//KfW-Umweltprogramm

Fördernehmer:
Gewerbliche Unternehmen; Freie Berufe
Förderthemen:
Umwelt und Energie
Förderart:
Darlehen
Fördergeber:
Bund (KfW, LR …)
Ansprechpartner:
KfW Bankengruppe

In aller Kürze

Investitionskredite für Umweltschutzmaßnahmen gewerblicher Unternehmen.

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind

  • in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden,
  • Angehörige der Freien Berufe,
  • Unternehmen, die im Rahmen einer Contracting-Vereinbarung Dienstleistungen für Dritte erbringen sowie
  • Kooperations- und Betreibermodelle zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben (Public Private Partnership-Modelle).

Verwendungszweck

Gefördert werden Umweltschutzmaßnahmen gewerblicher Unternehmen in Deutschland, die dazu beitragen, die Umweltsituation wesentlich zu verbessern.

Hierzu zählen Maßnahmen

  • zur Erhöhung der Ressourceneffizienz/Materialeinsparung,
  • zur Verminderung oder Vermeidung von Luftverschmutzungen einschließlich Geruchsemissionen, Lärm und Erschütterungen (u.a. Anschaffung emissionsarmer Nutzfahrzeuge und Busse),
  • zur Abfallvermeidung, -behandlung und -verwertung,
  • zur Verbesserung der Abwasserreinigung,
  • zur Abwasserverminderung und -vermeidung,
  • zum Boden- und Grundwasserschutz,
  • zur Altlasten- bzw. Flächensanierung.

Umfang und Konditionen

  • Förderart: Darlehen
  • Förderumfang: bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten
  • Förderhöhe: i.d.R. maximal 10,0 Mio € pro Vorhaben
  • Zinssatz: siehe aktuelle Konditionen
  • Kreditlaufzeit/Tilgungsfreijahre:
    • bis zu 5 Jahre Kreditlaufzeit bei bis zu 1 Tilgungsfreijahr
    • bis zu 10 Jahre Kreditlaufzeit bei bis zu 2 Tilgungsfreijahren
    • bis zu 20 Jahre Kreditlaufzeit bei bis zu 3 Tilgungsfreijahren für Investitionsvorhaben mit technischer und ökonomischer Lebensdauer größer als 10 Jahre
  • Auszahlung: 100% in einer Summe oder in Teilbeträgen
  • Abruffrist/Bereitstellungsprovision:
    • bis 12 Monate nach Darlehenszusage
    • 0,25% pro Monat, beginnend 2 Bankarbeitstage und einen Monat nach Zusagedatum für noch nicht ausgezahlte Kreditbeträge
  • Tilgung:
    • nach Ablauf der tilgungsfreien Anlaufjahre in vierteljährlichen Raten
    • für außerplanmäßige Tilgungen: Vorfälligkeitsentschädigung
  • Sicherheiten: banküblich, Art und Höhe sind mit der Hausbank zu vereinbaren

Kumulation/Kombination

Die Kombination mit anderen Fördermitteln ist grundsätzlich im Rahmen der jeweils relevanten EU-Beihilfegrenzen möglich.

Voraussetzungen

Es gelten insbesondere folgende Voraussetzungen:

  • Unternehmen in bestimmten Branchen sowie Unternehmen, die einer früheren Beihilfenrückforderungsentscheidung
    der EU-Kommission nicht nachgekommen sind, sind nicht förderfähig.
  • Ausgeschlossen sind zudem Sanierungsfälle und Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne des EU-Rechts.
  • Nicht gefördert wird der Erwerb von Grundstücken.
  • Nach Durchführung der Maßnahmen ist der programmgemäße Einsatz der Mittel gegenüber der Hausbank nachzuweisen. Die KfW behält sich eine Vor-Ort-Prüfung der geförderten Maßnahmen vor.

Antragsverfahren

Kreditanträge können vor Beginn des Projekts unter Verwendung der vorgesehenen Formulare bei jeder Bank oder Sparkasse gestellt werden.

Weitere Informationen erteilt die KfW Bankengruppe.

Quelle

Merkblatt der KfW Bankengruppe, Stand 01/2012; Rundschreiben der KfW Bankengruppe vom 20.12.2011

Weiterführende Informationen

Zum 01.01.2012 hat die KfW das KfW-Energieeffizienzprogramm und das KfW-Umweltprogramm eingeführt, die das ERP-Umwelt- und Energieeffizienzprogramm ablösen. Die Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen wurde im KfW-Energieeffizienzprogramm gebündelt. Im neuen KfW-Umweltprogramm werden alle Maßnahmen finanziert, die den allgemeinen Umweltschutz betreffen. Die Zusagen erfolgen ab dem 01.01.2012 ausschließlich in den beiden neuen Programmen.

Zuletzt aktualisiert am: 28.12.2011

Formulare und Merkblätter

KfW-Umweltprogramm - Antrag, Formulare, Merkblätter

Formulare und Merkblätter auf den Internetseiten der KfW Bankengruppe

Links

KfW-Umweltprogramm - Beispiele

Förderbeispiele auf den Internetseiten der KfW Bankengruppe

KfW-Umweltprogramm - Häufige Fragen

Häufige Fragen auf den Internetseiten der KfW Bankengruppe

Kontakt

KfW Bankengruppe

Palmengartenstraße 5-9

60325 Frankfurt am Main

Hotline:0800 539-9001 (Gründer und Mittelstand)

Telefon:+49 69 7431-0

Fax:+49 69 7431-9500

E-Mail:infocenter@kfw.de

Internet:http://www.kfw.de

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