Landwirtschaft - Wachstum

  • Darlehen bis 100% des förderfähigen Finanzierungsbedarfs, max. 10 Mio. € pro Unternehmen und Jahr
  • Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der landwirtschaftlichen Primärproduktion
  • Finanziert Investitionen in die Primärproduktion sowie Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte
  • Fördergeber: LR

Wer wird gefördert?

  • kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der landwirtschaftlichen Primärproduktion im Sinne der KMU-Definition der EU.

Wichtig: Wenn Sie die KMU-Kriterien nicht erfüllen, können Sie zu beihilfefreien Konditionen sowie im Rahmen der Förderprogramme der Agrar- und Ernährungswirtschaft einen Antrag stellen.

Was wird gefördert?

Sie können ein Darlehen für Investitionen in die Primärproduktion landwirtschaftlicher Produkte sowie in die Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte durch Primärproduzenten erhalten.

Mit dem Darlehen können Sie folgende Vorhaben finanzieren:

  • Bau, Erwerb und Modernisierung von Wirtschaftsgebäuden sowie baulichen Anlagen
  • Errichtung, Erwerb und Modernisierung von technischen Anlagen
  • Kauf von Maschinen
  • Anlage von Dauerkulturen
  • allgemeine Aufwendungen im Zusammenhang mit den genannten Investitionen

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Falls eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) vorgeschrieben ist, so muss diese abgeschlossen und die Genehmigung für das entsprechende Investitionsvorhaben erteilt sein.
  • Sie weisen gegenüber der Hausbank die zweckgebundene Mittelverwendung nach.
  • Ihr Vorhaben unterfällt nicht den „Ausschlusskriterien im Fördergeschäft der Landwirtschaftlichen Rentenbank“

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Darlehen
  • Förderumfang: bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten
  • Förderhöhe: bis zu 10 Mio. € je Kreditnehmer und Jahr
  • Zinssatz und Kreditlaufzeit/Tilgung: siehe aktuelle Konditionen
  • Auszahlung: 100%
  • Zinsbonus: Junge Landwirte unter 41 Jahren erhalten einen zusätzlichen Zinsbonus.

So können Sie die Förderung kombinieren

Sie können den Zuschuss mit anderen Fördermitteln kombinieren. Die bestehenden Beihilfevorschriften und -höchstbeträge sind einzuhalten.

In der Leasingvariante ist eine Kombination mit Mitteln aus anderen öffentlichen Förderprogrammen nicht zulässig.

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Erwerb von Flächen
  • Erwerb von Anteilen an Unternehmen, Unternehmenskäufe und -übernahmen
  • Investitionen in die Erzeugung von Biokraftstoffen sowie von Energie aus erneuerbaren Energieträgern
  • Erwerb von Produktionsrechten, Zahlungsansprüchen, Tieren oder Betriebskapital
  • Erwerb und Anpflanzung einjähriger Kulturen
  • Kosten im Zusammenhang mit Erzeugnissen der Fischerei und Aquakultur
  • Erfüllung von bereits geltenden EU-Normen
  • Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten
  • Vorhaben, deren Verwendungszwecke den „Ausschlusskriterien im Fördergeschäft der Landwirtschaftlichen Rentenbank“ unterfallen

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen den Antrag auf den vorgesehenen Formularen über ein Kreditinstitut Ihrer Wahl (Hausbank).

Ihre Hausbank leitet die Unterlagen an die Landwirtschaftliche Rentenbank (LR) weiter.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

  • Merkblätter der Landwirtschaftlichen Rentenbank (LR) vom 02.01.2023 (Leasing) und vom 01.07.2023
  • Informationen der LR, Stand 07/2023

Geltungsdauer: 30.06.2030; für die Leasingvariante: 30.06.2028

Weitere Informationen zum Programm:

Übrigens:

  • Für Investitionen in die Verarbeitung und Direktvermarktung können Sie das Programm Zukunftsfelder im Fokus zu „Premium“-Konditionen nutzen.
  • Investitionen in Entwässerungsarbeiten sowie Bewässerungsvorhaben sind im Programm Produktionssicherung förderfähig.

Formulare und Merkblätter

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