//NRW.BANK.Mittelstandskredit - EIF-Haftungsfreistellung

Fördernehmer:
Gewerbliche Unternehmen; Freie Berufe
Förderthemen:
Wachstums-/Erweiterungsinvestitionen; Betriebsmittel; Unternehmensnachfolge; Markteinführung neuer Produkte/Dienstleistungen
Förderart:
Darlehen
Fördergeber:
NRW.BANK
Ansprechpartner:
NRW.BANK

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In aller Kürze

Zinsverbilligte Darlehen für kleine und mittlere Unternehmen und freiberuflich Tätige mit einer 60%igen Haftungsfreistellung der NRW.BANK für das durchleitende Kreditinstitut.

 

 

Eine Gemeinschaftsaktion mit der KfW Bankengruppe und der Europäischen Kommission, bei der die NRW.BANK die ohnehin schon günstigen Darlehen der KfW Bankengruppe zusätzlich verbilligt.

Antragsberechtigte

Ab 3 Jahre nach Geschäftsaufnahme werden grundsätzlich gefördert:

  • In- und ausländische mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die weniger als 250 Arbeitnehmer beschäftigen und deren Jahresumsatz (einschließlich verbundener Unternehmen) 50 Mio € oder deren Bilanzsumme 43 Mio € nicht überschreitet.,
  • Angehörige der freien Berufe.

Verwendungszweck

Förderfähig sind grundsätzlich Wachstumsvorhaben, die einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen und deren Gesamtfinanzierung gesichert ist.

Finanziert werden mit Investitions- und Betriebsmitteldarlehen folgende Maßnahmen:

  • Erwerb von Grundstücken und Gebäuden,
  • Baumaßnahmen und Kosten für Außenanlagen,
  • Anschaffung und/oder Herstellung von Betriebs- und Geschäftsausstattung (Maschinen, Fahrzeuge etc.),
  • Kauf von immateriellen Wirtschaftsgütern, soweit diese aktiviert werden,
  • Beschaffung und Aufstockung des Material-, Waren- oder Ersatzteillagers,
  • Übernahme eines bestehenden mittelständischen Unternehmens  oder einer bestehenden freiberuflichen Praxis,
  • Betriebsmittelbedarf,
  • Kosten für extern erworbene Beratungsdienstleistungen, die einmalige Informationserfordernisse bei der Erschließung neuer Märkte oder der Einführung neuer Produktionsmethoden sicherstellen, sowie
  • Kosten für erste Messeteilnahmen.

Mehrwertsteuerbeträge können nur mitfinanziert werden, wenn der Antragsteller nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist.

Umfang und Konditionen

  • Finanzierungsanteil: Bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten beziehungsweise Betriebsmittel.
  • Mindestkredit: 50.000 €
  • Höchstbetrag: 1 Mio €
  • Laufzeit:
    • Investitionsdarlehen: 5 Jahre bei 1 tilgungsfreien Jahr; 10 Jahre bei 1 oder 2 tilgungsfreien Jahren.
    • Betriebsmitteldarlehen: 5 Jahre bei 1 tilgungsfreien Jahr.
  • Zinssatz: Der Zinssatz ist für die gesamte Darlehenslaufzeit festgeschrieben.
  • Tilgung: Nach Ablauf der Tilgungsfreijahre in gleichen Vierteljahresraten. Eine vorzeitige ganze oder teilweise außerplanmäßige Tilgung des ausstehenden Darlehensbetrags kann unter Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung erfolgen.
  • Auszahlung: 100%.
  • Bereitstellungsprovision: 0,25% pro Monat, sofern die Darlehen nicht spätestens einen Monat nach Zusage bei der NRW.BANK abgerufen werden.

Für dasselbe Vorhaben können bis zur Höchstgrenze von insgesamt 10 Mio € zusätzliche Mittel aus dem KfW-Unternehmerkredit beantragt werden.

Voraussetzungen

Der Investitionsort muss in Nordrhein-Westfalen liegen.

Das Darlehen ist im Rahmen der Möglichkeiten des Antragstellers banküblich zu besichern.

Bei Betriebsmittelfinanzierungen müssen dem Unternehmen durch das Darlehen in vollem Umfang zu den bereits bestehenden Kreditlinien zusätzliche Finanzmittel bereitgestellt werden.

Nicht förderfähig sind Vorhaben für exportbezogene Tätigkeiten und solche, die der Erzeugung von land-, forst- und
fischereiwirtschaftlichen Produkten dienen. Ferner sind der Erwerb von Fahrzeugen für den Straßengütertransport durch Unternehmen des gewerblichen Straßengütertransports, Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien sowie Investitionen mit dem Ziel der Fremdvermietung von einer Förderung ausgeschlossen.

Für Umschuldungen bzw. Nachfinanzierungen von bereits abgeschlossenen Vorhaben, sowie Anschlussfinanzierungen
und Prolongationen ist eine Antragstellung ausgeschlossen.

Haftungsfreistellung (obligatorisch)

Das Darlehen ist mit einer obligatorischen Haftungsfreistellung in Höhe von 60% für die Hausbank verbunden.

Die Haftungsfreistellung wird für die gesamte Darlehenslaufzeit gewährt.

Die Haftungsfreistellung wird durch eine Garantie unterstützt, die innerhalb des Rahmenprogramms der Europäischen Gemeinschaft für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP) gestellt wird.

Antragsverfahren

Der Antrag für das Darlehen der NRW.BANK ist auf den dafür vorgesehenen Vordrucken und den zusätzlichen Unterlagen bei einem Kreditinstitut nach Wahl des Antragstellers (Hausbank) zu stellen und von diesem – gegebenenfalls über ein Zentralinstitut – der NRW.BANK zuzuleiten.

Das Vorliegen der KMU-Eigenschaft ist gegenüber der Hausbank auf den hierfür vorgesehenen Formularen nachzuweisen.

Weiterführende Informationen

Die Bereitstellung von Finanzierungshilfen aus diesem Programm erfolgt auf Grundlage der EU-Freistellungsverordnungen für „De-minimis“-Beihilfen.

Dabei ist zu berücksichtigen, dass sowohl die Haftungsfreistellung als auch gegebenenfalls das Darlehen Beihilfen enthalten.

Zuletzt aktualisiert am: 06.06.2011

Hier finden Sie eine Übersicht der Konditionen für Endkreditnehmer

Konditionen-Übersicht

Aktuelle Konditionen (gültig ab 10.02.2012)

Aktuelle Konditionen zu wesentlichen Programmen des Landes NRW, der NRW.BANK, der KfW Bankengruppe sowie der Landwirtschaftlichen Rentenbank. Aktuelle Konditionenanpassungen erkennen Sie an dem "<" am Ende der geänderten Zeile.

Risikogerechtes Zinssystem - Kundeninformation

Erläuterungen zum risikogerechten Zinssystem (RGZS) - Stand 08/2010

Formulare und Merkblätter

NRW.BANK.Mittelstandskredit - EIF-Haftungsfreistellung - Deckblatt Endkreditnehmer

Stand 06/2011

NRW.BANK.Mittelstandskredit - EIF-Haftungsfreistellung - Merkblatt

Zinsverbilligte Darlehen für kleine und mittlere Unternehmen und freiberuflich Tätige mit einer 60%igen Haftungsfreistellung der NRW.BANK für das durchleitende Kreditinstitut - Stand 06/2011

NRW.BANK.Mittelstandskredit - EIF-Haftungsfreistellung - Antrag

Stand 12/2007

NRW.BANK.Mittelstandskredit - EIF-Haftungsfreistellung - AGB Endkreditnehmer

Allgemeine Bestimmungen - Fassung für den Endkreditnehmer - Stand 06/2011

NRW.BANK.Mittelstandskredit - EIF-Haftungsfreistellung - Erklärung Hausbank und Antragsteller

Stand 06/2011

Anlagensatz - Risikoübernahme durch die NRW.BANK

Anlagensatz für den Endkreditnehmer - Risikoübernahme durch die NRW.BANK - Stand 10/2011

Anlagensatz - KMU-Eigenschaft

Stand 07/2008

De-minimis-Beihilfen - Erklärung

Erklärung über erhaltene und/oder beantragte „De-minimis“-Beihilfen - Stand 01/2011

De-minimis-Beihilfen - Kundeninformation

Stand 08/2007

Erklärung staatliche Zuwendungen

Erklärung über erhaltene/beantragte andere staatliche Zuwendungen für dieselben förderbaren Aufwendungen - Stand 12/2007

Branchenverzeichnis KfW

Stand 12/2007

Rechtsformschlüssel für Unternehmen

Stand 12/2008

Statistisches Beiblatt

Investitionen allgemein - Statistisches Beiblatt - Stand 09/2003

Downloads

NRW.BANK.Mittelstandskredit - EIF-Haftungsfreistellung - Flyer

Zinsgünstige Kredite für Unternehmenswachstum - Stand 06/2011

Kontakt

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E-Mail:info@nrwbank.de

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