//NRW.BANK.Kommunaldarlehen

Fördernehmer:
Kommunen und Kommunalverbände
Förderthemen:
Kommunen
Förderart:
Darlehen
Fördergeber:
NRW.BANK
Ansprechpartner:
NRW.BANK

Produktbeschreibung

Nutzen Sie unsere Stellung am Kapitalmarkt.

Klassische Kommunaldarlehn bieten wir im gesamten Laufzeitspektrum an. Hierbei können Sie Ihre Finanzierung mit einem Festzinssatz von bis zu 50 Jahren sichern.

Neben der Möglichkeit der Festzinsgestaltung für Zeiträume bis hin zur Gesamtlaufzeit von Darlehn bietet die NRW.BANK auch Finanzierungen auf variabler Basis an. In diesem Segment sagen wir Ihnen gern auch für längere Vertragslaufzeiten feste Margen gegenüber dem EURIBOR zu. Partizipieren Sie durch solche Roll-Over-Darlehn vom günstigen Geldmarktniveau. Oder nutzen Sie unsere Roll-Over-Darlehn in Kombination mit Ihrer Zinssteuerung über Derivate.

Bei der Ausgestaltung der Darlehn haben Sie die Wahl zwischen endfälliger, ratierlicher oder annuitätischer Tilgung. Darüber hinaus stellen wir Ihnen die Liquidität gemäß Ihrem festen Auszahlungsplan zur Verfügung.

Außerhalb der kommunalen Standardwährung Euro bietet Ihnen die NRW.BANK auch Schweizer Franken Darlehn an.

Bei der Abstimmung Ihres individuellen Kommunalkredites spielt neben der Investition und den Haushaltserfordernissen auch die aktuelle Struktur des Kapitalmarktes eine entscheidende Rolle. Wir helfen Ihnen gern bei der Entscheidung hinsichtlich der Darlehenslaufzeit und der Zinsgestaltung.

Sichern Sie sich bereits heute das günstige Kapitalmarktniveau für zukünftige Finanzierungen oder Prolongationen. Auch im Segment der Darlehn auf Termin (Forward Darlehn) stehen wir Ihnen mit unserer Beratung zur Verfügung. Schon jetzt kalkulieren wir Ihnen verbindliche Zinssätze für in der Zukunft startende Darlehn.

Unsere Finanzierungskonditionen werden immer auf Basis der aktuellen Gegebenheiten am Kapitalmarkt kalkuliert. Daher sollten Sie unsere aktuellen Zinsangebote möglichst zeitnah zu Ihrer Handelsentscheidung telefonisch einholen.

Nach der telefonisch verbindlichen Absprache einer Finanzierung erhalten Sie von uns eine Handelsbestätigung, die wir von Ihnen vor Auszahlung rechtsverbindlich unterzeichnet und gesiegelt per Fax benötigen. Im Nachgang werden dann die getroffenen Vereinbarung in einem Darlehensvertrag dokumentiert.

Auf die Installation eines Kommunalkreditrechners haben wir an dieser Stelle bewusst verzichtet, da wir gerne Ihre individuellen Wünsche Ihrer Finanzierungsanfrage berücksichtigen möchten.

Für weitere Informationen, Beratungen und Erläuterungen unseres Angebotes stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Zuletzt aktualisiert am: 05.08.2011

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