//NRW.BANK.Breitband

Fördernehmer:
Gewerbliche Unternehmen; Freie Berufe; Gemeinnützige Einrichtungen und Unternehmen; Verbände und Vereine; Forschungs- und Bildungseinrichtungen
Förderthemen:
Infrastruktur
Förderart:
Darlehen
Fördergeber:
NRW.BANK
Ansprechpartner:
NRW.BANK

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In aller Kürze

Zinsgünstige Darlehen der NRW.BANK zur Finanzierung von Investitionen in Hochleistungs-Breitbandnetze.

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind

  • inländische und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft,
  • Unternehmen mit mehrheitlich kommunalem Gesellschaftshintergrund
  • private Investoren,

unabhängig von der Rechtsform und den Eigentumsverhältnissen (öffentlich/privat), deren Gruppenumsatz – außer bei Unternehmen mit mehrheitlich kommunalem Gesellschaftshintergrund (d.h. unmittelbare oder mittelbare Beteiligung einer oder mehrerer kommunaler Gebietskörperschaften mit insgesamt mehr als 50%) – 500 Mio. € nicht überschreitet.

Verwendungszweck

Gefördert werden Investitionen in den Aufbau einer technologieneutralen, flächendeckenden Breitbandversorgung in Nordrhein-Westfalen.

Glasfaser:

Dazu gehören:

  • Planungskosten (max. 10 % der Gesamtkosten)
  • Anschaffung von glasfasertauglichen Leerrohren und/ oder Glasfaserkabeln zur Schaffung einer Glasfaser-Infrastruktur sowie die mit deren unter- oder oberirdischer Verlegung in Verbindung stehenden Baukosten zur Erreichung einer Mindestbandbreite von 50 MBit/s bidirektional
  • Verteilerkästen
  • Kabelschächte

 Die Leerrohre müssen innerhalb von 12 Monaten ab Zusage mit Glasfaserkabeln ausgestattet werden.

 Richtfunk:

 Finanziert werden können

  • Richtfunkanbindungen > 20 MBit/s (bidirektional) für Einzellagen und Gewerbebereiche.
  • Lizenzpflichtige oder lizenzfreie Punkt-zu-Punkt Richtfunktechnik, genutzter Frequenzbereich oberhalb von 4GHz, symmetrische Nettobandbreite von 100 Mbit/s oder mehr als Zuführungstechnologie für glasfaserbasierte Teilnehmeranschlussnetze

Dazu gehören:

  • Planungskosten (max. 10 % der Gesamtkosten)
  • gewerbliche Baukosten (z. B. Standortvorbereitung, Installationskosten, Tiefbaukosten zur Kabelheranführung und Stromzuführung sowie Montage und Inbetriebnahme etc.)
  • Gerätetechnik, Kabel, Kabelgehäuse, Sendemasten

Hierbei ist vom Antragsteller verbindlich zuzusichern, dass der Ausbau dieser Netze mittels Glasfasertechnik innerhalb der nächsten 3 bis 5 Jahre erfolgt, um die Erreichung einer Mindestbandbreite von 50 MBit/s zu gewährleisten.

Grundsätzliches:

Die Umfinanzierung bereits abgeschlossener Infrastrukturmaßnahmen ist nicht möglich.

Die Finanzierung kann nur erfolgen, wenn die Nutzung durch einen Netzbetreiber und mindestens einen Breitband-Diensteanbieter vertraglich sichergestellt ist.

Nicht förderfähig sind Investitionen in aktive Schalttechnik, Grunderwerbskosten, Betriebskosten, Entgelte für die Nutzung lizenzpflichtiger Frequenz, periodische Kosten wie Standortmieten etc.

Umfang der Förderung

  •  Finanzierungsanteil: bis zu 100% der förderfähigen Ausgaben.
  • Förderart: Ratendarlehen
  • Laufzeit: zwischen 3 und 30 Jahren
  • Zinssatz: Zinsbindung beträgt maximal 10 Jahre, bei kürzerer Laufzeit des Darlehens entsprechend der Laufzeit

Voraussetzungen

Der Investitionsort muss in Nordrhein-Westfalen liegen.

Das Darlehen ist banküblich zu besichern. Höhe und Art der Sicherheiten werden zwischen Hausbank und Antragsteller vereinbart.

Antragsverfahren

Der Antrag ist bei einem Kreditinstitut nach Wahl des Antragstellers (Hausbank) zu stellen.

Mit dem Vorhaben darf vor Antragstellung nicht begonnen worden sein. Als Beginn des Vorhabens ist grundsätzlich der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrags zu werten. Bei Baumaßnahmen gilt die Planung nicht als Beginn des Vorhabens. Planungskosten, die vor Antragstellung entstanden sind, sind förderbar, soweit sie im unmittelbaren Zusammenhang mit der zu fördernden Maßnahme stehen.

Der Antragsteller/ die Antragstellerin hat die zuständige Kommune über das Vorhaben zu informieren sowie deren Einwilligung zur Durchführung der Maßnahme einzuholen und diese über die Hausbank bei der NRW.BANK einzureichen.

Weiterführende Informationen

Die Bereitstellung von Finanzierungshilfen aus diesem Programm erfolgt als „De-minimis“-Beihilfe.

Zuletzt aktualisiert am: 17.10.2011

Hier finden Sie eine Übersicht der Konditionen für Endkreditnehmer

Konditionen-Übersicht

Indikative Zinssätze für Endkreditnehmer in % p. a. (nominal),
vom 22.02.2012 08:45:18 Uhr
Preisklasse NRW.BANK.Breitband (Glasfaser) NRW.BANK.Breitband (Richtfunk)
Laufzeit/ 1 Tilgungsfreijahr Laufzeit/ kein Tilgungsfreijahr
  5 Jahre 15 Jahre 5 Jahre 15 Jahre
A 2,123,092,203,18
B 2,373,342,453,43
C 2,773,742,853,83
D 3,074,043,154,13
E 3,574,543,654,63
F 4,175,144,255,23
G 4,875,844,955,93
H 5,376,345,456,43
I 6,477,446,557,53
6/3 8,779,748,859,83

Die Zinsbindung beträgt 10 Jahre, bei kürzerer Laufzeit des Darlehens entsprechend der Laufzeit

Formulare und Merkblätter

NRW.BANK.Breitband - AGB Endkreditnehmer

Allgemeine Bestimmungen, Fassung für den Endkreditnehmer - Stand 10/2011

NRW.BANK.Breitband - Merkblatt

Zinsgünstige Darlehen der NRW.BANK zur Finanzierung privater Investitionen in Hochleistungs-Breitbandnetze - Stand 10/2011

NRW.BANK.Breitband - Refinanzierungsantrag

Stand 10/2011

NRW.BANK.Breitband - Anlage Investitionsplan

Stand 10/2011

De-minimis-Beihilfen - Erklärung

Erklärung über erhaltene und/oder beantragte „De-minimis“-Beihilfen - Stand 01/2011

De-minimis-Beihilfen - Kundeninformation

Stand 08/2007

Erklärung staatliche Zuwendungen

Erklärung über erhaltene/beantragte andere staatliche Zuwendungen für dieselben förderbaren Aufwendungen - Stand 12/2007

Kontakt

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Kavalleriestraße 22

40213 Düsseldorf

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E-Mail:oeffentliche-kunden@nrwbank.de

Kundenbetreuung Öffentliche Kunden Westfalen

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E-Mail:oeffentliche-kunden@nrwbank.de

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