben einen nachhaltigen Erfolg erwarten lässt,
  •  Vorhaben zur Erweiterung/ Wachstum innerhalb von 5 Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit.

Finanziert werden Ausgaben des Unternehmens, die im Zusammenhang mit dem Vorhaben zur Gründung oder Erweiterung/Wachstum stehen.

Umfang und Konditionen

  • Finanzierungsart: Ratendarlehen; der Darlehensbetrag wird in einer Summe ausgezahlt.
  • Der Finanzierungsanteil umfasst bis zu 100% des Finanzbedarfs.
  • Der Darlehensbetrag liegt zwischen 5.000 € und 25.000 €.
  • Zweimalige Antragstellung möglich, sofern der kumulierte Zusagebetrag 25.000 € nicht übersteigt.
  • Laufzeit: 6 Jahre mit Tilgungsbeginn nach 6 Monaten.
  • Fester Zinssatz für die gesamte Darlehenslaufzeit.
  • Tilgung nach Ablauf der 6 tilgungsfreien Monate in monatlichen Raten.
  • Vorzeitige Rückzahlung des gesamten Darlehens oder in Teilbeträgen ohne Kosten für den Endkreditnehmer jederzeit möglich.

Voraussetzungen

Die Antragstellerin bzw. der Antragsteller muss über die erforderliche fachliche und kaufmännische Qualifikation für das Gründungsvorhaben bzw. das Vorhaben zur Erweiterung/Wachstum verfügen.

Weitere Voraussetzungen sind:

  • eine Beratung vor Antragstellung in einem STARTERCENTER NRW sowie dessen positives Votum,
  • eine Begleitberatung des Gründungsvorhabens während der ersten 2 Jahre z.B. durch einen Seniorcoach aus dem Netzwerk SeniorCoach NRW, einen organisationseigenen Berater oder einen freiberuflichen Berater,
  • bei Vorhaben zur Erweiterung/Wachstum kann die NRW.BANK eine Begleitberatung verlangen.

Ausgeschlossen sind die Umschuldungen beziehungsweise Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener Gründungsvorhaben oder Vorhaben zur Erweiterung/ Wachstum.

Antragsverfahren

Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens beim zuständigen STARTERCENTER NRW zu stellen. Dieses leitet den Antrag zusammen mit einer fachlichen Stellungnahme an die NRW.BANK weiter.

Den Antragsvordruck nebst Anlagen erhalten Sie bei den teilnehmenden STARTERCENTERN NRW.

Neben dem Antragsvordruck zuzüglich Anlagen sind beim STARTERCENTER NRW folgende Unterlagen einzureichen:

  • Anlage „De-minimis“-Erklärung über bereits erhaltene „De-minimis“-Beihilfen,
  • Kumulierungserklärung,
  • Schufa-Selbstauskunft,
  • Bankauskunft,
  • Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung.

Das Darlehen wird als „De-minimis“-Beihilfe gewährt. Daher ist es erforderlich, zusammen mit dem Antrag eine Erklärung über die bereits erhaltenen „De-minimis“-Beihilfen bei der NRW.BANK einzureichen. Ohne eine Vorlage dieser Erklärung ist eine Bearbeitung des Antrags nicht möglich.

Zuletzt aktualisiert am: 28.02.2013

Aktuelle Konditionen (gültig ab 01.05.2013)

Aktuelle Konditionen zu wesentlichen Programmen des Landes NRW, der NRW.BANK, der KfW Bankengruppe sowie der Landwirtschaftlichen Rentenbank. Aktuelle Konditionenanpassungen erkennen Sie an dem "<" am Ende der geänderten Zeile.

Formulare und Merkblätter

NRW/EU.Mikrodarlehen - Merkblatt

Stand 01/2013

NRW/EU.Mikrodarlehen - Musterdarlehensvertrag

NRW/EU.Mikrodarlehen - Bankauskunft

Bankauskunft zur Beantragung eines NRW/EU.Mikrodarlehens bei der NRW.BANK - Stand 05/08

NRW/EU.Mikrodarlehen - Verwendungsnachweis

NRW/EU.Mikrodarlehen - Zweckbindungsnachweis

NRW/EU.Mikrodarlehen - Kurzbericht Begleitberatung

Stamd 04/2011

De-minimis-Beihilfen - Erklärung

Erklärung über erhaltene und/oder beantragte „De-minimis“-Beihilfen - Stand 04/2012

De-minimis-Beihilfen - Kundeninformation

Stand 08/2007

Erklärung staatliche Zuwendungen

Erklärung über erhaltene/beantragte andere staatliche Zuwendungen für dieselben förderbaren Aufwendungen - Stand 12/2007

Downloads

Ansprechpartner STARTERCENTER

Informationen und Antragsvordrucke zum NRW/EU.Mikrodarlehen erhalten Sie bei folgenden STARTERCENTERN in NRW - Stand 04/2013

NRW/EU.Mikrodarlehen - Flyer

Darlehen für Kleinstunternehmen in Nordrhein-Westfalen für Gründungsvorhaben oder Vorhaben zur Erweiterung/Wachstum - Stand 05/2011

Kontakt

STARTERCENTER NRW

In allen Regionen Nordrhein-Westfalens werden Gründerinnen und Gründer mit Hilfe der STARTERCENTER NRW auf ihrem Weg in die Selbstständigkeit unterstützt.

Hotline:+49 180 1301300 (3,9 Ct./Min. a.d. dt. Festnetz)

Internet:http://www.startercenter.nrw.de

NRW.BANK

Hauptsitz Düsseldorf

Kavalleriestraße 22

40213 Düsseldorf

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