//NRW.BANK.Studienbeitragsdarlehen

Fördernehmer:
Privatpersonen
Förderthemen:
Bildung
Förderart:
Darlehen
Fördergeber:
NRW.BANK
Ansprechpartner:
NRW.BANK

In aller Kürze

Mit Abschaffung der Studienbeitragspflicht zum WS 11/12 ist ein Neuabschluss nicht mehr möglich. Vertragsinhaber werden von der NRW.BANK weiter betreut.

BAföG-Empfänger zahlen weniger

Für BAföG-Empfänger in NRW gilt die „Kappungsgrenze“. Die Gesamtschuld aus BAföG und Studienbeitragsdarlehen ist auf 1.000 € pro Darlehenssemester begrenzt – alles was darüber liegt, muss nicht zurückgezahlt werden.

Zinssatz

Der Zinssatz ist variabel.

Er wird halbjährlich zum 15.06 bzw. 15.12 angepasst – aktuell beträgt er 4,573% pro Jahr.

Hinweis zur Refinanzierung


Die Darlehen enthalten Mittel der Europäischen Investitionsbank (EIB) 

Zuletzt aktualisiert am: 09.02.2012

Kontakt

NRW.BANK

Hauptsitz Düsseldorf

Kavalleriestraße 22

40213 Düsseldorf

Telefon:+49 211 91741-0

Fax:+49 211 91741-1800

NRW.BANK

Hauptsitz Münster

Friedrichstraße 1

48145 Münster

Telefon:+49 251 91741-0

Fax:+49 251 91741-2921

Ihr Ansprechpartner

Beratungshotline zum Studienbeitragsdarlehen

Telefon:+49 211 91741-2020

E-Mail:studienbeitragsdarlehen@nrwbank.de

Ähnliche Förderangebote

Bildungsscheck Nordrhein-Westfalen Beratungsstellen für Beschäftigte; Beratungsstellen für Betriebe

Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG - Meister-BAföG) Antrag annehmende Stellen in den einzelnen Bundesländern; KfW Bankengruppe

Ihre Anfrage

* Pflichtfelder Ihre E-Mail-Adresse und die E-Mail-Adresse des Empfängers/der Empfänger werden ausschließlich zu Übertragungszwecken verwendet und anschließend gelöscht.

Feedback

Ihre Bewertung der Seite

Haben Sie ein Anliegen und möchten lieber persönlich in Kontakt mit der NRW.BANK treten? Dann nutzen Sie bitte unsere Kontaktmöglichkeiten.

Hier gibt es Geld!