NRW.BANK.Konsortialkredit gewerbliche Wirtschaft

  • Konsortialfinanzierungen mit einem Finanzierungsanteil von bis zu 50%
  • Für gewerbliche Unternehmen ab dem 3. Jahr nach Geschäftsaufnahme
  • Finanziert betriebliche Investitionen und Betriebsmittelbedarfe, insbesondere Wachstums-, Innovations- und Umweltmaßnahmen und Unternehmensnachfolgen
  • Maßgeschneiderte Finanzierungen für Ihr Unternehmen mit einem verlässlichen, langfristig orientierten Partner
  • Fördergeber: NRW.BANK

Konsortialfinanzierungen zur Stärkung des Mittelstands

Mittelständische Unternehmen bilden das wirtschaftliche Rückgrat von Nordrhein-Westfalen. Daher spielt gerade die Unterstützung dieser Unternehmen eine gewichtige Rolle, um das Land als Wirtschaftsstandort weiter zu stärken und zu fördern.

Das Programm NRW.BANK.Konsortialkredit gewerbliche Wirtschaft bietet Hausbanken im Rahmen einer Konsortialfinanzierung die Möglichkeit, Kunden der benannten Zielgruppe – also Ihnen - Finanzierungen für Ihre betrieblichen Investitionen und Betriebsmittelbedarfe, insbesondere Wachstums-, Innovations- und Umweltmaßnahmen und Unternehmensnachfolgen, zu ermöglichen.

Wer wird gefördert?

Ab dem 3. Geschäftsjahr nach Geschäftsaufnahme werden grundsätzlich gefördert:

  • in- und ausländische gewerbliche Unternehmen, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden und deren Jahresumsatz (einschließlich verbundener Unternehmen) 1 Mrd. € (Regelumsatzgrenze) nicht überschreitet
  • Familienunternehmen (nicht DAX- bzw. MDAX-Unternehmen) sowie Unternehmen mit genossenschaftlichen Strukturen in mittelständischer Prägung ggf. mit Überschreitung der Regelumsatzgrenze im Rahmen von Maßnahmen mit besonderen positiven strukturpolitischen NRW-Effekten (z.B. Unternehmenswachstum, -nachfolge, Schaffung und/oder Sicherung von Arbeitsplätzen)
  • in- und ausländische gewerbliche Unternehmen, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden, unabhängig von ihrem Jahresumsatz, wenn sie mindestens in Höhe des Finanzierungsanteils der NRW.BANK Investitionen in Technologie-, Innovations- und Umweltschutzmaßnahmen tätigen, die im Rahmen öffentlicher Förderprogramme der KfW, Landwirtschaftliche Rentenbank oder NRW.BANK grundsätzlich förderbar sind

Was wird gefördert?

Sie können eine Konsortialfinanzierung zur Abdeckung Ihres betrieblichen Finanzierungsbedarfs erhalten.

Die Finanzierungsmittel können Sie z.B. für folgende Vorhaben einsetzen (Aufzählung nicht abschließend):

  • Investitionen im Rahmen von Betriebserrichtungen/-erweiterungen, Standortverlagerungen
  • Investitionen in Umweltschutz- und Innovationsmaßnahmen
  • die Deckung des Betriebsmittelbedarfs inklusive Avalrahmen
  • Anschlussfinanzierungen sowie Umfinanzierungen im Rahmen der Neustrukturierung der Passivseite
  • Unternehmensnachfolgen

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Der Sitz Ihres Unternehmens oder der Investitionsort liegt in Nordrhein-Westfalen.
  • Ihr Vorhaben lässt einen dauerhaften wirtschaftlichen Erfolg erwarten.
  • Die Gesamtfinanzierung und der Kapitaldienst müssen gesichert sein.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Beteiligung an Konsortialfinanzierung mit
    • Investitionsdarlehen
    • Betriebsmitteldarlehen
    • Leasingfinanzierung, Forfaitierung
    • Rahmendarlehen für Ihren Betriebsmittel- und Avalbedarf
    • Schuldscheindarlehen
  • Finanzierungsanteil: bis zu 50% der Gesamtfinanzierung
  • Mindestbetrag: 1 Mio. € Obligoanteil der NRW.BANK
  • Konditionen: individuell verhandelt mit der Hausbank
  • Sicherheiten: banküblich

Die NRW.BANK ist bei Geschäftsabschluss nicht Ihr größter Einzelkreditgeber bzw. Ihrer Unternehmensgruppe. Der Kredit wird unter Konsortialführung Ihrer Hausbank zur Verfügung gestellt.

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Vorhaben von Unternehmen in Schwierigkeiten
  • Sanierungsfälle
  • Umschuldungen

Nachhaltigkeit

Die NRW.BANK schließt bestimmte Vorhaben generell von einer Finanzierung aus oder gibt einzuhaltende Bedingungen vor. Die verbindliche Anwendungsliste der Nachhaltigkeitsleitlinien ist unter www.nrwbank.de/anwendungsliste-nachhaltigkeit oder unter dem Reiter "Formulare, Merkblätter und Service" zu finden. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.nrwbank.de/nachhaltigkeit.

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen den Antrag formlos bei einem Kreditinstitut Ihrer Wahl (Konsortialführerin).

Die Konsortialführerin leitet die erforderlichen Unterlagen an die NRW.BANK weiter. 

Wir stehen gerne für einen gemeinsamen Termin mit der Konsortialführerin bei Ihnen im Unternehmen zur Verfügung, an dem Sie uns Ihr Vorhaben vorstellen können.

Weitere Informationen

Das Konsortialkreditgeschäft ist eine wettbewerbsneutrale Ergänzung zum Förderprogrammgeschäft. Die Bereitstellung von Finanzierungshilfen aus diesem Programm enthält keinen Subventionswert und damit keine Beihilfe.

Bei vorheriger Freigabe durch die Konsortialführerin und den Kreditnehmer ergibt sich die Möglichkeit, gemeinsam mit der NRW.BANK im Rahmen von Kommunikationsmaßnahmen auf das geförderte Projekt hinzuweisen (z.B. im Rahmen eines Pressetermins oder durch gegenseitige Verlinkung auf den jeweiligen Internetseiten). In diesen Fällen kann die NRW.BANK das Förderprojekt für eigene werbliche Zwecke nutzen. Gegebenenfalls kann auch eine Plakette zur Verfügung gestellt werden, die auf die Förderung durch die NRW.BANK hinweist.

Die Beteiligung der NRW.BANK an der Finanzierung wird durch die jeweilige Konsortialführerin gegenüber dem Kreditnehmer offengelegt.

Fördercheck Konsortialkredit

Mit dem Fördercheck "Konsortialkredit gewerbliche Wirtschaft" geben wir Ihnen eine erste Einschätzung, ob Ihr Antrag die Voraussetzungen einer Bar-/Risikobeteiligung der NRW.BANK erfüllt. 

Zum Fördercheck

Formulare und Merkblätter

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