Darlehen für Gewerbliche Unternehmen; Freie Berufe im Bereich Umwelt und Energie

//KfW-Umweltprogramm

Fördernehmer:
Gewerbliche Unternehmen; Freie Berufe
Förderthemen:
Umwelt und Energie
Förderart:
Darlehen
Fördergeber:
Bund (KfW, LR …)
Ansprechpartner:
KfW Bankengruppe

In aller Kürze

Investitionskredite für Umweltschutzmaßnahmen gewerblicher Unternehmen.

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind:

  • in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden,
  • Angehörige der Freien Berufe,
  • Unternehmen, die im Rahmen einer Contracting-Vereinbarung Dienstleistungen für Dritte erbringen sowie
  • Kooperations- und Betreibermodelle zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben (Public Private Partnership-Modelle).

Bei Vorhaben im Ausland sind antragsberechtigt:

  • deutsche Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und in Deutschland tätige Angehörige der Freien Berufe,
  • Tochtergesellschaften der oben genannten deutschen Unternehmen mit Sitz im Ausland,
  • Joint Ventures mit maßgeblicher deutscher Beteiligung im Ausland sowie
  • ausländische Unternehmen, die Vorhaben im grenznahen Bereich durchführen, die einen positiven Umwelteffekt auf Deutschland haben.

Verwendungszweck

Gefördert werden Umweltschutzmaßnahmen gewerblicher Unternehmen in Deutschland, die dazu beitragen, die Umweltsituation wesentlich zu verbessern. Es können Vorhaben im In- und Ausland gefördert werden.

Hierzu zählen folgende Maßnahmen:

  • Erhöhung der Ressourceneffizienz/Materialeinsparung,
  • Verminderung oder Vermeidung von Luftverschmutzungen einschließlich Geruchsemissionen, Lärm und Erschütterungen (u.a. Anschaffung emissionsarmer Nutzfahrzeuge und Busse),
  • Abfallvermeidung, -behandlung und -verwertung,
  • Verbesserung der Abwasserreinigung,
  • Abwasserverminderung und -vermeidung,
  • Boden- und Grundwasserschutz,
  • Altlasten- bzw. Flächensanierung,
  • Aufwendungen für Planungs- und Umsetzungsbegleitung in Verbindung mit förderungsfähigen betrieblichen Umweltschutzinvestitionen.

Umfang und Konditionen

 

  • Förderart: Darlehen
  • Förderumfang: bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten, bei Auslandsvorhaben sind die auf den deutschen Investor entfallenden Kosten förderfähig, bei Vorhaben in EU-Ländern ist auch der Anteil von EU-Joint-Venture-Partnern förderfähig
  • Förderhöhe: i.d.R. maximal 10,0 Mio € pro Vorhaben
  • Zinssatz: siehe aktuelle Konditionen
  • Zinsbindungsfrist:
    • bei Krediten mit bis zu 10 Jahren Laufzeit: festgeschrieben
    • bei Krediten mit mehr als 10 Jahren Laufzeit: festgeschrieben entweder für die gesamte Laufzeit oder nur für die ersten 10 Jahre
  • Kreditlaufzeit/Tilgungsfreijahre:
    • bis zu 5 Jahre Kreditlaufzeit bei bis zu 1 Tilgungsfreijahr
    • bis zu 10 Jahre Kreditlaufzeit bei bis zu 2 Tilgungsfreijahren
    • bis zu 20 Jahre Kreditlaufzeit bei bis zu 3 Tilgungsfreijahren für Investitionsvorhaben mit technischer und ökonomischer Lebensdauer größer als 10 Jahre
  • Auszahlung: 100% in einer Summe oder in Teilbeträgen
  • Abruffrist/Bereitstellungsprovision:
    • bis 12 Monate nach Darlehenszusage
    • 0,25% pro Monat, beginnend 2 Bankarbeitstage und einen Monat nach Zusagedatum für noch nicht ausgezahlte Kreditbeträge
  • Tilgung:
    • nach Ablauf der tilgungsfreien Anlaufjahre in vierteljährlichen Raten
    • für außerplanmäßige Tilgungen: Vorfälligkeitsentschädigung
  • Sicherheiten: banküblich, Art und Höhe sind mit der Hausbank zu vereinbaren

Kumulation/Kombination

Die Kombination mit anderen Fördermitteln ist grundsätzlich im Rahmen der jeweils relevanten EU-Beihilfegrenzen möglich.

Voraussetzungen

Es gelten insbesondere folgende Voraussetzungen:

  • Unternehmen in bestimmten Branchen sowie Unternehmen, die einer früheren Beihilfenrückforderungsentscheidung
    der EU-Kommission nicht nachgekommen sind, sind nicht förderfähig.
  • Ausgeschlossen sind zudem Sanierungsfälle und Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne des EU-Rechts.
  • Nicht gefördert wird der Erwerb von Grundstücken.
  • Nach Durchführung der Maßnahmen ist der programmgemäße Einsatz der Mittel gegenüber der Hausbank nachzuweisen. Die KfW behält sich eine Vor-Ort-Prüfung der geförderten Maßnahmen vor.

Antragsverfahren

Kreditanträge können vor Beginn des Projekts unter Verwendung der vorgesehenen Formulare bei jeder Bank oder Sparkasse gestellt werden.

Weitere Informationen erteilt die KfW Bankengruppe.

Quelle

Merkblatt der KfW Bankengruppe, Stand 09/2012; Rundschreiben der KfW Bankengruppe vom 21.09.2012

Weiterführende Informationen

Seit dem 01.11.2012 bietet die KfW einen beihilfefreien Zinssatz oberhalb des EU-Referenzzinses an, um die Finanzierungsmöglichkeiten zu erweitern. Dies trifft beispielsweise für Unternehmen zu, deren beihilferechtlichen Spielräume ansonsten eine Kreditkürzung erforderlich machen würden. Der Zinssatz kann entweder isoliert in Anspruch genommen werden oder in Ergänzung auch zu anderen Beihilfevarianten beantragt werden.

Um auch über sehr langfristige Zeiträume günstige Konditionen anbieten zu können, hat die KfW zum 01.09.2012 zusätzlich eine Zinsbindungsfrist von 20 Jahren eingeführt. Darüber hinaus können im KfW-Umweltprogramm künftig auch Vorhaben im Ausland mitfinanziert werden. Auslandsvorhaben ohne Beteiligung deutscher Unternehmen können begleitet werden, sofern die Vorhaben in grenznahem Gebiet zu Deutschland realisiert werden und damit ein positiver Umwelteffekt für Deutschland verbunden ist.

Zum 01.01.2012 hat die KfW das KfW-Energieeffizienzprogramm und das KfW-Umweltprogramm eingeführt, die das ERP-Umwelt- und Energieeffizienzprogramm ablösen. Die Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen wurde im KfW-Energieeffizienzprogramm gebündelt. Im neuen KfW-Umweltprogramm werden alle Maßnahmen finanziert, die den allgemeinen Umweltschutz betreffen.

Zuletzt aktualisiert am: 30.04.2013

KfW - Aktuelle Konditionen

Konditionenübersicht für Endkreditnehmer der KfW Bankengruppe

Formulare und Merkblätter

KfW-Umweltprogramm - Merkblatt

Merkblatt und Programmübersicht auf den Internetseiten der KfW Bankengruppe

KfW-Umweltprogramm - Formulare und Downloads

Formulare und Downloads auf den Internetseiten der KfW Bankengruppe

Links

KfW-Umweltprogramm - Beispiele

Förderbeispiele auf den Internetseiten der KfW Bankengruppe

KfW-Umweltprogramm - Häufige Fragen

Häufige Fragen auf den Internetseiten der KfW Bankengruppe

KfW-Umweltprogramm - Verfahren

Informationen zum Antragsverfahren auf den Internetseiten der KfW Bankengruppe

Kontakt

KfW Bankengruppe

Palmengartenstraße 5-9

60325 Frankfurt am Main

Hotline:0800 539-9001 (Gründer und Mittelstand)

Telefon:+49 69 7431-0

Fax:+49 69 7431-9500

E-Mail:info@kfw.de

Internet:http://www.kfw.de

Ähnliche Förderangebote

BMU-Umweltinnovationsprogramm (UIP) KfW Bankengruppe; Umweltbundesamt (UBA)

Mittelstand

Wenn sich angenehmes Arbeitsklima rechnet

Inhaber Holger Heis Siegel: Energieeffizienz lohnt sich

Mit einem konsequenten Energiemanagement senkte die SFS Safety Flooring Systems aus Velbert nicht nur die Kosten. Die durchgeführten Maßnahmen beeinflussen auch das Image der Firma positiv.

Weiterlesen

Mittelstand

Großbäckerei investiert in Effizienz

Roland Schüren Siegel: Energieeffizienz lohnt sich

Brot ist Energie für Menschen. Zur Herstellung des Nahrungsmittels wird selbst Energie aufgewendet, etwa zum Kühlen, zum Kneten und natürlich zum Backen. Welches Einsparpotenzial in einer Backstube möglich ist, zeigt die Großbäckerei „Ihr Bäcker Schüren“ in Hilden. Inhaber Roland Schüren konnte den Energieverbrauch und CO₂-Ausstoß pro Teigware drastisch senken.

Weiterlesen

Ihre Anfrage

* Pflichtfelder Ihre E-Mail-Adresse und die E-Mail-Adresse des Empfängers/der Empfänger werden ausschließlich zu Übertragungszwecken verwendet und anschließend gelöscht.

Feedback

Ihre Bewertung der Seite

Haben Sie ein Anliegen und möchten lieber persönlich in Kontakt mit der NRW.BANK treten? Dann nutzen Sie bitte unsere Kontaktmöglichkeiten.