Mitwirkung privater Hilfsorganisationen im Katastrophenschutz

  • Zuschüsse von 19.200 € je vorgehaltene Einsatzeinheit und 19.000 € je Wasserrettungszug
  • Für nordrhein-westfälische Landesverbände privater Hilfsorganisationen, die das Land im Unglücksfall unterstützen
  • Fördert nicht investive Ausgaben für den Katastrophenschutz, z.B. Übungen Vorhalten von Einsatzeinheiten und Wasserrettungszügen
  • Fördergeber: Land

Wer wird gefördert?

  • nordrhein-westfälische Landesverbände der privaten Hilfsorganisationen, die gegenüber dem Land ihre Bereitschaft zur Hilfe im Unglücksfall erklärt haben

Die Landesverbände können die Zuwendungen an ihre Mitgliedsverbände weiterleiten.

Was wird gefördert?

Private Hilfsorganisationen können einen Zuschuss für ihre Mitwirkung im Katastrophenschutz und bei der kommunalen Gefahrenabwehr erhalten.

Mitfinanziert werden insbesondere folgende nicht investive Ausgaben:

  • Übungen
  • Ausbildungslehrgänge
  • Verwaltungsausgaben
  • Vorhaltung von Einsatzeinheiten und Wasserrettungszügen bei den Kreisen, kreisfreien Städten und Regierungsbezirken

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Jede Einheit verfügt mindestens über eine doppelte Besetzung.
  • Die kreisfreien Städte und Kreise haben über die Eignung der jeweiligen Einsatzeinheiten und die Bezirksregierungen über die der Wasserrettungszüge entschieden.
  • Das Verhältnis der Ausgaben für Übungen und Ausbildung zu den Verwaltungsausgaben liegt bei mind. 60% zu max. 40%, sonst werden die Zuwendungen entsprechend gekürzt.
  • Sie weisen den Leistungsstand und Einsatzwert der Einheiten und Wasserrettungszüge durch Übungen nach.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderhöhe: je Einsatzeinheit 19.200 € und je Wasserrettungszug 19.000 €

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen den Antrag auf den vorgesehenen Formularen bei der zuständigen Bezirksregierung. Wichtig: Sie müssen den Antrag bis zum 31.10. eines Jahres für das Folgejahr stellen.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 31.12.2024

Weitere Informationen zum Programm:

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