//KfW-Programm Erneuerbare Energien

Fördernehmer:
Gewerbliche Unternehmen; Freie Berufe; Privatpersonen; Kommunen und Kommunalverbände; Öffentliche Einrichtungen und Unternehmen; Gemeinnützige Einrichtungen und Unternehmen; Verbände und Vereine; Land-/Forst-/Fischereiwirtschaft
Förderthemen:
Umwelt und Energie
Förderart:
Darlehen
Fördergeber:
Bund (KfW, LR …)
Ansprechpartner:
KfW Bankengruppe

In aller Kürze

Investitionskredite für Maßnahmen zur Nutzung Erneuerbarer Energien.

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind

  • im Programmteil "Standard":
    • in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden
    • Unternehmen, an denen Kommunen, Kirchen oder karitative Organisationen beteiligt sind
    • Angehörige der Freien Berufe
    • Landwirte (nur in Komponente 5)
    • natürliche Personen und gemeinnützige Antragsteller, die den erzeugten Strom/die erzeugte Wärme einspeisen
  • im Programmteil "Premium":
    • natürliche Personen und gemeinnützige Antragsteller, die die erzeugte Wärme und/oder den erzeugten Strom ausschließlich für den Eigenbedarf nutzen
    • Angehörige der Freien Berufe
    • Landwirte (nur in Komponente 5)
    • kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU
    • Unternehmen, an denen zu mehr als 25% Kommunen beteiligt sind und die die KMU-Schwellenwerte für Umsatz und Beschäftigte unterschreiten
    • sonstige Unternehmen (Großunternehmen) nur in den Förderzwecken Solarthermie, Tiefengeothermie, Wärmespeicher und Wärmenetze,
    • Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften, rechtlich unselbständige kommunale Betriebe und kommunale Zweckverbände, sofern sie das Vorhaben unter Hinweis auf die Förderung öffentlichwirksam vorstellen

Verwendungszweck

Die KfW Bankengruppe fördert die zinsgünstige, langfristige Finanzierung von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien, um den Absatz der Technologien zu stärken und so zur besseren Wirtschaftlichkeit beizutragen.

Gefördert werden Investitionen in den beiden Programmteilen

  • Standard:
    • Errichtung, Erweiterung und Erwerb von Anlagen, die die Anforderungen des Gesetzes zur Neuregelung des Rechts Erneuerbarer Energien im Strombereich („EEG“) erfüllen
    • Errichtung, Erweiterung und Erwerb von KWK-Anlagen und Anlagen zur Wärmeerzeugung, die die Anforderungen des Programmteils „Premium“ nicht erfüllen (Wärmepumpen werden nicht gefördert) sowie
    • Wärme-/Kältenetze und Wärme-/Kältespeicher, die aus erneuerbaren Energien gespeist werden, wenn sie ebenfalls nicht im Programmteil „Premium“ gefördert werden
  • Premium: für besonders förderwürdige größere Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien
    • große Solarkollektoranlagen
    • Anlagen zur Verfeuerung fester Biomasse
    • Wärmenetze, die aus erneuerbaren Energien gespeist werden
    • große Wärmespeicher
    • Biogasaufbereitungsanlagen
    • große effiziente Wärmepumpen
    • Anlagen zur Nutzung der Tiefengeothermie

Die Förderung durch Investitionszuschüsse erfolgt im Rahmen des Marktanreizprogramms durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Umfang und Konditionen

  • Förderart: Darlehen
  • Förderumfang: bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten
  • Förderhöhe: höchstens 25,0 Mio € (Standard) bzw. i.d.R. höchstens 10,0 Mio € (Premium) pro Vorhaben
  • Zinssatz: siehe aktuelle Konditionen
  • Kreditlaufzeit/Tilgungsfreijahre:
    • bis zu 5 Jahre Kreditlaufzeit bei 1 Tilgungsfreijahr
    • bis zu 10 Jahre Kreditlaufzeit bei bis zu 2 Tilgungsfreijahren
    • bis zu 20 Jahre Kreditlaufzeit bei bis zu 3 Tilgungsfreijahren für Investitionsvorhaben mit technischer und ökonomischer Lebensdauer größer als 10 Jahre
  • Auszahlung: 100% in einer Summe oder in Teilbeträgen
  • Abruffrist/Bereitstellungsprovision:
    • bis 12 Monate nach Darlehenszusage
    • 0,25% pro Monat, beginnend 2 Bankarbeitstage und einen Monat nach Zusagedatum für noch nicht ausgezahlte Kreditbeträge
  • Tilgung:
    • nach Ablauf der tilgungsfreien Anlaufjahre in vierteljährlichen Raten
    • für außerplanmäßige Tilgungen: Vorfälligkeitsentschädigung
  • Tilgungszuschuss: im Programmteil „Premium“ werden Tilgungszuschüsse in Abhängigkeit von der Art der Maßnahme gewährt
  • Sicherheiten:
    • private/privatrechtliche Kreditnehmer: banküblich, Art und Höhe sind mit der Hausbank zu vereinbaren
    • öffentlich-rechtliche Kreditnehmer: gebunden an die bei Kommunaldarlehen üblichen formalen Vorraussetzungen

Kumulation/Kombination

Die Mittel aus dem KfW-Programm Erneuerbare Energien sind grundsätzlich mit anderen Fördermitteln kombinierbar, nicht jedoch mit Krediten aus anderen KfW- oder ERP-Programmen. Bei Tiefengeothermie darf der Anteil der öffentlichen Mittel maximal 80% der förderfähigen Nettoinvestitionskosten betragen.

Voraussetzungen

Es gelten insbesondere folgende Voraussetzungen:

  • Im Programmteil „Standard“ müssen die Anforderungen des Gesetzes für den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG) erfüllt werden.
  • Die Anlagen müssen sich grundsätzlich auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland befinden und sind mindestens 7 Jahre zweckentsprechend zu betreiben.
  • Maßnahmen außerhalb Deutschlands im Programmteil „Standard“ müssen im grenznahen Bereich zur Verbesserung der Umweltsituation in Deutschland beitragen oder es muss sich um Investitionen deutscher Unternehmen handeln.
  • Von der Förderung ausgeschlossen sind Eigenbauanlagen, gebrauchte Anlagen sowie Prototypen.
  • Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits begonnener Vorhaben werden nicht gefördert.

Antragsverfahren

Anträge können vor Beginn des Projekts unter Verwendung der vorgesehenen Formulare bei jeder Bank oder Sparkasse gestellt werden. Kommunen, kommunale Betriebe und Zweckverbände stellen ihren Antrag direkt bei der KfW.

Weitere Informationen erteilt die KfW Bankengruppe.

Quelle

Merkblatt der KfW Bankengruppe, Stand 01/2012; Rundschreiben der KfW Bankengruppe vom 20.12.2011; Pressemitteilung der KfW Bankengruppe vom 10.02.2012

Weiterführende Informationen

Die KfW Bankengruppe und das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) haben im Februar 2012 für weitere 5 Jahre die gemeinsame Förderung von Investitionen zur Wärmeversorgung durch Erneuerbare Energien vereinbart. Gefördert werden große Solarkollektoren, Wärmespeicher, Wärmenetze, Biogasaufbereitungsanlagen, Biomassenanlagen und Tiefengeothermie über das KfW-Programm „Erneuerbare Energien – Premium“. Die Nachfrage nach dem Programm stieg 2011 deutlich an. Es wurden Förderkredite in Höhe von rund 500 Mio € (Vorjahr: 340 Mio. €) ausgereicht. Das Programm wurde vor über 10 Jahren gemeinsam mit dem Bund gestartet. Seit Programmbeginn konnten Förderkredite in Höhe von über 2 Mrd € ausgereicht und über 10.000 Maßnahmen gefördert werden.

Seit dem 01.01.2012 gelten für das KfW-Programm Erneuerbare Energien – Standard folgende Änderungen: Der Kredithöchstbetrag wurde von 10,0 Mio € auf 25,0 Mio € angehoben. Darüber hinaus werden auch Kredite für Unternehmen mit einem Gruppenumsatz von mehr als 500,0 Mio € und Unternehmen, an denen Kommunen, Kirchen oder karitative Organisationen mehrheitlich beteiligt sind, ebenfalls zu den Zinskonditionen des KfW-Programms Erneuerbare Energien – Standard angeboten. Bislang galten für diesen Antragstellerkreis die Zinskonditionen des KfW-Unternehmerkredits außerhalb KMU.

Zuletzt aktualisiert am: 13.02.2012

Hier finden Sie eine Übersicht der Konditionen für Endkreditnehmer

Konditionen-Übersicht

KfW - Aktuelle Konditionen

Konditionenübersicht für Endkreditnehmer der KfW Bankengruppe

Formulare und Merkblätter

KfW-Programm Erneuerbare Energien - Standard - Antrag, Formulare, Merkblätter

Formulare und Merkblätter auf den Internetseiten der KfW Bankengruppe

KfW-Programm Erneuerbare Energien - Premium - Antrag, Formulare, Merkblätter

Formulare und Merkblätter auf den Internetseiten der KfW Bankengruppe

Links

KfW-Programm Erneuerbare Energien - Standard - Beispiele

Förderbeispiele auf den Internetseiten der KfW Bankengruppe

KfW-Programm Erneuerbare Energien - Standard - Häufige Fragen

Häufige Fragen auf den Internetseiten der KfW Bankengruppe

KfW-Programm Erneuerbare Energien - Premium - Beispiele

Förderbeispiele auf den Internetseiten der KfW Bankengruppe

KfW-Programm Erneuerbare Energien - Premium - Häufige Fragen

Häufige Fragen auf den Internetseiten der KfW Bankengruppe

Service-Tools

KfW - Elektronische Formularsammlung

Elektronische Formularsammlung der KfW Bankengruppe

KfW - Tilgungsrechner

Tilgungsrechner der KfW Bankengruppe

Kontakt

KfW Bankengruppe

Palmengartenstraße 5-9

60325 Frankfurt am Main

Hotline:0800 539-9001

Telefon:+49 69 7431-0

Fax:+49 69 7431-2944

E-Mail:infocenter@kfw.de

Internet:http://www.kfw.de

Ähnliche Förderangebote

Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt (Marktanreizprogramm) Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA); KfW Bankengruppe

KfW-Umweltprogramm KfW Bankengruppe

Ihre Anfrage

* Pflichtfelder Ihre E-Mail-Adresse und die E-Mail-Adresse des Empfängers/der Empfänger werden ausschließlich zu Übertragungszwecken verwendet und anschließend gelöscht.

Feedback

Ihre Bewertung der Seite

Haben Sie ein Anliegen und möchten lieber persönlich in Kontakt mit der NRW.BANK treten? Dann nutzen Sie bitte unsere Kontaktmöglichkeiten.

Hier gibt es Geld!