Landwirtschaft - Nachhaltigkeit

  • Darlehen bis 100% des förderfähigen Finanzierungsbedarfs, max. 10 Mio. € pro Unternehmen und Jahr
  • Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der landwirtschaftlichen Primärproduktion, des Garten- und Weinbaus
  • Finanziert Maßnahmen zur Verbesserung von Tiergesundheit, Umweltschutz und Biodiversität in der Landwirtschaft
  • Fördergeber: LR

Wer wird gefördert?

  • kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der landwirtschaftlichen Primärproduktion, des Garten- und Weinbaus gemäß KMU-Definition der EU

Wichtig: Wenn Sie die KMU-Kriterien nicht erfüllen, können Sie zu beihilfefreien Konditionen einen Antrag stellen.

Was wird gefördert?

Sie können ein Darlehen zur Finanzierung von Maßnahmen zur Verbesserung von Tiergesundheit, Umweltschutz und Biodiversität in der Landwirtschaft erhalten.

Gefördert werden insbesondere folgende Vorhaben:

  • Investitionen zur Steigerung der Energieeffizienz
  • Gemeinschaftlicher Maschinenkauf von Landwirten
  • Investitionen in den ökologischen Landbau
  • Investitionen zur Verbesserung der Tierhaltung

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Die Umsatzsteuer ist nur förderfähig, sofern Sie nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind.
  • Sie weisen gegenüber der Hausbank die zweckgebundene Mittelverwendung nach.
  • Ihr Vorhaben unterfällt nicht den „Ausschlusskriterien im Fördergeschäft der Landwirtschaftlichen Rentenbank“.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Darlehen
  • Förderumfang: bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten
  • Förderhöhe: bis zu 10 Mio. € je Kreditnehmer und Jahr
  • Zinssatz und Kreditlaufzeit/Tilgung: siehe aktuelle Konditionen
  • Auszahlung: 100%

So können Sie die Förderung kombinieren

Sie können die Förderung grundsätzlich mit anderen öffentlichen Mitteln kombinieren. Die bestehenden Beihilfevorschriften und -höchstbeträge sind einzuhalten.

In der Leasingvariante ist eine Kombination mit Mitteln aus anderen öffentlichen Förderprogrammen nicht zulässig.

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Erwerb von Flächen
  • Erwerb von Anteilen an Unternehmen, Unternehmenskäufe und -übernahmen
  • Erwerb von Produktionsrechten, Zahlungsansprüchen, Tieren oder Betriebskapital
  • Erwerb und die Anpflanzung einjähriger Kulturen
  • Entwässerungsarbeiten sowie Bewässerungsvorhaben
  • Kosten im Zusammenhang mit Erzeugnissen der Fischerei und Aquakultur
  • Investitionen zur Erfüllung von bereits geltenden Normen der EU
  • Investitionen in Erneuerbare-Energien-Anlagen, die nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) oder dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) gefördert werden
  • Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten
  • Vorhaben, deren Verwendungszwecke den „Ausschlusskriterien im Fördergeschäft der Landwirtschaftlichen Rentenbank“ unterfallen

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen den Antrag auf den vorgesehenen Formularen über ein Kreditinstitut Ihrer Wahl (Hausbank).

Ihre Hausbank leitet die Unterlagen an die Landwirtschaftliche Rentenbank (LR) weiter.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

  • Merkblätter der Landwirtschaftlichen Rentenbank (LR) vom 02.01.2023 und vom 01.07.2023
  • Informationen der LR, Stand 07/2023

Geltungsdauer: 30.06.2030; in der Leasingvariante: 30.06.2028

Weitere Informationen zum Programm:

Übrigens:

  • Für Investitionen in erneuerbare Energien können Sie das Programm Energie vom Land nutzen.
  • Wenn Sie als landwirtschaftliches Unternehmen mit Investitionen in die Tierhaltung an der „Initiative Tierwohl“ teilnehmen, können Sie außerdem eine Förderung aus dem Programm Nachhaltigkeit der LR erhalten.
  • Im Programm Zukunftsfelder im Fokus können Sie zu „Premium“-Konditionen gefördert werden,
    • wenn Sie als KMU Investitionen in die regionale Verarbeitung und Vermarktung von Lebensmitteln planen,
    • wenn Sie als KMU der landwirtschaftlichen Primärproduktion Investitionen in Maschinen zur Förderung der Bodenfruchtbarkeit (z.B. Direktsaatgeräte) planen,
    • wenn Sie als KMU der landwirtschaftlichen Primärproduktion Investitionen während der Umstellungsphase in den ökologischen Landbau tätigen wollen.
  • Maschinenringe und Lohnunternehmen sind in den Programmen für die Agrar- und Ernährungswirtschaft antragsberechtigt.

Formulare und Merkblätter

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