NRW.BANK.Sportstätten

  • Zinsgünstige Darlehen bis 10 Mio. € und Antragsteller und einem Finanzierungsanteil von bis zu 100%
  • Für gemeinnützige Sportorganisationen (Vereine und Verbände), die Mitglied im LSB sind
  • Finanziert Investitionen in die öffentliche und gemeinnützige Sportstätteninfrastruktur in Nordrhein-Westfalen
  • Mit obligatorischer Haftungsfreistellung von 80 oder 100% für die Hausbank in Abhängigkeit von der Höhe des Darlehens
  • Fördergeber: NRW.BANK

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind gemeinnützige Sportorganisationen (Vereine und Verbände), die Mitglied im Landessportbund Nordrhein-Westfalen e.V. bzw. in dessen zuständiger Untergliederung (Stadt-/Kreissportbund und Sportfachverband) sind.

Was wird gefördert?

Sie können ein Darlehen erhalten, um in die Sportstätteninfrastruktur in Nordrhein-Westfalen zu investieren.

Das Darlehen können Sie für folgende Maßnahmen verwenden:

  • Erwerb von Sportanlagen und sonstigen Anlagen, die für sportliche Nutzung hergerichtet werden
  • Modernisierung, Sanierung, Instandsetzung von vorhandenen Anlagen
  • Neu-, Um- und Erweiterungsbaumaßnahmen

Folgende Kosten können finanziert werden:

  • Kosten für den Grunderwerb einschließlich Herrichtung, Erschließung und ggf. Abbruchmaßnahmen
  • Baukosten
  • Kosten für die Herstellung von Außenanlagen
  • Kosten der Erstausstattung
  • Planungskosten
  • Kosten für den Erwerb einer Sportanlage

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Die Sportstätte dient einem öffentlichen oder gemeinnützigen Zweck.
  • Sie informieren die zuständige Gemeinde bzw. den Gemeindeverband über das Vorhaben.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Ratendarlehen
  • Finanzierungsanteil: bis zu 100% der Gesamtinvestitionskosten
  • Höchstbetrag: 10 Mio. €
  • Laufzeiten:
    • 5, 10, 15, 20 Jahre bei 1 Tilgungsfreijahr
    • 30 Jahre bei 3 Tilgungsfreijahren
    • max. 15 Jahre für Kunstrasenplätze
  • Zinssatz: bei Laufzeit bis zu 10 Jahren fest für die gesamte Laufzeit
  • Tilgung:
    • in vierteljährlichen Raten nach Ablauf der Tilgungsfreijahre
    • außerplanmäßige Tilgungen mit Vorfälligkeitsentschädigung
  • Auszahlung: 100%
  • Bereitstellungsprovision: 0,15 % pro Monat, ab dem 7. Monat nach Vertragsschluss
  • Sicherheiten: banküblich

Konditionen

Maximaler Zinssatz Endkreditnehmer
LaufzeitTilgungsfreijahreZinsbindung Sollzins in % | (Effektivzins in %) Gültig seit:
Laufzeit: 5 Jahr(e), Tilgungsfreijahre: 1, Zinsbindung: 5 Jahr(e), Ratendarlehen Sollzins 4,38, Effektivzins 4,4528.12.2023
Laufzeit: 10 Jahr(e), Tilgungsfreijahre: 1, Zinsbindung: 10 Jahr(e), Ratendarlehen Sollzins 4,38, Effektivzins 4,4528.12.2023
Laufzeit: 15 Jahr(e), Tilgungsfreijahre: 1, Zinsbindung: 10 Jahr(e), Ratendarlehen Sollzins 4,38, Effektivzins 4,4528.12.2023
Laufzeit: 20 Jahr(e), Tilgungsfreijahre: 1, Zinsbindung: 10 Jahr(e), Ratendarlehen Sollzins 4,38, Effektivzins 4,4528.12.2023
Laufzeit: 30 Jahr(e), Tilgungsfreijahre: 3, Zinsbindung: 10 Jahr(e), Ratendarlehen Sollzins 4,38, Effektivzins 4,4528.12.2023
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Weitere Vorteile

Eine 80%ige Haftungsfreistellung für Ihre Hausbank erleichtert den Darlehenszugang.

Bei Darlehen bis 200.000 € wird in der Regel eine Haftungsfreistellung 100% gewährt.

So können Sie die Förderung kombinieren

Sie können die Förderung grundsätzlich mit anderen öffentlichen Fördermitteln kombinieren. Dies gilt nicht für Mittel, die direkt oder indirekt auf das KfW-Programm Erneuerbare Energien (Standard und Premium) oder den „ERP-Förderkredit KMU“ zurückgreifen.

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Umschuldung bzw. Nachfinanzierung bereits abgeschlossener Vorhaben
  • Kunstrasenplätze, bei denen Gummigranulat als Füllmaterial verwendet wird
  • Neubaumaßnahmen, energetische Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen von Anlagen, die mit fossilen Brennstoffen (Erdgas, Erdöl, Kohle und Torf) als primärer Energieträger betrieben werden

Nachhaltigkeit

Die NRW.BANK schließt bestimmte Vorhaben generell von einer Finanzierung aus oder gibt einzuhaltende Bedingungen vor. Die verbindliche Anwendungsliste der Nachhaltigkeitsleitlinien und die relevanten Sektorleitlinien sind unter dem Abschnitt "Formulare und Merkblätter" und unter "Links" zu finden. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.nrwbank.de/nachhaltigkeit.

In diesem Förderprogramm finanzierte Vorhaben können, je nach Einsatz der Fördermittel durch die Fördernehmenden, einen positiven Beitrag zu den folgenden Sustainable Development Goals leisten:

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen den Antrag auf den vorgesehenen Formularen bei einem Kreditinstitut Ihrer Wahl (Hausbank). Ihre Hausbank leitet die Unterlagen an die NRW.BANK weiter.

Wichtig: Sie müssen den Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen. Sie dürfen pro Vorhaben nur einen Antrag auf ein Darlehen aus diesem Programm stellen.

Übrigens: Über die zu fördernden Projekte berät der Arbeitsausschuss „Sportstättenfinanzierungsprogramm“. Er setzt sich aus Vertretern der Landesregierung, des Landessportbundes und der NRW.BANK zusammen. Gegebenenfalls wird zu einzelnen Maßnahmen eine gutachterliche Fachstellungnahme eingeholt.

Weitere Informationen

Die Förderung ist eine Gemeinschaftsaktion mit dem Land Nordrhein-Westfalen und der KfW Bankengruppe. Das Programm wird aus Mitteln des KfW-Programms IKU – Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen refinanziert.

Sie haben die Möglichkeit, gemeinsam mit der NRW.BANK im Rahmen von Kommunikationsmaßnahmen auf das geförderte Projekt hinzuweisen (z.B. im Rahmen eines Pressetermins oder durch gegenseitige Verlinkung auf den jeweiligen Internetseiten). In diesen Fällen kann die NRW.BANK das Förderprojekt für eigene werbliche Zwecke nutzen. Gegebenenfalls kann auch eine Plakette zur Verfügung gestellt werden, die auf die Förderung durch die NRW.BANK hinweist.

Im Video erklärt

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Sie stellen Ihren Antrag im Hausbankenverfahren. Das Video zeigt, wie es funktioniert.

Formulare und Merkblätter

Ihr Ansprechpartner

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