Marktstrukturverbesserung

  • Zuschüsse abhängig von Art und Umfang der Maßnahme
  • Für Erzeugerzusammenschlüsse, Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse, Kooperationen
  • Fördert Maßnahmen zur Verbesserung der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse
  • Fördergeber: Land

Wer wird gefördert?

  • Erzeugerzusammenschlüsse
  • Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse, die nicht im Bereich der landwirtschaftlichen Primärproduktion tätig sind
  • Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse im Rahmen von operationellen Gruppen und deren Mitglieder

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss erhalten für Maßnahmen zur Verbesserung der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse.

Mit dem Zuschuss können Sie folgende Vorhaben finanzieren:

  • Investitionen in die Verarbeitung und Vermarktung: Investitionsausgaben (Neu- und Ausbau von Kapazitäten einschließlich technischer Einrichtungen oder innerbetriebliche Rationalisierung durch Umbau und/oder Modernisierung und/oder Digitalisierung von technischen Anlagen), allgemeine Ausgaben und Hochbaumaßnahmen
  • Gründung und Tätigwerden von Erzeugergemeinschaften und Erzeugerzusammenschlüssen (Gründungsausgaben, Personal- und Geschäftsausgaben und Ausgaben für Büroeinrichtungen einschließlich Hard- und Software)

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Bei Investitionsvorhaben lasten Sie Ihr Unternehmen für mind. 5 Jahre zu mind. 40% der Aufnahmekapazität für die jeweiligen landwirtschaftlichen Erzeugnisse, für die Sie gefördert werden, durch Lieferverträge mit Zusammenschlüssen oder einzelnen Erzeugern aus.
  • Sie weisen bei Förderung von Investitionen die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens und normale Absatzmöglichkeiten nach.
  • Die Maßnahmen werden in Nordrhein-Westfalen durchgeführt.
  • Erzeugerzusammenschlüsse sind auf Dauer, mindestens aber für 5 Jahre angelegt und erzeugen ihr Angebot überwiegend selbst.
  • Das Vorhaben steht mit europäischen und nationalen Umweltvorschriften im Einklang.
  • Sie beachten die Zweckbindungsfristen von 12 Jahren ab Fertigstellung bei Bauten und baulichen Anlagen, 5 Jahren bei technischen Einrichtungen und 3 Jahren bei EDV-Ausstattungen.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderhöhe: abhängig von Art und Umfang der Maßnahme

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen den Antrag auf den vorgesehenen Formularen bei dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV).

Wichtig: Im Bereich Investitionsförderung (Schlachtung von Tieren in mittleren Unternehmen) können Sie bis zum 31.12.2024 einen Antrag stellen.

In den übrigen Programmteilen können Sie laufend Anträge stellen.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 31.12.2027

Weitere Informationen zum Programm:

Kontakt