KfW-Studienkredit

  • Zinsgünstiges Darlehen zwischen 100 € und 650 € monatlich, max. 54.600 € für 6 bis 14 Semester
  • Für volljährige Studierende an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland
  • Fördert die Finanzierung von Lebenshaltungskosten während eines Studiums
  • Fördergeber: KfW

Wer wird gefördert?

  • volljährige Studierende mit Immatrikulation an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule mit Sitz in Deutschland

Was wird gefördert?

Sie können ein Darlehen – unabhängig vom Einkommen und Vermögen der Eltern – für folgende Maßnahmen erhalten:

  • grundständige Studiengänge in Form eines Erst- und Zweitstudiums
  • postgraduale Studiengänge und Promotion
  • Auslandssemester bei Fortbestehen der Immatrikulation
  • Teilzeitstudium von oben genannten Bildungswegen

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Sie sind zum 01.04. oder 01.10. vor Darlehensbeginn höchstens 44 Jahre alt.
  • Für Studierende bis 24 Jahre ist max. bis zum 10. Fachsemester die erstmalige Antragstellung möglich.
  • Sie gehören zu einer der nachfolgenden Gruppen:
    • Deutsche Staatsangehörige mit inländischer Meldeadresse sowie deren Familienangehörige (ungeachtet deren Staatsbürgerschaft), die sich mit dem deutschen Staatsangehörigen im Bundesgebiet aufhalten und dort gemeldet sind.
    • EU-Staatsangehörige, die sich rechtmäßig seit mindestens 3 Jahren ständig im Bundesgebiet aufhalten und dort gemeldet sind sowie deren Familienangehörige, die sich mit dem EU-Staatsangehörigen im Bundesgebiet aufhalten und dort gemeldet sind (ungeachtet ihrer Staatsbürgerschaft und der Dauer ihres bisherigen Aufenthalts im Bundesgebiet).
    • Bildungsinländer mit inländischer Meldeadresse, die ihre deutsche Hochschulzugangsberechtigung durch einen Schulabschluss in Deutschland oder an einer deutschen Schule im Ausland erworben haben.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Darlehen
  • Förderhöhe: zwischen 100 € und 650 € monatlich, insgesamt max. 54.600 €
  • Förderdauer: 6 bis 14 Semester, abhängig von Alter und Art des Studiums
  • Zinssatz:
    • variabel, Anpassung zum 01.04. und 01.10. eines Jahres
    • ab Beginn der Tilgungsphase: jeweils zum 01.04. und 01.10. Festzinsvereinbarung für die Restlaufzeit möglich, max. für 10 Jahre
  • Tilgung:
    • tilgungsfreie Zeit: 18 bis 23 Monate nach Ende des Studiums
    • in festen monatlichen Raten für max. 25 Jahre bzw. bis zum 67. Lebensjahr
    • Stundung in begründeten Fällen möglich
  • Auszahlung: monatlich im Voraus

So können Sie die Förderung kombinieren

Sie können das Darlehen mit anderen Fördermitteln kombinieren. Die bestehenden Beihilfevorschriften und -höchstbeträge sind einzuhalten.

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Studiengänge an Berufsakademien
  • vollständig im Ausland absolvierte Studiengänge

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen den Antrag online bei einem Vertriebspartner. Das kann ein Kreditinstitut Ihrer Wahl (Hausbank) oder das zuständige Studentenwerk vor Ort sein. Der Vertriebspartner leitet die Unterlagen an die KfW weiter.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

  • Merkblatt der KfW Bankengruppe, Stand 11/2023
  • KfW-Information vom 17.08.2021

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